Bewässerungsverbot in Dresden
In Dresden gilt ein Wasserentnahmeverbot: Alle oberirdischen Gewässer im Stadtgebiet (Weißeritz, Lockwitzbach, Prießnitz, kleine Bäche). Untersagt ist auch das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer. Das Verbot gilt bis zum 31. Oktober 2026. Verstöße kosten ab 50 Euro. Elbe ausgenommen.
Diese Seite fasst zusammen, was in Dresden verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihrer Stadtverwaltung.
Mit 554.649 Einwohnern steht Dresden damit auf Platz 2 von 13 in Sachsen. Direkt benachbart sind Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz, Landkreis Meißen und Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Was gilt aktuell in Dresden
| Was ist verboten | Alle oberirdischen Gewässer im Stadtgebiet (Weißeritz, Lockwitzbach, Prießnitz, kleine Bäche) |
|---|---|
| Gießkanne erlaubt? | Nein, auch Gießkanne und Eimer sind verboten. |
| Ausnahmen | Elbe ausgenommen. Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse unberührt. |
| Gültig | 24. Juni 2026 bis 31. Oktober 2026 |
| Bußgeld | ab 50 Euro |
| Quelle | Landeshauptstadt Dresden, Pressemitteilung PM 088 |
| Stand | 9. Juli 2026 |
Hinweis: Untersagt ist beides: das Abpumpen ebenso wie das Schöpfen mit Eimer oder Kanne. Bußgeld ab 50 Euro.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landeshauptstadt Dresden, Pressemitteilung PM 088, die bis 31. Oktober 2026 gilt; Verstöße kosten ab 50 Euro. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.
Dresden ist mit 592 mm Jahresniederschlag ein eher trockener Standort, der Rasen verbrennt hier schneller als im Bundesschnitt und braucht die gespeicherte Bodenfeuchte dringend. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.
Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.
Pflegekalender für Dresden → · Rasen richtig wässern → · Rasen nach Trockenheit & Starkregen →
Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Sachsen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Niedrigwasser-Informationsdienst Sachsen (LfULG) →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.
Was Anwohner fragen
Darf ich in Dresden mit der Gießkanne gießen?
Nein. In Dresden ist auch das Schöpfen mit Gießkanne und Eimer ausdrücklich untersagt. Das ist strenger als in den meisten Kreisen.
Bis wann gilt das Verbot in Dresden?
Die Verfügung gilt bis zum 31. Oktober 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Verfügungen häufig verlängert, bei ausreichend Regen auch vorzeitig aufgehoben.
Wer erlässt das Verbot in Dresden?
Zuständig ist die untere Wasserbehörde, die Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde). Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Sachsen legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.
Gilt das Verbot auch für Landwirte in Dresden?
In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.
Wo sehe ich die Pegelstände in Dresden?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasser-Informationsdienst Sachsen (LfULG). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.
Was kostet ein Verstoß in Dresden?
Der Bußgeldrahmen liegt ab 50 Euro. In der Praxis fallen die Bußgelder bei Ersttätern niedriger aus, das Höchstmaß bleibt aber möglich.
Ist Tröpfchenbewässerung in Dresden erlaubt?
Dazu äußert sich die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde) nachfragen.
Nachbarkreise in Sachsen
Kreisfreie Stadt554.649 EinwohnerAGS 14612Zuständig: Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde)Verbot zuletzt 2025
Stand: 9. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landeshauptstadt Dresden, Pressemitteilung PM 088.