Bewässerungsverbot in Niedersachsen

7 Kreise mit Verbot, 0 teilweise, 45 insgesamt in Niedersachsen.

In Niedersachsen sind derzeit 7 von 45 Kreise betroffen: 7 mit einem aktiven Verbot, 0 mit Teileinschränkungen. Verbote werden vom jeweiligen Landkreis per Allgemeinverfügung erlassen, nicht landesweit. Prüfen Sie deshalb immer Ihren eigenen Kreis in der Tabelle unten.

Verbote aktiv: 7 von 45 Kreise betroffen

Kreise mit Verbot7
Teilweise0
Kreise gesamt45

45 Kreise in Niedersachsen

KreisStatusRegelung
Landkreis Goslar AktivGrundwasser eingeschränkt · 10:00 bis 18:00 Uhr · bis 30. September 2026
Landkreis Göttingen AktivOberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · 19:00 bis 10:00 Uhr (Grundwasser zur Flächenberegnung) · bis auf Widerruf
Landkreis Peine AktivGrünflächen eingeschränkt · 14:00 bis 19:00 Uhr · bis 30. September 2026
Landkreis Stade AktivTrinkwasser-Ampel · Gießkanne erlaubt · bis auf Widerruf
Landkreis Wolfenbüttel AktivOberflächengewässer eingeschränkt · 10:00 bis 18:00 Uhr · bis 30. September 2026
Region Hannover AktivGrünflächen eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · 11:00 bis 17:00 Uhr · bis 30. September 2026
Salzgitter AktivOberflächengewässer eingeschränkt · 10:00 bis 18:00 Uhr · bis auf Widerruf
Braunschweig Kein Verbot
Delmenhorst Kein Verbot
Emden Kein Verbot
Heidekreis Kein Verbot
Landkreis Ammerland Kein Verbot
Landkreis Aurich Kein Verbot
Landkreis Celle Kein Verbot
Landkreis Cloppenburg Kein Verbot
Landkreis Cuxhaven Kein Verbot
Landkreis Diepholz Kein Verbot
Landkreis Emsland Kein Verbot
Landkreis Friesland Kein Verbot
Landkreis Gifhorn Kein Verbot
Landkreis Grafschaft Bentheim Kein Verbot
Landkreis Hameln-Pyrmont Kein Verbot
Landkreis Harburg Kein Verbot
Landkreis Helmstedt Kein Verbot
Landkreis Hildesheim Kein Verbot
Landkreis Holzminden Kein Verbot
Landkreis Leer Kein Verbot
Landkreis Lüchow-Dannenberg Kein Verbot
Landkreis Lüneburg Kein Verbot
Landkreis Nienburg (Weser) Kein Verbot
Landkreis Northeim Kein Verbot
Landkreis Oldenburg Kein Verbot
Landkreis Osnabrück Kein Verbot
Landkreis Osterholz Kein Verbot
Landkreis Rotenburg (Wümme) Kein Verbot
Landkreis Schaumburg Kein Verbot
Landkreis Uelzen Kein Verbot
Landkreis Vechta Kein Verbot
Landkreis Verden Kein Verbot
Landkreis Wesermarsch Kein Verbot
Landkreis Wittmund Kein Verbot
Oldenburg (Oldenburg) Kein Verbot
Osnabrück Kein Verbot
Wilhelmshaven Kein Verbot
Wolfsburg Kein Verbot

So funktioniert ein Wasserentnahmeverbot in Niedersachsen

Ein Verbot entsteht in Niedersachsen nicht im Landtag, sondern in der unteren Wasserbehörde eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt. Sinkt bei anhaltender Trockenheit der Abfluss eines Gewässers unter einen kritischen Wert, erlässt die Behörde eine Allgemeinverfügung: ein Verwaltungsakt, der ohne Anhörung des Einzelnen für alle im Kreisgebiet gilt, sobald er öffentlich bekannt gemacht ist.

