Bewässerungsverbot in der Region Hannover

Verbot aktiv: Bewässerungsverbot bis 30. September 2026

GießkanneErlaubt
Gültig bis30. September 2026
Bußgeldbis 50.000 €
TröpfchenErlaubt

In der Region Hannover gilt ein Bewässerungsverbot: Beregnung land- und forstwirtschaftlicher Flächen, öffentlicher und privater Grünflächen sowie Sportanlagen mit stationären und mobilen Beregnungsanlagen (Rasensprenger). Das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer bleibt erlaubt. Auch die Tröpfchenbewässerung ist nicht vom Verbot erfasst. Das Verbot gilt bis zum 30. September 2026. Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro.

Diese Seite fasst zusammen, was in der Region Hannover verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 1.157.624 Einwohnern steht Region Hannover damit auf Platz 1 von 45 in Niedersachsen. Direkt benachbart sind Landkreis Diepholz, Landkreis Hameln-Pyrmont, Landkreis Hildesheim und Landkreis Holzminden.

Was gilt aktuell in der Region Hannover

Was ist verbotenBeregnung land- und forstwirtschaftlicher Flächen, öffentlicher und privater Grünflächen sowie Sportanlagen mit stationären und mobilen Beregnungsanlagen (Rasensprenger)
Gießkanne erlaubt?Ja, Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt.
TröpfchenbewässerungDas Verbot betrifft nur flächige Beregnungsanlagen und Rasensprenger. Tröpfchenbewässerung und punktgenaue Bewässerung fallen nicht darunter; die landwirtschaftliche Tröpfchenbewässerung und wassersparende Düsenwagen zur Lebensmittelerzeugung sind ausdrücklich ausgenommen.
Zeitfenster11:00 bis 17:00 Uhr
TemperaturgrenzeGilt an Tagen ab 27 Grad Celsius.
AusnahmenHandschöpfen mit Gießkanne oder Eimer jederzeit erlaubt. Wassersäcke, Topf- und Kübelpflanzen, Zisternenwasser und Pools ausgenommen. Temperatur gemessen an der Wetterstation Hannover Flughafen.
Gültig1. Juni 2026 bis 30. September 2026
Bußgeldbis zu 50.000 Euro
QuelleRegion Hannover, Untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung Beregnung)
Stand15. Juli 2026

Hinweis: Das Verbot von 11 bis 17 Uhr greift nur an Tagen, an denen 27 Grad Celsius erreicht werden (Wetterstation Hannover Flughafen). Es gilt gleichermaßen für Wasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie für Entnahmen aus Grundwasser (Brunnen) und Oberflächengewässern. Private Pools und das Abduschen von Haustieren mit dem Gartenschlauch fallen nach Angaben der Region Hannover nicht unter die Verfügung. Anders als vielfach berichtet ist die Tröpfchenbewässerung nicht verboten. Ausnahmen werden grundsätzlich nicht erteilt; nur bei gesetzlichem Auftrag, etwa dem Bundessortenamt, oder für wissenschaftliche Zwecke sind sie möglich. Die Verfügung selbst ist bis 30. September 2026 befristet; eine jährliche Wiederkehr nennt sie nicht, die Region kündigt sie aber als Teil ihrer Wasserstrategie an.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Solange die Sperre gilt, wird Ihr Rasen je nach Witterung braun werden und in die Ruhephase gehen. Das ist eine Schutzreaktion: Die Gräser ziehen sich in die Wurzel zurück und treiben nach dem nächsten Regen wieder aus. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Region Hannover, Untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung Beregnung), die bis 30. September 2026 gilt; Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro.

Nutzen Sie die weiter erlaubte Handbewässerung gezielt: Wasser gehört jetzt an frisch gesäte oder junge Flächen, nicht in den etablierten Rasen, der übersteht die Dürre besser, als viele denken. Drei Dinge helfen ohne einen Tropfen extra: die Schnitthöhe auf 5 bis 6 cm anheben, damit der Boden beschattet bleibt; das Schnittgut als Mulch liegen lassen; und jetzt nicht düngen, denn Dünger ohne Wasser verbrennt die Halme zusätzlich.

Das ozeanisch geprägte, meist regenreiche Klima in der Region Hannover hilft dem Rasen, kurze Sperren zu überstehen, sobald wieder Niederschlag fällt. Sobald die Verfügung aufgehoben ist, bringen Sie den Rasen mit einer durchdringenden Wässerung von 15 bis 20 mm zurück und säen kahle Stellen nach.

Regionaler Pflegekalender: Hannover → · Rasen richtig wässern → · Kahle Stellen nachsäen →

Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Niedersachsen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

NLWKN Pegelonline Niedersachsen →

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich in der Region Hannover mit der Gießkanne gießen?

Ja. In der Region Hannover bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer erlaubt. Verboten ist die Entnahme mit Pumpen und Schläuchen.

Darf ich in der Region Hannover den Pool befüllen?

Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.

Darf ich in der Region Hannover aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nur eingeschränkt. Für die Brunnenbewässerung gilt ein Zeitfenster: 11:00 bis 17:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeit ist das Bewässern aus dem Brunnen zulässig.

Gilt das Verbot in der Region Hannover auch für Regenwasser?

Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.

Bis wann gilt das Verbot in der Region Hannover?

Die Verfügung gilt bis zum 30. September 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Verfügungen häufig verlängert, bei ausreichend Regen auch vorzeitig aufgehoben.

Was kostet ein Verstoß in der Region Hannover?

Der Bußgeldrahmen liegt bis zu 50.000 Euro. In der Praxis fallen die Bußgelder bei Ersttätern niedriger aus, das Höchstmaß bleibt aber möglich.

Ist Tröpfchenbewässerung in der Region Hannover erlaubt?

Ja. Das Verbot betrifft nur flächige Beregnungsanlagen und Rasensprenger. Tröpfchenbewässerung und punktgenaue Bewässerung fallen nicht darunter; die landwirtschaftliche Tröpfchenbewässerung und wassersparende Düsenwagen zur Lebensmittelerzeugung sind ausdrücklich ausgenommen.

Nachbarkreise in Niedersachsen

Landkreis1.157.624 EinwohnerAGS 03241Zuständig: Landratsamt

Stand: 15. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Region Hannover, Untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung Beregnung).