Bewässerungsverbot in Saarland

0 Kreise mit Verbot, 0 teilweise, 6 insgesamt in Saarland.

Für Saarland liegt uns derzeit kein aktives Wasserentnahme- oder Bewässerungsverbot vor. Verbote erlässt hier nicht das Land, sondern der einzelne Landkreis per Allgemeinverfügung; bei anhaltender Trockenheit kann das binnen Tagen geschehen. Wir prüfen die Bekanntmachungen und Amtsblätter der Landratsämter laufend. Für die einzelnen Kreise in Saarland liegt uns noch keine dokumentierte Einzelprüfung vor.

Kennen Sie eine amtliche Anordnung für Saarland, die hier fehlt? Hinweis an die Redaktion → Wir prüfen jeden Hinweis an der Quelle.

Kein Verbot aktuell in Saarland

Kreise mit Verbot0
Teilweise0
Kreise gesamt6

6 Kreise in Saarland

KreisStatusRegelung
Landkreis Merzig-Wadern Kein Verbot
Landkreis Neunkirchen Kein Verbot
Landkreis Saarlouis Kein Verbot
Landkreis St. Wendel Kein Verbot
Regionalverband Saarbrücken Kein Verbot
Saarpfalz-Kreis Kein Verbot

So funktioniert ein Wasserentnahmeverbot in Saarland

Ein Verbot entsteht in Saarland nicht im Landtag, sondern in der unteren Wasserbehörde eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt. Sinkt bei anhaltender Trockenheit der Abfluss eines Gewässers unter einen kritischen Wert, erlässt die Behörde eine Allgemeinverfügung: ein Verwaltungsakt, der ohne Anhörung des Einzelnen für alle im Kreisgebiet gilt, sobald er öffentlich bekannt gemacht ist.

Rechtsgrundlage ist Paragraf 22 des Saarländischen Wassergesetzes: Das Schöpfen mit Handgefäßen zählt ausdrücklich zum Gemeingebrauch. Regelungen trifft nach den Paragrafen 23 und 24 das Umweltministerium als oberste Wasserbehörde per Verordnung oder Einzelanordnung; zentrale untere Wasserbehörde ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, nicht die Landkreise.

Die Verfügung nennt immer den Geltungsbereich, welche Gewässer betroffen sind, welche Entnahmen verboten sind und wie lange die Regel gilt. Meist zielt sie auf das Abpumpen und den Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich; das Schöpfen mit der Gießkanne bleibt häufig erlaubt, weil es zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch zählt. Verbindlich ist aber immer der Wortlaut der Verfügung Ihres Kreises.

Zuständigkeit und Pegelstände

Hydrologischer Mess- und Meldedienst des Saarlandes (LUA)

Trockenheit und Grundwasser in Saarland

Auch das Saarland ist 2026 von der bundesweiten Trockenheit betroffen. Der Saarforst-Landesbetrieb warnte am 23. Juni 2026 wegen der Trockenheit und der Dürre der vergangenen Sommer vor erhöhter Waldbrandgefahr und rief Waldbesucher zu besonderer Vorsicht auf. Bundesweit führen Flüsse Niedrigwasser und die Grundwasserstände sinken, während der Wasserverbrauch in Hitzeperioden steigt. Den hydrologischen Mess- und Meldedienst betreibt das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, das die Pegel an Saar und Mosel überwacht.

Quelle: Saarforst-Landesbetrieb

Was bei einem Verbot im Garten erlaubt bleibt

Ein Wasserentnahme- oder Bewässerungsverbot zielt fast immer auf das Oberflächenwasser: Pumpe und Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich. Was in Saarland in aller Regel erlaubt bleibt, ist das Gießen mit der Kanne aus dem Hausanschluss, gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne und, wo Zeitfenster gelten, das Wässern in den kühlen Morgen- und Abendstunden. Verboten ist meist das großflächige Sprengen mit dem Rasensprenger und das Abpumpen aus dem Gewässer.

Für den Rasen heißt das: seltener, dafür durchdringend wässern, den Schnitt bei Hitze höher stellen und auf Regenwasser setzen. Trockener, brauner Rasen ist kein toter Rasen; er treibt nach dem nächsten Landregen wieder aus. Prüfen Sie im Zweifel die genaue Regel Ihres Kreises.

Darf ich meinen Rasen noch gießen? → · Rasen richtig wässern →

Die größten Kreise in Saarland

Prüfen Sie den Stand direkt für Ihren Kreis. Diese sechs sind die einwohnerstärksten in Saarland.

Häufige Fragen zu Saarland

Gilt ein Bewässerungsverbot in ganz Saarland?

Nein. Verbote werden in Saarland nicht landesweit erlassen, sondern von der unteren Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt per Allgemeinverfügung. Zwei Nachbarkreise können deshalb unterschiedliche Regeln haben.

Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?

Rechtsgrundlage ist Paragraf 22 des Saarländischen Wassergesetzes: Das Schöpfen mit Handgefäßen zählt ausdrücklich zum Gemeingebrauch. Regelungen trifft nach den Paragrafen 23 und 24 das Umweltministerium als oberste Wasserbehörde per Verordnung oder Einzelanordnung; zentrale untere Wasserbehörde ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, nicht die Landkreise.

Darf ich in Saarland mit der Gießkanne gießen?

In den meisten Kreisen ja: Das Schöpfen mit Handgefäßen zählt zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch und wird selten untersagt. Einzelne Kreise verbieten es ausdrücklich mit. Prüfen Sie die Seite Ihres Kreises.

Wo finde ich die aktuellen Pegelstände in Saarland?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Hydrologischer Mess- und Meldedienst des Saarlandes (LUA). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage.

Was kostet ein Verstoß in Saarland?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Der Bußgeldrahmen reicht je nach Bundesland und Verfügung bis 50.000 oder sogar 100.000 Euro. Die konkrete Höhe steht in der jeweils geltenden Verfügung.

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.