Bewässerungsverbot in Bremen

0 Kreise mit Verbot, 0 teilweise, 2 insgesamt in Bremen.

Für Bremen liegt uns derzeit kein aktives Wasserentnahme- oder Bewässerungsverbot vor. Verbote erlässt hier nicht das Land, sondern der einzelne Landkreis per Allgemeinverfügung; bei anhaltender Trockenheit kann das binnen Tagen geschehen. Wir prüfen die Bekanntmachungen und Amtsblätter der Landratsämter laufend. Für die einzelnen Kreise in Bremen liegt uns noch keine dokumentierte Einzelprüfung vor.

Kennen Sie eine amtliche Anordnung für Bremen, die hier fehlt? Hinweis an die Redaktion → Wir prüfen jeden Hinweis an der Quelle.

Kein Verbot aktuell in Bremen

Kreise mit Verbot0
Teilweise0
Kreise gesamt2

2 Kreise in Bremen

KreisStatusRegelung
Bremen Kein Verbot
Bremerhaven Kein Verbot

So funktioniert ein Wasserentnahmeverbot in Bremen

Ein Verbot entsteht in Bremen nicht im Landtag, sondern in der unteren Wasserbehörde eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt. Sinkt bei anhaltender Trockenheit der Abfluss eines Gewässers unter einen kritischen Wert, erlässt die Behörde eine Allgemeinverfügung: ein Verwaltungsakt, der ohne Anhörung des Einzelnen für alle im Kreisgebiet gilt, sobald er öffentlich bekannt gemacht ist.

Rechtsgrundlage ist Paragraf 14 des Bremischen Wassergesetzes: Das Schöpfen mit Handgefäßen zählt ausdrücklich zum Gemeingebrauch. Einschränken oder verbieten kann ihn nach Paragraf 18 die obere Wasserbehörde durch Rechtsverordnung; Wasserbehörden sind die Umweltsenatorin für die Stadtgemeinde Bremen und der Magistrat Bremerhaven.

Die Verfügung nennt immer den Geltungsbereich, welche Gewässer betroffen sind, welche Entnahmen verboten sind und wie lange die Regel gilt. Meist zielt sie auf das Abpumpen und den Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich; das Schöpfen mit der Gießkanne bleibt häufig erlaubt, weil es zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch zählt. Verbindlich ist aber immer der Wortlaut der Verfügung Ihres Kreises.

Zuständigkeit und Pegelstände

Pegel und Wasserstände, Senatorin für Umwelt und Klima Bremen

Trockenheit und Grundwasser in Bremen

Im Hitzesommer 2026 steigt in Bremen der Wasserbedarf stark an. Das Umweltressort und der Versorger swb rufen die Menschen in Bremen und Bremerhaven vorsorglich zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf und bitten, auf das Befüllen von Pools und das Rasensprengen zu verzichten. An heißen Tagen liegt der Verbrauch deutlich über den rund 90.000 Kubikmetern eines normalen Sommertages. Bremens Trinkwasser stammt zu 100 Prozent aus Grundwasser und zu über 80 Prozent aus Niedersachsen. Die Versorgung gilt laut swb weiterhin als gesichert.

Quelle: Senatspressestelle Bremen / swb

Was bei einem Verbot im Garten erlaubt bleibt

Ein Wasserentnahme- oder Bewässerungsverbot zielt fast immer auf das Oberflächenwasser: Pumpe und Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich. Was in Bremen in aller Regel erlaubt bleibt, ist das Gießen mit der Kanne aus dem Hausanschluss, gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne und, wo Zeitfenster gelten, das Wässern in den kühlen Morgen- und Abendstunden. Verboten ist meist das großflächige Sprengen mit dem Rasensprenger und das Abpumpen aus dem Gewässer.

Für den Rasen heißt das: seltener, dafür durchdringend wässern, den Schnitt bei Hitze höher stellen und auf Regenwasser setzen. Trockener, brauner Rasen ist kein toter Rasen; er treibt nach dem nächsten Landregen wieder aus. Prüfen Sie im Zweifel die genaue Regel Ihres Kreises.

Darf ich meinen Rasen noch gießen? → · Rasen richtig wässern →

Häufige Fragen zu Bremen

Gilt ein Bewässerungsverbot in ganz Bremen?

Nein. Verbote werden in Bremen nicht landesweit erlassen, sondern von der unteren Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt per Allgemeinverfügung. Zwei Nachbarkreise können deshalb unterschiedliche Regeln haben.

Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?

Rechtsgrundlage ist Paragraf 14 des Bremischen Wassergesetzes: Das Schöpfen mit Handgefäßen zählt ausdrücklich zum Gemeingebrauch. Einschränken oder verbieten kann ihn nach Paragraf 18 die obere Wasserbehörde durch Rechtsverordnung; Wasserbehörden sind die Umweltsenatorin für die Stadtgemeinde Bremen und der Magistrat Bremerhaven.

Darf ich in Bremen mit der Gießkanne gießen?

In den meisten Kreisen ja: Das Schöpfen mit Handgefäßen zählt zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch und wird selten untersagt. Einzelne Kreise verbieten es ausdrücklich mit. Prüfen Sie die Seite Ihres Kreises.

Wo finde ich die aktuellen Pegelstände in Bremen?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Pegel und Wasserstände, Senatorin für Umwelt und Klima Bremen. Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage.

Was kostet ein Verstoß in Bremen?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Der Bußgeldrahmen reicht je nach Bundesland und Verfügung bis 50.000 oder sogar 100.000 Euro. Die konkrete Höhe steht in der jeweils geltenden Verfügung.

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.