Bewässerungsverbot im Landkreis St. Wendel
Aktuell gilt im Landkreis St. Wendel kein Bewässerungsverbot (Stand 15. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Verbote werden in Saarland kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihres Landratsamts.
Für Landkreis St. Wendel liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Saarland gilt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 87.397 Einwohnern steht Landkreis St. Wendel damit auf Platz 6 von 6 in Saarland. Direkt benachbart sind Saarpfalz-Kreis, Landkreis Saarlouis, Landkreis Neunkirchen und Landkreis Merzig-Wadern.
Was gilt aktuell im Landkreis St. Wendel
Nach unserer Recherche liegt für Landkreis St. Wendel keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 15. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.
Rechtsgrundlage ist Paragraf 22 des Saarländischen Wassergesetzes: Das Schöpfen mit Handgefäßen zählt ausdrücklich zum Gemeingebrauch. Regelungen trifft nach den Paragrafen 23 und 24 das Umweltministerium als oberste Wasserbehörde per Verordnung oder Einzelanordnung; zentrale untere Wasserbehörde ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, nicht die Landkreise.
Die Lage in Saarland
Auch das Saarland ist 2026 von der bundesweiten Trockenheit betroffen. Der Saarforst-Landesbetrieb warnte am 23. Juni 2026 wegen der Trockenheit und der Dürre der vergangenen Sommer vor erhöhter Waldbrandgefahr und rief Waldbesucher zu besonderer Vorsicht auf. Bundesweit führen Flüsse Niedrigwasser und die Grundwasserstände sinken, während der Wasserverbrauch in Hitzeperioden steigt. Den hydrologischen Mess- und Meldedienst betreibt das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, das die Pegel an Saar und Mosel überwacht.
Weitere Regeln im Überblick
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →
Mit 87.397 Einwohnern steht Landkreis St. Wendel damit auf Platz 6 von 6 in Saarland. Direkt benachbart sind Saarpfalz-Kreis, Landkreis Saarlouis, Landkreis Neunkirchen und Landkreis Merzig-Wadern. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Aktuell dürfen Sie Ihren Rasen im Landkreis St. Wendel uneingeschränkt wässern. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn: Erlässt die Wasserbehörde bei anhaltender Trockenheit eine Verfügung, wird meist zuerst der Rasensprenger untersagt, während die Gießkanne oft erlaubt bleibt.
Das gemäßigte Klima im Landkreis St. Wendel bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Der beste Schutz vor einem trockenheitsempfindlichen Rasen ist ohnehin die richtige Technik: selten und tief wässern, morgens zwischen 6 und 9 Uhr, 15 bis 20 mm pro Woche inklusive Regen. Ein so bewurzelter Rasen übersteht auch eine mehrwöchige Sperre.
Wer den Rasen jetzt kräftigt, hat im Ernstfall die besseren Karten. Wie ein Verbot in Ihrer Region rechtlich zustande kommt, lesen Sie im Ratgeber.
Regionaler Pflegekalender: Saarbrücken → · Rasen richtig wässern → · Rasen richtig düngen →
Aktive Verbote in der Nähe
In Saarland ist derzeit kein Kreis betroffen. Am nächsten liegen diese Verbote in angrenzenden Bundesländern.
Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Hydrologischer Mess- und Meldedienst des Saarlandes (LUA) →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Landkreis St. Wendel mit der Gießkanne gießen?
Ja. Für Landkreis St. Wendel ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt.
Darf ich im Landkreis St. Wendel aus dem eigenen Brunnen gießen?
Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.
Gilt das Verbot im Landkreis St. Wendel auch für Regenwasser?
Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.
Bis wann gilt das Verbot im Landkreis St. Wendel?
Es gilt derzeit kein Verbot. Verbote werden kurzfristig erlassen und meist auf wenige Wochen bis Monate befristet.
Wer erlässt das Verbot im Landkreis St. Wendel?
Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Saarland legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.
Was kostet ein Verstoß im Landkreis St. Wendel?
Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde das Landratsamt ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Saarland reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.
Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis St. Wendel erlaubt?
Ja. Solange im Landkreis St. Wendel kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.
Nachbarkreise in Saarland
Landkreis87.397 EinwohnerAGS 10046Zuständig: Landratsamt
Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.