Bewässerungsverbot im Wetteraukreis

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis 31. Oktober 2026

GießkanneErlaubt
Gültig bis31. Oktober 2026
BußgeldNicht beziffert
UmfangOberflächengewässer

Im Wetteraukreis gilt ein Wasserentnahmeverbot: Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Kreisgebiet, ausgenommen das Schöpfen geringfügiger Mengen mit Handgefäßen. Das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer bleibt erlaubt. Das Verbot gilt bis zum 31. Oktober 2026.

Trockenheit betrifft auch das Feuer: Im Wetteraukreis gilt zusätzlich ein Grillverbot (Waldbrandstufe 4)

Diese Seite fasst zusammen, was im Wetteraukreis verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 306.460 Einwohnern steht Wetteraukreis damit auf Platz 4 von 26 in Hessen. Direkt benachbart sind Rheingau-Taunus-Kreis, Landkreis Offenbach, Odenwaldkreis und Main-Taunus-Kreis.

Was gilt aktuell im Wetteraukreis

Was ist verbotenEntnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Kreisgebiet, ausgenommen das Schöpfen geringfügiger Mengen mit Handgefäßen.
Gießkanne erlaubt?Ja, Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt. Das Schöpfen geringfügiger Mengen mit Handgefäßen ist ausdrücklich vom Verbot ausgenommen.
AusnahmenIm Einzelfall ist auf Antrag eine widerrufliche Ausnahmegenehmigung möglich. Entnahmen aufgrund einer wasserrechtlichen Erlaubnis werden von der Allgemeinverfügung nicht erfasst; Beschränkungen können sich aber aus der Erlaubnis selbst ergeben.
Gültig25. Juni 2026 bis 31. Oktober 2026
BußgeldNicht beziffert
QuelleWetteraukreis, untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung, Amtsblatt 2026)
Stand8. August 2026

Hinweis: Anlass sind die deutlich zu trockenen Monate März und April 2026 nach Angaben des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG); viele Bäche im Kreisgebiet sind auf Rinnsale geschrumpft, einzelne Gewässer trockengefallen. Die Verfügung gilt bis einschließlich 31.10.2026 oder bis zum Widerruf.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Wetteraukreis, untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung, Amtsblatt 2026), die bis 31. Oktober 2026 gilt. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Das gemäßigte Klima im Wetteraukreis bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

Regionaler Pflegekalender: Frankfurt am Main → · Rasen richtig wässern · Rasen nach Trockenheit & Starkregen

Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Hessen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

HLNUG Niedrigwasser

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Wetteraukreis mit der Gießkanne gießen?

Ja. Im Wetteraukreis bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer erlaubt. Verboten ist die Entnahme mit Pumpen und Schläuchen.

Darf ich im Wetteraukreis den Pool befüllen?

Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.

Darf ich im Wetteraukreis aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.

Gilt das Verbot im Wetteraukreis auch für Regenwasser?

Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.

Bis wann gilt das Verbot im Wetteraukreis?

Die Verfügung gilt bis zum 31. Oktober 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Verfügungen häufig verlängert, bei ausreichend Regen auch vorzeitig aufgehoben.

Was kostet ein Verstoß im Wetteraukreis?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Wetteraukreis erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Hessen

Landkreis306.460 EinwohnerAGS 06440Zuständig: Landratsamt

Stand: 8. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Wetteraukreis, untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung, Amtsblatt 2026).