Bewässerungsverbot im Main-Kinzig-Kreis

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis auf Weiteres

GießkanneUnklar
Gültig bisBis auf Widerruf
BußgeldNicht beziffert
UmfangOberflächengewässer

Im Main-Kinzig-Kreis gilt ein Wasserentnahmeverbot: Entnahme von Oberflächenwasser verboten, sofern nicht ausdrücklich erlaubt. Pumpen zur Gartenbewässerung nur mit wasserrechtlicher Erlaubnis. Zur Gießkanne trifft die Verfügung keine eindeutige Aussage. Ein festes Enddatum nennt die Verfügung nicht.

Diese Seite fasst zusammen, was im Main-Kinzig-Kreis verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 418.950 Einwohnern steht Main-Kinzig-Kreis damit auf Platz 2 von 26 in Hessen. Direkt benachbart sind Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Landkreis Groß-Gerau und Odenwaldkreis.

Was gilt aktuell im Main-Kinzig-Kreis

Was ist verbotenEntnahme von Oberflächenwasser verboten, sofern nicht ausdrücklich erlaubt. Pumpen zur Gartenbewässerung nur mit wasserrechtlicher Erlaubnis.
Gießkanne erlaubt?Unbekannt, bei Landratsamt prüfen.
Pegel-AuslöserKritische Pegelstände, stark gesunkene Grund- und Oberflächenwasserstände
AusnahmenGenehmigte Entnahmen ausgenommen.
Gültig25. Juni 2026 bis auf Weiteres
BußgeldNicht beziffert
QuelleMain-Kinzig-Kreis, Pressemitteilung
Stand15. August 2026

Hinweis: Enddatum nicht aus amtlicher Quelle bestätigt.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Main-Kinzig-Kreis, Pressemitteilung. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Das gemäßigte Klima im Main-Kinzig-Kreis bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

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Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Hessen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

HLNUG Niedrigwasser

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Main-Kinzig-Kreis mit der Gießkanne gießen?

Unbekannt. Die vorliegende Verfügung für Main-Kinzig-Kreis trifft dazu keine eindeutige Aussage. Fragen Sie im Zweifel bei Landratsamt nach.

Gilt das Verbot im Main-Kinzig-Kreis auch für Regenwasser?

Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.

Bis wann gilt das Verbot im Main-Kinzig-Kreis?

Ein festes Enddatum ist in der vorliegenden Quelle nicht genannt. Prüfen Sie die aktuelle Verfügung Ihres Landratsamts.

Wer erlässt das Verbot im Main-Kinzig-Kreis?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Hessen legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.

Gilt das Verbot auch für Landwirte im Main-Kinzig-Kreis?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Was kostet ein Verstoß im Main-Kinzig-Kreis?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Main-Kinzig-Kreis erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Hessen

Landkreis418.950 EinwohnerAGS 06435Zuständig: Landratsamt

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Main-Kinzig-Kreis, Pressemitteilung.