Bewässerungsverbot im Erzgebirgskreis

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis 31. Oktober 2026

GießkanneUnklar
Gültig bis31. Oktober 2026
BußgeldNicht beziffert
ZeitfensterBrunnenentnahme zur Bewässerung 10 bis 19 Uhr soll vermieden werden (Empfehlung)

Im Erzgebirgskreis gilt ein Wasserentnahmeverbot: Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen (Anlieger- und Eigentümergebrauch). Zur Gießkanne trifft die Verfügung keine eindeutige Aussage. Das Verbot gilt bis zum 31. Oktober 2026.

Diese Seite fasst zusammen, was im Erzgebirgskreis verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 337.696 Einwohnern steht Erzgebirgskreis damit auf Platz 3 von 13 in Sachsen. Direkt benachbart sind Landkreis Mittelsachsen, Vogtlandkreis, Landkreis Zwickau und Chemnitz.

Was gilt aktuell im Erzgebirgskreis

Was ist verbotenWasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen (Anlieger- und Eigentümergebrauch)
Gießkanne erlaubt?Unbekannt, bei Landratsamt prüfen.
ZeitfensterBrunnenentnahme zur Bewässerung 10 bis 19 Uhr soll vermieden werden (Empfehlung)
AusnahmenSchöpfen mit Handgefäßen nicht formal verboten. Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse unberührt.
Gültiglaufend bis 31. Oktober 2026
BußgeldNicht beziffert
QuelleErzgebirgskreis, untere Wasserbehörde
Stand9. Juli 2026

Hinweis: Enddatum 31.10.2026. Zur Gießkanne widersprechen sich ältere Verfügungen des Kreises. Ein abrufbarer Verfügungstext für 2026 lag nicht vor. Beim Landratsamt prüfen.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Erzgebirgskreis, untere Wasserbehörde, die bis 31. Oktober 2026 gilt. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Die Region im Erzgebirgskreis zählt klimatisch zu den trockeneren, kontinental geprägten Lagen, Sommertrockenheit trifft den Rasen hier besonders früh. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

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Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Sachsen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Niedrigwasser-Informationsdienst Sachsen (LfULG)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Erzgebirgskreis mit der Gießkanne gießen?

Unbekannt. Die vorliegende Verfügung für Erzgebirgskreis trifft dazu keine eindeutige Aussage. Fragen Sie im Zweifel bei Landratsamt nach.

Bis wann gilt das Verbot im Erzgebirgskreis?

Die Verfügung gilt bis zum 31. Oktober 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Verfügungen häufig verlängert, bei ausreichend Regen auch vorzeitig aufgehoben.

Wer erlässt das Verbot im Erzgebirgskreis?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Sachsen legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.

Gilt das Verbot auch für Landwirte im Erzgebirgskreis?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Wo sehe ich die Pegelstände im Erzgebirgskreis?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasser-Informationsdienst Sachsen (LfULG). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was kostet ein Verstoß im Erzgebirgskreis?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Erzgebirgskreis erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Sachsen

Landkreis337.696 EinwohnerAGS 14521Zuständig: Landratsamt

Stand: 9. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Erzgebirgskreis, untere Wasserbehörde.