Bewässerungsverbot im Landkreis Wolfenbüttel

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis 30. September 2026

GießkanneUnklar
Gültig bis30. September 2026
BußgeldNicht beziffert
Zeitfenster10:00 bis 18:00 Uhr

Im Landkreis Wolfenbüttel gilt ein Wasserentnahmeverbot: Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern der 2. und 3. Ordnung zur Bewässerung und Beregnung. Zusätzlich ist die Bewässerung von Grün-, Garten-, land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie von Sportanlagen zwischen 10 und 18 Uhr untersagt. Zur Gießkanne trifft die Verfügung keine eindeutige Aussage. Das Verbot gilt bis zum 30. September 2026.

Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Wolfenbüttel verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 119.960 Einwohnern steht Landkreis Wolfenbüttel damit auf Platz 33 von 45 in Niedersachsen. Direkt benachbart sind Landkreis Peine, Landkreis Göttingen, Landkreis Northeim und Landkreis Helmstedt.

Was gilt aktuell im Landkreis Wolfenbüttel

Was ist verbotenEntnahme von Wasser aus Oberflächengewässern der 2. und 3. Ordnung zur Bewässerung und Beregnung. Zusätzlich ist die Bewässerung von Grün-, Garten-, land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie von Sportanlagen zwischen 10 und 18 Uhr untersagt.
Gießkanne erlaubt?Unbekannt, bei Landratsamt prüfen.
Zeitfenster10:00 bis 18:00 Uhr
AusnahmenDas Entnahmeverbot gilt auch dann, wenn eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
Gültig24. Juli 2026 bis 30. September 2026
BußgeldNicht beziffert
QuelleLandkreis Wolfenbüttel, untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung, Amtsblatt Nr. 31/2026 vom 23.07.2026)
Stand6. August 2026

Hinweis: Anlass ist die anhaltende Trockenheit mit geringen Niederschlägen; Bäche, Flüsse, Seen und Teiche im Kreisgebiet führen wenig Wasser. Die Verfügung nennt weder eine Ausnahme für Handschöpfgefäße noch einen Bußgeldrahmen; beides führen wir deshalb nicht.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landkreis Wolfenbüttel, untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung, Amtsblatt Nr. 31/2026 vom 23.07.2026), die bis 30. September 2026 gilt. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Das ozeanisch geprägte, meist regenreiche Klima im Landkreis Wolfenbüttel hilft dem Rasen, kurze Sperren zu überstehen, sobald wieder Niederschlag fällt. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

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Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

NLWKN Pegelonline Niedersachsen

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Wolfenbüttel mit der Gießkanne gießen?

Unbekannt. Die vorliegende Verfügung für Landkreis Wolfenbüttel trifft dazu keine eindeutige Aussage. Fragen Sie im Zweifel bei Landratsamt nach.

Darf ich im Landkreis Wolfenbüttel aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nur eingeschränkt. Für die Brunnenbewässerung gilt ein Zeitfenster: 10:00 bis 18:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeit ist das Bewässern aus dem Brunnen zulässig.

Gilt das Verbot im Landkreis Wolfenbüttel auch für Regenwasser?

Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.

Bis wann gilt das Verbot im Landkreis Wolfenbüttel?

Die Verfügung gilt bis zum 30. September 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Verfügungen häufig verlängert, bei ausreichend Regen auch vorzeitig aufgehoben.

Wer erlässt das Verbot im Landkreis Wolfenbüttel?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Niedersachsen legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Wolfenbüttel?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Wolfenbüttel erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Niedersachsen

Landkreis119.960 EinwohnerAGS 03158Zuständig: Landratsamt

Stand: 6. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landkreis Wolfenbüttel, untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung, Amtsblatt Nr. 31/2026 vom 23.07.2026).