Bewässerungsverbot in Sachsen
7 Kreise mit Verbot, 2 teilweise, 13 insgesamt in Sachsen.
In Sachsen sind derzeit 9 von 13 Kreise betroffen: 7 mit einem aktiven Verbot, 2 mit Teileinschränkungen. Verbote werden vom jeweiligen Landkreis per Allgemeinverfügung erlassen, nicht landesweit. Prüfen Sie deshalb immer Ihren eigenen Kreis in der Tabelle unten.
13 Kreise in Sachsen
| Kreis | Status | Regelung |
|---|---|---|
| Chemnitz | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · bis 31. Oktober 2026 |
| Dresden | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · bis 31. Oktober 2026 |
| Erzgebirgskreis | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · Brunnenentnahme zur Bewässerung 10 bis 19 Uhr soll vermieden werden (Empfehlung) · bis 31. Oktober 2026 |
| Landkreis Meißen | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 31. Oktober 2026 |
| Landkreis Mittelsachsen | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 30. September 2026 |
| Landkreis Nordsachsen | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 15. Oktober 2026 |
| Vogtlandkreis | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis auf Widerruf |
| Landkreis Leipzig | Teilweise | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · 10:00 bis 18:00 Uhr (Brunnenentnahme zur Bewässerung) · bis auf Widerruf |
| Landkreis Zwickau | Teilweise | Oberflächengewässer eingeschränkt · bis auf Widerruf |
| Landkreis Bautzen | Kein Verbot | – |
| Landkreis Görlitz | Kein Verbot | – |
| Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | Kein Verbot | – |
| Leipzig | Kein Verbot | – |
So funktioniert ein Wasserentnahmeverbot in Sachsen
Ein Verbot entsteht in Sachsen nicht im Landtag, sondern in der unteren Wasserbehörde eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt. Sinkt bei anhaltender Trockenheit der Abfluss eines Gewässers unter einen kritischen Wert, erlässt die Behörde eine Allgemeinverfügung: ein Verwaltungsakt, der ohne Anhörung des Einzelnen für alle im Kreisgebiet gilt, sobald er öffentlich bekannt gemacht ist.
Grundlage ist Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit dem jeweiligen Landeswassergesetz. Die untere Wasserbehörde des Landkreises kann die Wasserentnahme bei Niedrigwasser per Allgemeinverfügung beschränken oder verbieten.
Die Verfügung nennt immer den Geltungsbereich, welche Gewässer betroffen sind, welche Entnahmen verboten sind und wie lange die Regel gilt. Meist zielt sie auf das Abpumpen und den Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich; das Schöpfen mit der Gießkanne bleibt häufig erlaubt, weil es zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch zählt. Verbindlich ist aber immer der Wortlaut der Verfügung Ihres Kreises.
Trockenheit und Grundwasser in Sachsen
Die Niedrigwasserlage in Sachsen ist angespannt. Nach Angaben des Niedrigwasser-Informationsdienstes des LfULG wurde am 7. Juli 2026 an 50 von 150 ausgewerteten Pegeln ein Durchfluss unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses registriert, das sind 33 Prozent. Weitere rund 36 Prozent der Messstellen lagen nahe an diesem Schwellenwert. Auch die Grundwasserstände sind niedrig: An zahlreichen der 279 repräsentativen Messstellen wurden zum 16. Juni 2026 unterdurchschnittliche Werte erfasst.
Was bei einem Verbot im Garten erlaubt bleibt
Ein Wasserentnahme- oder Bewässerungsverbot zielt fast immer auf das Oberflächenwasser: Pumpe und Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich. Was in Sachsen in aller Regel erlaubt bleibt, ist das Gießen mit der Kanne aus dem Hausanschluss, gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne und, wo Zeitfenster gelten, das Wässern in den kühlen Morgen- und Abendstunden. Verboten ist meist das großflächige Sprengen mit dem Rasensprenger und das Abpumpen aus dem Gewässer.
Für den Rasen heißt das: seltener, dafür durchdringend wässern, den Schnitt bei Hitze höher stellen und auf Regenwasser setzen. Trockener, brauner Rasen ist kein toter Rasen; er treibt nach dem nächsten Landregen wieder aus. Prüfen Sie im Zweifel die genaue Regel Ihres Kreises.
Die größten Kreise in Sachsen
Prüfen Sie den Stand direkt für Ihren Kreis. Diese sechs sind die einwohnerstärksten in Sachsen.
Wasserentnahmeverbote 2025 in Sachsen
Der Trockensommer 2025 hat in Sachsen bereits zu Verboten geführt. Das zeigt, wie schnell aus einer Niedrigwasserlage eine Verfügung wird, und in welchen Kreisen das zuletzt der Fall war.
Häufige Fragen zu Sachsen
Gilt ein Bewässerungsverbot in ganz Sachsen?
Nein. Verbote werden in Sachsen nicht landesweit erlassen, sondern von der unteren Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt per Allgemeinverfügung. Zwei Nachbarkreise können deshalb unterschiedliche Regeln haben.
Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?
Grundlage ist Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit dem jeweiligen Landeswassergesetz. Die untere Wasserbehörde des Landkreises kann die Wasserentnahme bei Niedrigwasser per Allgemeinverfügung beschränken oder verbieten.
Darf ich in Sachsen mit der Gießkanne gießen?
In den meisten Kreisen ja: Das Schöpfen mit Handgefäßen zählt zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch und wird selten untersagt. Einzelne Kreise verbieten es ausdrücklich mit. Prüfen Sie die Seite Ihres Kreises.
Wo finde ich die aktuellen Pegelstände in Sachsen?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasser-Informationsdienst Sachsen (LfULG). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage.
Was kostet ein Verstoß in Sachsen?
Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Der Bußgeldrahmen reicht je nach Bundesland und Verfügung bis 50.000 oder sogar 100.000 Euro. Die konkrete Höhe steht in der jeweils geltenden Verfügung.
Stand: 14. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.