Bewässerungsverbot im Vogelsbergkreis

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis auf Weiteres

GießkanneUnklar
Gültig bisBis auf Widerruf
BußgeldNicht beziffert
UmfangOberflächengewässer

Im Vogelsbergkreis gilt ein Wasserentnahmeverbot: Allgemeines Entnahmeverbot aus Bächen, Flüssen und Seen, einschließlich privater Garten-, Wiesen- und Feldbewässerung. Zur Gießkanne trifft die Verfügung keine eindeutige Aussage. Ein festes Enddatum nennt die Verfügung nicht.

Diese Seite fasst zusammen, was im Vogelsbergkreis verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 105.878 Einwohnern steht Vogelsbergkreis damit auf Platz 24 von 26 in Hessen. Direkt benachbart sind Landkreis Marburg-Biedenkopf, Landkreis Limburg-Weilburg, Lahn-Dill-Kreis und Landkreis Gießen.

Was gilt aktuell im Vogelsbergkreis

Was ist verbotenAllgemeines Entnahmeverbot aus Bächen, Flüssen und Seen, einschließlich privater Garten-, Wiesen- und Feldbewässerung
Gießkanne erlaubt?Unbekannt, bei Landratsamt prüfen.
Pegel-AuslöserUngewöhnlich niedrige Wasserstände, vor allem in Quellbereichen
Gültig25. Juni 2026 bis auf Weiteres
BußgeldNicht beziffert
QuelleVogelsbergkreis, Untere Wasserbehörde (Amtliche Bekanntmachung vom 25.06.2026)
Stand14. August 2026

Hinweis: Erlassen am 25.06.2026. Die Untere Wasserbehörde nennt als Grund die trotz einzelner Niederschläge anhaltend niedrigen Wasserstände ohne absehbare Änderung. Das Verbot gilt bis auf Widerruf und wird erst aufgehoben, wenn sich die Wasserstände nachhaltig erholt haben. Zuwiderhandlungen sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden; eine Höhe nennt die Bekanntmachung nicht.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Vogelsbergkreis, Untere Wasserbehörde (Amtliche Bekanntmachung vom 25.06.2026). Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Das gemäßigte Klima im Vogelsbergkreis bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

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Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Hessen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

HLNUG Niedrigwasser

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Vogelsbergkreis mit der Gießkanne gießen?

Unbekannt. Die vorliegende Verfügung für Vogelsbergkreis trifft dazu keine eindeutige Aussage. Fragen Sie im Zweifel bei Landratsamt nach.

Wer erlässt das Verbot im Vogelsbergkreis?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Hessen legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.

Gilt das Verbot auch für Landwirte im Vogelsbergkreis?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Wo sehe ich die Pegelstände im Vogelsbergkreis?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: HLNUG Niedrigwasser. Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Darf ich im Vogelsbergkreis den Pool befüllen?

Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.

Was kostet ein Verstoß im Vogelsbergkreis?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Vogelsbergkreis erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Hessen

Landkreis105.878 EinwohnerAGS 06535Zuständig: Landratsamt

Stand: 14. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Vogelsbergkreis, Untere Wasserbehörde (Amtliche Bekanntmachung vom 25.06.2026).