Bewässerungsverbot in Sachsen-Anhalt
3 Kreise mit Verbot, 3 teilweise, 14 insgesamt in Sachsen-Anhalt.
In Sachsen-Anhalt sind derzeit 6 von 14 Kreise betroffen: 3 mit einem aktiven Verbot, 3 mit Teileinschränkungen. Verbote werden vom jeweiligen Landkreis per Allgemeinverfügung erlassen, nicht landesweit. Prüfen Sie deshalb immer Ihren eigenen Kreis in der Tabelle unten.
14 Kreise in Sachsen-Anhalt
| Kreis | Status | Regelung |
|---|---|---|
| Landkreis Anhalt-Bitterfeld | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · 10:00 bis 18:00 Uhr · bis 30. September 2026 |
| Landkreis Jerichower Land | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · auch Gießkanne verboten · 10:00 bis 19:00 Uhr · bis 30. September 2026 |
| Landkreis Stendal | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · 10:00 bis 19:00 Uhr · bis 30. September 2026 |
| Landkreis Altmarkkreis Salzwedel | Teilweise | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · 10:00 bis 18:00 Uhr · bis 30. September 2026 |
| Landkreis Börde | Teilweise | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · 10:00 bis 19:00 Uhr · bis 30. September 2026 |
| Salzlandkreis | Teilweise | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis auf Widerruf |
| Burgenlandkreis | Kein Verbot | – |
| Dessau-Roßlau | Kein Verbot | – |
| Halle (Saale) | Kein Verbot | – |
| Landkreis Harz | Kein Verbot | – |
| Landkreis Mansfeld-Südharz | Kein Verbot | – |
| Landkreis Wittenberg | Kein Verbot | – |
| Magdeburg | Kein Verbot | – |
| Saalekreis | Kein Verbot | – |
So funktioniert ein Wasserentnahmeverbot in Sachsen-Anhalt
Ein Verbot entsteht in Sachsen-Anhalt nicht im Landtag, sondern in der unteren Wasserbehörde eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt. Sinkt bei anhaltender Trockenheit der Abfluss eines Gewässers unter einen kritischen Wert, erlässt die Behörde eine Allgemeinverfügung: ein Verwaltungsakt, der ohne Anhörung des Einzelnen für alle im Kreisgebiet gilt, sobald er öffentlich bekannt gemacht ist.
Grundlage ist Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit dem jeweiligen Landeswassergesetz. Die untere Wasserbehörde des Landkreises kann die Wasserentnahme bei Niedrigwasser per Allgemeinverfügung beschränken oder verbieten.
Die Verfügung nennt immer den Geltungsbereich, welche Gewässer betroffen sind, welche Entnahmen verboten sind und wie lange die Regel gilt. Meist zielt sie auf das Abpumpen und den Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich; das Schöpfen mit der Gießkanne bleibt häufig erlaubt, weil es zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch zählt. Verbindlich ist aber immer der Wortlaut der Verfügung Ihres Kreises.
Trockenheit und Grundwasser in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt gehört zu den besonders dürregefährdeten Ländern. Laut Umweltbundesamt herrschte Anfang März 2026 in den oberen Bodenschichten fast flächendeckend Trockenheit, und in etwa 1,8 bis 1,9 Metern Tiefe bestand in Sachsen-Anhalt weiterhin Dürrestress. Strukturell zeigen die Grundwassermessstellen des Landes seit Jahren rückläufige Trends, besonders nördlich von Dessau sowie in Börde und Altmarkkreis. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft betreibt den Gewässerkundlichen Landesdienst mit über 250 Pegeln.
Was bei einem Verbot im Garten erlaubt bleibt
Ein Wasserentnahme- oder Bewässerungsverbot zielt fast immer auf das Oberflächenwasser: Pumpe und Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich. Was in Sachsen-Anhalt in aller Regel erlaubt bleibt, ist das Gießen mit der Kanne aus dem Hausanschluss, gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne und, wo Zeitfenster gelten, das Wässern in den kühlen Morgen- und Abendstunden. Verboten ist meist das großflächige Sprengen mit dem Rasensprenger und das Abpumpen aus dem Gewässer.
Für den Rasen heißt das: seltener, dafür durchdringend wässern, den Schnitt bei Hitze höher stellen und auf Regenwasser setzen. Trockener, brauner Rasen ist kein toter Rasen; er treibt nach dem nächsten Landregen wieder aus. Prüfen Sie im Zweifel die genaue Regel Ihres Kreises.
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Häufige Fragen zu Sachsen-Anhalt
Gilt ein Bewässerungsverbot in ganz Sachsen-Anhalt?
Nein. Verbote werden in Sachsen-Anhalt nicht landesweit erlassen, sondern von der unteren Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt per Allgemeinverfügung. Zwei Nachbarkreise können deshalb unterschiedliche Regeln haben.
Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?
Grundlage ist Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit dem jeweiligen Landeswassergesetz. Die untere Wasserbehörde des Landkreises kann die Wasserentnahme bei Niedrigwasser per Allgemeinverfügung beschränken oder verbieten.
Darf ich in Sachsen-Anhalt mit der Gießkanne gießen?
In den meisten Kreisen ja: Das Schöpfen mit Handgefäßen zählt zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch und wird selten untersagt. Einzelne Kreise verbieten es ausdrücklich mit. Prüfen Sie die Seite Ihres Kreises.
Wo finde ich die aktuellen Pegelstände in Sachsen-Anhalt?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Gewässerkundlicher Landesdienst (LHW Sachsen-Anhalt). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage.
Was kostet ein Verstoß in Sachsen-Anhalt?
Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Der Bußgeldrahmen reicht je nach Bundesland und Verfügung bis 50.000 oder sogar 100.000 Euro. Die konkrete Höhe steht in der jeweils geltenden Verfügung.
Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.