Bewässerungsverbot im Landkreis Göttingen

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis auf Weiteres

GießkanneErlaubt
Gültig bisBis auf Widerruf
BußgeldNicht beziffert
Zeitfenster19:00 bis 10:00 Uhr (Grundwasser zur Flächenberegnung)

Im Landkreis Göttingen gilt ein Wasserentnahmeverbot: Entnahme von Wasser aus Fließgewässern sowie aus dem Grundwasser im gesamten Kreisgebiet, soweit sie mit technischen Hilfsmitteln erfolgt (Pumpen, Schläuche, Beregnungsanlagen). Das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer bleibt erlaubt. Ein festes Enddatum nennt die Verfügung nicht.

Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Göttingen verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 328.074 Einwohnern steht Landkreis Göttingen damit auf Platz 3 von 45 in Niedersachsen. Direkt benachbart sind Landkreis Wolfenbüttel, Landkreis Peine, Landkreis Northeim und Landkreis Helmstedt.

Was gilt aktuell im Landkreis Göttingen

Was ist verbotenEntnahme von Wasser aus Fließgewässern sowie aus dem Grundwasser im gesamten Kreisgebiet, soweit sie mit technischen Hilfsmitteln erfolgt (Pumpen, Schläuche, Beregnungsanlagen).
Gießkanne erlaubt?Ja, Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt. Zulässig, solange durch eine Mindestwasserführung im Gewässer ausreichend Wasser zur Verfügung steht.
Zeitfenster19:00 bis 10:00 Uhr (Grundwasser zur Flächenberegnung)
AusnahmenDas Entnahmeverbot bezieht sich auf die Entnahme mit technischen Hilfsmitteln. Die Entnahme mit Handschöpfgefäßen (Gießkanne, Eimer) ist generell zulässig, sofern eine Mindestwasserführung im Gewässer besteht. Aus Gewässern 2. und 3. Ordnung ist eine Entnahme nur zulässig, wenn in einer erteilten wasserbehördlichen Erlaubnis ein einzuhaltender Mindestwasserstand festgelegt wurde und dieser eingehalten wird.
Gültig30. Juli 2026 bis auf Weiteres
BußgeldNicht beziffert
QuelleLandkreis Göttingen, untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung, Amtsblatt Nr. 35 vom 30.07.2026)
Stand6. August 2026

Hinweis: Bekannt gemacht im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 35 vom 30.07.2026. Die Verfügung erfasst zwei Quellen zugleich: Fließgewässer und Grundwasser. Für Grundwasser zur Flächenberegnung gilt ein Nachtfenster von 19:00 bis 10:00 Uhr, also die verdunstungsarmen Stunden. Ein Enddatum und ein Bußgeldrahmen sind auf der Seite des Landkreises nicht genannt; beides führen wir daher nicht.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landkreis Göttingen, untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung, Amtsblatt Nr. 35 vom 30.07.2026). Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Das ozeanisch geprägte, meist regenreiche Klima im Landkreis Göttingen hilft dem Rasen, kurze Sperren zu überstehen, sobald wieder Niederschlag fällt. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

Regionaler Pflegekalender: Hannover → · Rasen richtig wässern · Rasen nach Trockenheit & Starkregen

Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Niedersachsen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

NLWKN Pegelonline Niedersachsen

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Göttingen mit der Gießkanne gießen?

Ja. Im Landkreis Göttingen bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer erlaubt. Verboten ist die Entnahme mit Pumpen und Schläuchen.

Gilt das Verbot im Landkreis Göttingen auch für Regenwasser?

Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.

Bis wann gilt das Verbot im Landkreis Göttingen?

Ein festes Enddatum ist in der vorliegenden Quelle nicht genannt. Prüfen Sie die aktuelle Verfügung Ihres Landratsamts.

Wer erlässt das Verbot im Landkreis Göttingen?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Niedersachsen legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.

Gilt das Verbot auch für Landwirte im Landkreis Göttingen?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Göttingen?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Göttingen erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Niedersachsen

Landkreis328.074 EinwohnerAGS 03159Zuständig: LandratsamtVerbot zuletzt 2025

Stand: 6. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landkreis Göttingen, untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung, Amtsblatt Nr. 35 vom 30.07.2026).