Nach dem Niedersächsischen Wassergesetz kann die Wasserbehörde den Gemeingebrauch zur geordneten Bewirtschaftung der Wasservorräte beschränken oder verbieten.

Die Verfügung nennt immer den Geltungsbereich, welche Gewässer betroffen sind, welche Entnahmen verboten sind und wie lange die Regel gilt. Meist zielt sie auf das Abpumpen und den Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich; das Schöpfen mit der Gießkanne bleibt häufig erlaubt, weil es zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch zählt. Verbindlich ist aber immer der Wortlaut der Verfügung Ihres Kreises.

Zuständigkeit und Pegelstände

NLWKN Pegelonline Niedersachsen

Trockenheit und Grundwasser in Niedersachsen

Niedersachsen bleibt 2026 von anhaltender Trockenheit betroffen. Nach Angaben des NLWKN haben sich die Grundwasserstände trotz des Winters vielerorts nicht erholt und liegen weiterhin im niedrigen bis sehr niedrigen Bereich, da der Winter 2025/2026 unterdurchschnittliche Niederschläge und eine geringe Grundwasserneubildung brachte. Der NLWKN betreibt rund 2.300 Grundwassermessstellen im Land. Anfang März 2026 zeigte der Dürremonitor Trockenheit im Oberboden. Besonders betroffen sind Friesland und die Geestregionen.

Quelle: NWZ / NLWKN

Was bei einem Verbot im Garten erlaubt bleibt

Ein Wasserentnahme- oder Bewässerungsverbot zielt fast immer auf das Oberflächenwasser: Pumpe und Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich. Was in Niedersachsen in aller Regel erlaubt bleibt, ist das Gießen mit der Kanne aus dem Hausanschluss, gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne und, wo Zeitfenster gelten, das Wässern in den kühlen Morgen- und Abendstunden. Verboten ist meist das großflächige Sprengen mit dem Rasensprenger und das Abpumpen aus dem Gewässer.

Für den Rasen heißt das: seltener, dafür durchdringend wässern, den Schnitt bei Hitze höher stellen und auf Regenwasser setzen. Trockener, brauner Rasen ist kein toter Rasen; er treibt nach dem nächsten Landregen wieder aus. Prüfen Sie im Zweifel die genaue Regel Ihres Kreises.

Darf ich meinen Rasen noch gießen? → · Rasen richtig wässern →

Die größten Kreise in Niedersachsen

Prüfen Sie den Stand direkt für Ihren Kreis. Diese sechs sind die einwohnerstärksten in Niedersachsen.

Wasserentnahmeverbote 2025 in Niedersachsen

Der Trockensommer 2025 hat in Niedersachsen bereits zu Verboten geführt. Das zeigt, wie schnell aus einer Niedrigwasserlage eine Verfügung wird, und in welchen Kreisen das zuletzt der Fall war.

Häufige Fragen zu Niedersachsen

Gilt ein Bewässerungsverbot in ganz Niedersachsen?

Nein. Verbote werden in Niedersachsen nicht landesweit erlassen, sondern von der unteren Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt per Allgemeinverfügung. Zwei Nachbarkreise können deshalb unterschiedliche Regeln haben.

Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?

Nach dem Niedersächsischen Wassergesetz kann die Wasserbehörde den Gemeingebrauch zur geordneten Bewirtschaftung der Wasservorräte beschränken oder verbieten.

Darf ich in Niedersachsen mit der Gießkanne gießen?

In den meisten Kreisen ja: Das Schöpfen mit Handgefäßen zählt zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch und wird selten untersagt. Einzelne Kreise verbieten es ausdrücklich mit. Prüfen Sie die Seite Ihres Kreises.

Wo finde ich die aktuellen Pegelstände in Niedersachsen?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: NLWKN Pegelonline Niedersachsen. Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage.

Was kostet ein Verstoß in Niedersachsen?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Der Bußgeldrahmen reicht je nach Bundesland und Verfügung bis 50.000 oder sogar 100.000 Euro. Die konkrete Höhe steht in der jeweils geltenden Verfügung.

Stand: 6. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.