Bewässerungsverbot im Landkreis Görlitz
Aktuell gilt im Landkreis Görlitz kein Bewässerungsverbot (Stand 15. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Während im Landkreis Meißen und in Dresden bereits Verbote gelten, bleibt Landkreis Görlitz bisher ohne Einschränkungen. Verbote werden in Sachsen kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihres Landratsamts.
Für Landkreis Görlitz liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Sachsen gilt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 254.894 Einwohnern steht Landkreis Görlitz damit auf Platz 8 von 13 in Sachsen. Direkt benachbart sind Landkreis Bautzen, Landkreis Meißen, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Dresden.
Was gilt aktuell im Landkreis Görlitz
Nach unserer Recherche liegt für Landkreis Görlitz keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 15. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.
Grundlage ist Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit dem jeweiligen Landeswassergesetz. Die untere Wasserbehörde des Landkreises kann die Wasserentnahme bei Niedrigwasser per Allgemeinverfügung beschränken oder verbieten.
Die Lage in Sachsen
Die Niedrigwasserlage in Sachsen ist angespannt. Nach Angaben des Niedrigwasser-Informationsdienstes des LfULG wurde am 7. Juli 2026 an 50 von 150 ausgewerteten Pegeln ein Durchfluss unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses registriert, das sind 33 Prozent. Weitere rund 36 Prozent der Messstellen lagen nahe an diesem Schwellenwert. Auch die Grundwasserstände sind niedrig: An zahlreichen der 279 repräsentativen Messstellen wurden zum 16. Juni 2026 unterdurchschnittliche Werte erfasst.
Weitere Regeln im Überblick
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →
Mit 254.894 Einwohnern steht Landkreis Görlitz damit auf Platz 8 von 13 in Sachsen. Direkt benachbart sind Landkreis Bautzen, Landkreis Meißen, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Dresden. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Aktuell dürfen Sie Ihren Rasen im Landkreis Görlitz uneingeschränkt wässern. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn: Erlässt die Wasserbehörde bei anhaltender Trockenheit eine Verfügung, wird meist zuerst der Rasensprenger untersagt, während die Gießkanne oft erlaubt bleibt.
Die Region im Landkreis Görlitz zählt klimatisch zu den trockeneren, kontinental geprägten Lagen, Sommertrockenheit trifft den Rasen hier besonders früh. Der beste Schutz vor einem trockenheitsempfindlichen Rasen ist ohnehin die richtige Technik: selten und tief wässern, morgens zwischen 6 und 9 Uhr, 15 bis 20 mm pro Woche inklusive Regen. Ein so bewurzelter Rasen übersteht auch eine mehrwöchige Sperre.
Wer den Rasen jetzt kräftigt, hat im Ernstfall die besseren Karten. Wie ein Verbot in Ihrer Region rechtlich zustande kommt, lesen Sie im Ratgeber.
Regionaler Pflegekalender: Leipzig → · Rasen richtig wässern → · Rasen richtig düngen →
Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Sachsen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Niedrigwasser-Informationsdienst Sachsen (LfULG) →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Landkreis Görlitz mit der Gießkanne gießen?
Ja. Für Landkreis Görlitz ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt.
Bis wann gilt das Verbot im Landkreis Görlitz?
Es gilt derzeit kein Verbot. Verbote werden kurzfristig erlassen und meist auf wenige Wochen bis Monate befristet.
Wer erlässt das Verbot im Landkreis Görlitz?
Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Sachsen legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.
Gilt das Verbot auch für Landwirte im Landkreis Görlitz?
In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.
Wo sehe ich die Pegelstände im Landkreis Görlitz?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasser-Informationsdienst Sachsen (LfULG). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Was kostet ein Verstoß im Landkreis Görlitz?
Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde das Landratsamt ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Sachsen reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.
Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Görlitz erlaubt?
Ja. Solange im Landkreis Görlitz kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.
Nachbarkreise in Sachsen
Landkreis254.894 EinwohnerAGS 14626Zuständig: Landratsamt
Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.