Grillverbot im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf gilt ein Grillverbot: Grillverbot in den städtischen Park- und Grünanlagen, im Stadtwald und auf städtischen Grillplätzen der Stadt Marburg. Es gilt bis auf Widerruf. Ob der Gasgrill erfasst ist, sagt die Verfügung nicht eindeutig. Im eigenen Garten dürfen Sie weiter grillen.
Landkreis246.648 EinwohnerAGS 06534Zuständig: Landratsamt
Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Marburg-Biedenkopf verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Verfügung Ihres Landratsamts.
Mit 246.648 Einwohnern steht Landkreis Marburg-Biedenkopf damit auf Platz 11 von 26 in Hessen. Direkt benachbart sind Landkreis Limburg-Weilburg, Vogelsbergkreis, Lahn-Dill-Kreis und Landkreis Gießen.
GrillverbotTeilweise
| Was ist verboten | Grillverbot in den städtischen Park- und Grünanlagen, im Stadtwald und auf städtischen Grillplätzen der Stadt Marburg |
|---|---|
| Gilt es auch für Gasgrill? | Nicht eindeutig geregelt, bei Landratsamt prüfen. |
| Kohle-Shisha | Ausdrücklich verboten. |
| Eigener Garten? | Ja, das Verbot betrifft nicht Ihr Grundstück. |
| Seit / Bis | 24. Juni 2026 bis auf Widerruf |
| Bußgeld | Nicht beziffert |
| Waldbrandstufe | Die Verfügung nennt keine Indexstufe. |
| Quelle | Stadt Marburg (Bericht das Marburger) |
| Stand | 9. Juli 2026 |
Stadt Marburg: Grillverbot in städtischen Park- und Grünanlagen, im Stadtwald und auf städtischen Grillplätzen seit 24.06.2026, erfasst Grills jedweder Art, Kerzen und Kohlen für Wasserpfeifen. Zunächst bis 03.07.2026, laut Presseberichten bis 15.07.2026 verlängert. Für den Landkreis Marburg-Biedenkopf insgesamt ist keine Allgemeinverfügung bekannt.
Hinweis: Die amtliche Seite der Stadt Marburg war nicht abrufbar, die Angaben stützen sich auf regionale Berichterstattung. Ob das Verbot am heutigen Tag noch gilt, konnten wir nicht bestätigen. Auf privaten Grundstücken empfiehlt die Stadt lediglich den Verzicht auf offenes Feuer, ein Verbot besteht dort nicht. Bitte bei der Stadt Marburg prüfen.
Aktive Grillverbote in der Nähe
Diese Kreise in Hessen und angrenzenden Ländern haben bereits gesperrt.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
HessenForst, Waldbrandgefahr →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Grillverbot zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts. Waldbrände melden Sie über die 112.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Landkreis Marburg-Biedenkopf im eigenen Garten grillen?
In der Regel ja. Das Verbot im Landkreis Marburg-Biedenkopf betrifft öffentliche Grillplätze und Grünanlagen, nicht Ihr Grundstück. Achten Sie auf den gesetzlichen Abstand zum Wald und auf Ihre Hausordnung.
Ist der Gasgrill im Landkreis Marburg-Biedenkopf erlaubt?
Das ist offen. Die Verfügung für Landkreis Marburg-Biedenkopf nennt Gasgrills nicht ausdrücklich. Im Wald ist jedes Feuer verboten, auch eine Gasflamme. Fragen Sie im Zweifel bei Landratsamt nach.
Wer erlässt das Grillverbot im Landkreis Marburg-Biedenkopf?
Zuständig ist das Landratsamt als untere Forstbehörde, teils gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Die Sperrung ergeht als Allgemeinverfügung auf Grundlage des Waldgesetzes von Hessen und gilt nur für dieses Gebiet.
Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe im Landkreis Marburg-Biedenkopf?
Das Land veröffentlicht die Stufen täglich: HessenForst, Waldbrandgefahr. Verbindlich für Verbote ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Darf ich im Landkreis Marburg-Biedenkopf eine Feuerschale betreiben?
Die Verfügung im Landkreis Marburg-Biedenkopf betrifft öffentliche Grillplätze und Grünanlagen. Eine Feuerschale auf dem eigenen Grundstück ist davon meist nicht erfasst, bei der aktuellen Gefahrenlage aber unverantwortlich in Waldnähe.
Gilt das Verbot im Landkreis Marburg-Biedenkopf auch für Einweggrills?
Ja. Ein Einweggrill erzeugt Glut und fällt unter jedes Grillverbot. Viele Kommunen untersagen ihn zusätzlich dauerhaft in Grünanlagen, weil er Brandflecken hinterlässt und oft heiß im Abfall landet.
Nachbarkreise in Hessen
Stand: 9. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Stadt Marburg (Bericht das Marburger).