Bewässerungsverbot im Landkreis Mainz-Bingen

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis 30. September 2026

GießkanneVerboten
Gültig bis30. September 2026
BußgeldNicht beziffert
UmfangOberflächengewässer

Im Landkreis Mainz-Bingen gilt ein Wasserentnahmeverbot: Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im gesamten Kreisgebiet untersagt — ausdrücklich auch aus Gräben, Teichen und Seen, nicht nur aus Bächen und Flüssen. Untersagt ist auch das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer. Das Verbot gilt bis zum 30. September 2026.

Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Mainz-Bingen verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 210.889 Einwohnern steht Landkreis Mainz-Bingen damit auf Platz 3 von 36 in Rheinland-Pfalz. Direkt benachbart sind Rhein-Pfalz-Kreis, Landkreis Südwestpfalz, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Kusel.

Was gilt aktuell im Landkreis Mainz-Bingen

Was ist verbotenEntnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im gesamten Kreisgebiet untersagt — ausdrücklich auch aus Gräben, Teichen und Seen, nicht nur aus Bächen und Flüssen.
Gießkanne erlaubt?Nein, auch Gießkanne und Eimer sind verboten. Anders als in den meisten Kreisen ist hier auch das Schöpfen verboten: „Das Verbot gilt auch für die Wasserentnahme mit Handschöpfgeräten wie Eimern oder Gießkannen." Eimer und Gießkanne sind am Gewässer also nicht zulässig. Leitungswasser ist von dieser Verfügung nicht betroffen.
AusnahmenAusgenommen sind die Wasserentnahme im Brandfall durch die Feuerwehr sowie bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse unter Beachtung der darin festgelegten Bestimmungen.
Gültig28. Juli 2026 bis 30. September 2026
BußgeldNicht beziffert
QuelleKreisverwaltung Mainz-Bingen, Untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung vom 28.07.2026)
Stand14. August 2026

Hinweis: Anlass waren nach Angaben des Landkreises bereits ausgetrocknete Bäche und Weiher sowie wiederholt festgestellte unerlaubte Entnahmen durch Uferanlieger, nachdem ein vorangegangener Appell nicht ausgereicht hatte. Die Geltungsdauer ist als „voraussichtlich bis 30.09.2026" angegeben. Nicht zu verwechseln mit der kreisfreien Stadt Mainz: Diese hat als eigene Untere Wasserbehörde eine eigene Allgemeinverfügung für Gewässer dritter Ordnung im Stadtgebiet erlassen. Beide Verfügungen bestehen nebeneinander und gelten für unterschiedliche Gebiete.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung vom 28.07.2026), die bis 30. September 2026 gilt. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Das gemäßigte Klima im Landkreis Mainz-Bingen bringt ausgeglichene Niederschläge; kritisch für den Rasen werden vor allem die Hochsommerwochen im Juli und August. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

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Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Rheinland-Pfalz und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Wasserportal Rheinland-Pfalz, Wasserstand und Abfluss

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Mainz-Bingen mit der Gießkanne gießen?

Nein. Im Landkreis Mainz-Bingen ist auch das Schöpfen mit Gießkanne und Eimer ausdrücklich untersagt. Das ist strenger als in den meisten Kreisen.

Bis wann gilt das Verbot im Landkreis Mainz-Bingen?

Die Verfügung gilt bis zum 30. September 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Verfügungen häufig verlängert, bei ausreichend Regen auch vorzeitig aufgehoben.

Wer erlässt das Verbot im Landkreis Mainz-Bingen?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Rheinland-Pfalz legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.

Gilt das Verbot auch für Landwirte im Landkreis Mainz-Bingen?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Wo sehe ich die Pegelstände im Landkreis Mainz-Bingen?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Wasserportal Rheinland-Pfalz, Wasserstand und Abfluss. Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Mainz-Bingen?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Mainz-Bingen erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Rheinland-Pfalz

Landkreis210.889 EinwohnerAGS 07339Zuständig: Landratsamt

Stand: 14. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung vom 28.07.2026).