Bewässerungsverbot im Landkreis Waldeck-Frankenberg
Aktuell gilt im Landkreis Waldeck-Frankenberg kein Bewässerungsverbot (Stand 15. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Während im Landkreis Kassel und in Kassel bereits Verbote gelten, bleibt Landkreis Waldeck-Frankenberg bisher ohne Einschränkungen. Verbote werden in Hessen kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihres Landratsamts.
Für Landkreis Waldeck-Frankenberg liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Hessen gilt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 156.953 Einwohnern steht Landkreis Waldeck-Frankenberg damit auf Platz 21 von 26 in Hessen. Direkt benachbart sind Schwalm-Eder-Kreis, Werra-Meißner-Kreis, Landkreis Kassel und Landkreis Hersfeld-Rotenburg.
Was gilt aktuell im Landkreis Waldeck-Frankenberg
Nach unserer Recherche liegt für Landkreis Waldeck-Frankenberg keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 15. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.
Rechtsgrundlage sind das Hessische Wassergesetz in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz. Die unteren Wasserbehörden können die Entnahme per Allgemeinverfügung untersagen.
Die Lage in Hessen
Die Grundwasser- und Niedrigwassersituation in Hessen ist 2026 angespannt. Das hydrologische Winterhalbjahr 2025/2026 verlief laut HLNUG insgesamt zu warm und zu trocken, besonders in November, Dezember, März und April fiel wenig Niederschlag. Über 70 Prozent der Grundwassermessstellen liegen unter dem Niveau des Vorjahres. Die hessischen Flüsse führten im Mai 2026 rund 32 Prozent weniger Wasser als im langjährigen Mittel 1991 bis 2020. An etwa 78 Prozent der Messstellen sinken die Grundwasserstände weiter.
Weitere Regeln im Überblick
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →
Mit 156.953 Einwohnern steht Landkreis Waldeck-Frankenberg damit auf Platz 21 von 26 in Hessen. Direkt benachbart sind Schwalm-Eder-Kreis, Werra-Meißner-Kreis, Landkreis Kassel und Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Aktuell dürfen Sie Ihren Rasen im Landkreis Waldeck-Frankenberg uneingeschränkt wässern. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn: Erlässt die Wasserbehörde bei anhaltender Trockenheit eine Verfügung, wird meist zuerst der Rasensprenger untersagt, während die Gießkanne oft erlaubt bleibt.
Das gemäßigte Klima im Landkreis Waldeck-Frankenberg bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Der beste Schutz vor einem trockenheitsempfindlichen Rasen ist ohnehin die richtige Technik: selten und tief wässern, morgens zwischen 6 und 9 Uhr, 15 bis 20 mm pro Woche inklusive Regen. Ein so bewurzelter Rasen übersteht auch eine mehrwöchige Sperre.
Wer den Rasen jetzt kräftigt, hat im Ernstfall die besseren Karten. Wie ein Verbot in Ihrer Region rechtlich zustande kommt, lesen Sie im Ratgeber.
Regionaler Pflegekalender: Frankfurt am Main → · Rasen richtig wässern → · Rasen richtig düngen →
Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Hessen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Landkreis Waldeck-Frankenberg mit der Gießkanne gießen?
Ja. Für Landkreis Waldeck-Frankenberg ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt.
Wo sehe ich die Pegelstände im Landkreis Waldeck-Frankenberg?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: HLNUG Niedrigwasser. Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Darf ich im Landkreis Waldeck-Frankenberg den Pool befüllen?
Ja, aus dem Trinkwassernetz ist das Befüllen erlaubt, sofern Ihr Versorger keine Einschränkung erlassen hat. Bei angespannter Lage bitten viele Versorger freiwillig um Verzicht.
Darf ich im Landkreis Waldeck-Frankenberg aus dem eigenen Brunnen gießen?
Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.
Gilt das Verbot im Landkreis Waldeck-Frankenberg auch für Regenwasser?
Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.
Was kostet ein Verstoß im Landkreis Waldeck-Frankenberg?
Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde das Landratsamt ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.
Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Waldeck-Frankenberg erlaubt?
Ja. Solange im Landkreis Waldeck-Frankenberg kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.
Nachbarkreise in Hessen
Landkreis156.953 EinwohnerAGS 06635Zuständig: Landratsamt
Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.