Bewässerungsverbot in Ludwigshafen am Rhein

Kein Verbot aktuell

StatusKein Verbot
RisikoErhöht
Letzte Prüfung15. August 2026
HistorieKeine

Aktuell gilt in Ludwigshafen am Rhein kein Bewässerungsverbot (Stand 15. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Während in Mainz und im Landkreis Mainz-Bingen bereits Verbote gelten, bleibt Ludwigshafen am Rhein bisher ohne Einschränkungen. Verbote werden in Rheinland-Pfalz kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihrer Stadtverwaltung.

Für Ludwigshafen am Rhein liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Rheinland-Pfalz gilt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 171.061 Einwohnern steht Ludwigshafen am Rhein damit auf Platz 6 von 36 in Rheinland-Pfalz. Direkt benachbart sind Landau in der Pfalz, Mainz, Kaiserslautern und Neustadt an der Weinstraße.

Was gilt aktuell in Ludwigshafen am Rhein

Nach unserer Recherche liegt für Ludwigshafen am Rhein keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 15. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.

Nach Paragraf 22 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz kann die Wasserbehörde den Gemeingebrauch beschränken oder verbieten, um bei Niedrigwasser eine wesentliche Verringerung des Abflusses zu verhindern.

Die Lage in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz ist 2026 von Trockenheit betroffen. Anfang März 2026 zeigte der Dürremonitor im Norden des Landes Trockenheit im Oberboden bis 25 Zentimeter Tiefe, im Gesamtboden bis 1,8 Meter herrschte bis auf den Pfälzer Wald verbreitet Dürre. Die Grundwasserstände sind niedrig, nachdem es seit Herbst 2025 wenig geregnet hat. Mit sinkendem Grundwasser steigt die Wahrscheinlichkeit für Niedrigwasser. Der Gewässerkundliche Dienst am Landesamt für Umwelt betreibt rund 147 Pegel zur Überwachung.

Quelle: Rhein-Zeitung / UFZ-Dürremonitor

Weitere Regeln im Überblick

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: die Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde) erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →

Mit 171.061 Einwohnern steht Ludwigshafen am Rhein damit auf Platz 6 von 36 in Rheinland-Pfalz. Direkt benachbart sind Landau in der Pfalz, Mainz, Kaiserslautern und Neustadt an der Weinstraße. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Aktuell dürfen Sie Ihren Rasen in Ludwigshafen am Rhein uneingeschränkt wässern. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn: Erlässt die Wasserbehörde bei anhaltender Trockenheit eine Verfügung, wird meist zuerst der Rasensprenger untersagt, während die Gießkanne oft erlaubt bleibt.

Ludwigshafen am Rhein ist mit 550 mm Jahresniederschlag ein eher trockener Standort, der Rasen verbrennt hier schneller als im Bundesschnitt und braucht die gespeicherte Bodenfeuchte dringend. Der beste Schutz vor einem trockenheitsempfindlichen Rasen ist ohnehin die richtige Technik: selten und tief wässern, morgens zwischen 6 und 9 Uhr, 15 bis 20 mm pro Woche inklusive Regen. Ein so bewurzelter Rasen übersteht auch eine mehrwöchige Sperre.

Bei rund 65 Frosttagen bleibt genug Vegetationszeit, um Trockenschäden im Spätsommer nachzusäen. Wie ein Verbot in Ihrer Region rechtlich zustande kommt, lesen Sie im Ratgeber.

Pflegekalender für Ludwigshafen am Rhein → · Rasen richtig wässern · Rasen richtig düngen

Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Rheinland-Pfalz und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Wasserportal Rheinland-Pfalz, Wasserstand und Abfluss

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.

Was Anwohner fragen

Darf ich in Ludwigshafen am Rhein mit der Gießkanne gießen?

Ja. Für Ludwigshafen am Rhein ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt.

Wo sehe ich die Pegelstände in Ludwigshafen am Rhein?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Wasserportal Rheinland-Pfalz, Wasserstand und Abfluss. Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.

Darf ich in Ludwigshafen am Rhein den Pool befüllen?

Ja, aus dem Trinkwassernetz ist das Befüllen erlaubt, sofern Ihr Versorger keine Einschränkung erlassen hat. Bei angespannter Lage bitten viele Versorger freiwillig um Verzicht.

Darf ich in Ludwigshafen am Rhein aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also die Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde).

Gilt das Verbot in Ludwigshafen am Rhein auch für Regenwasser?

Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.

Was kostet ein Verstoß in Ludwigshafen am Rhein?

Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde die Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde) ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Rheinland-Pfalz reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung in Ludwigshafen am Rhein erlaubt?

Ja. Solange in Ludwigshafen am Rhein kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.

Nachbarkreise in Rheinland-Pfalz

Kreisfreie Stadt171.061 EinwohnerAGS 07314Zuständig: Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde)

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.