Bewässerungsverbot in Mainz
In Mainz gilt ein Wasserentnahmeverbot: Entnahme aus oberirdischen Gewässern dritter Ordnung (Bäche, Gräben) im gesamten Stadtgebiet. Untersagt ist auch das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer. Das Verbot gilt bis zum 30. September 2026.
Diese Seite fasst zusammen, was in Mainz verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihrer Stadtverwaltung.
Mit 217.118 Einwohnern steht Mainz damit auf Platz 1 von 36 in Rheinland-Pfalz. Direkt benachbart sind Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Landau in der Pfalz und Pirmasens.
Was gilt aktuell in Mainz
| Was ist verboten | Entnahme aus oberirdischen Gewässern dritter Ordnung (Bäche, Gräben) im gesamten Stadtgebiet |
|---|---|
| Gießkanne erlaubt? | Nein, auch Gießkanne und Eimer sind verboten. |
| Ausnahmen | Das Verbot gilt ausdrücklich auch für Handschöpfgeräte wie Eimer und Gießkannen. |
| Gültig | 27. Juni 2026 bis 30. September 2026 |
| Bußgeld | Nicht beziffert |
| Quelle | Landeshauptstadt Mainz, untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung, Pressemeldung Juni 2026) |
| Stand | 8. August 2026 |
Hinweis: Anlass: Wassertemperatur von Rhein und Main erreicht kritische 27 Grad. Enddatum zunächst 30.09.2026.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landeshauptstadt Mainz, untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung, Pressemeldung Juni 2026), die bis 30. September 2026 gilt. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.
Mainz ist mit 579 mm Jahresniederschlag ein eher trockener Standort, der Rasen verbrennt hier schneller als im Bundesschnitt und braucht die gespeicherte Bodenfeuchte dringend. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.
Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.
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Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Rheinland-Pfalz und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Wasserportal Rheinland-Pfalz, Wasserstand und Abfluss →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.
Was Anwohner fragen
Darf ich in Mainz mit der Gießkanne gießen?
Nein. In Mainz ist auch das Schöpfen mit Gießkanne und Eimer ausdrücklich untersagt. Das ist strenger als in den meisten Kreisen.
Darf ich in Mainz den Pool befüllen?
Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.
Darf ich in Mainz aus dem eigenen Brunnen gießen?
Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also die Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde).
Gilt das Verbot in Mainz auch für Regenwasser?
Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.
Bis wann gilt das Verbot in Mainz?
Die Verfügung gilt bis zum 30. September 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Verfügungen häufig verlängert, bei ausreichend Regen auch vorzeitig aufgehoben.
Was kostet ein Verstoß in Mainz?
Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.
Ist Tröpfchenbewässerung in Mainz erlaubt?
Dazu äußert sich die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde) nachfragen.
Nachbarkreise in Rheinland-Pfalz
Kreisfreie Stadt217.118 EinwohnerAGS 07315Zuständig: Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde)
Stand: 8. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landeshauptstadt Mainz, untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung, Pressemeldung Juni 2026).