Bewässerungsverbot im Landkreis Jerichower Land
Im Landkreis Jerichower Land gilt ein Bewässerungsverbot: Jegliche Entnahme aus oberirdischen Gewässern ist untersagt. Ebenso untersagt ist die Nutzung von Grundwasser sowie von Trinkwasser, auch aus Gartenwasseranschlüssen, zum Zwecke der Bewässerung in der Zeit von 10:00 bis 19:00 Uhr. Untersagt ist auch das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer. Das Verbot gilt bis zum 30. September 2026.
Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Jerichower Land verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.
Mit 89.928 Einwohnern steht Landkreis Jerichower Land damit auf Platz 12 von 14 in Sachsen-Anhalt. Direkt benachbart sind Landkreis Harz, Landkreis Mansfeld-Südharz, Burgenlandkreis und Saalekreis.
Was gilt aktuell im Landkreis Jerichower Land
| Was ist verboten | Jegliche Entnahme aus oberirdischen Gewässern ist untersagt. Ebenso untersagt ist die Nutzung von Grundwasser sowie von Trinkwasser, auch aus Gartenwasseranschlüssen, zum Zwecke der Bewässerung in der Zeit von 10:00 bis 19:00 Uhr. |
|---|---|
| Gießkanne erlaubt? | Nein, auch Gießkanne und Eimer sind verboten. Die Verfügung untersagt jegliche Entnahme aus oberirdischen Gewässern und nennt keine Ausnahme für Handgefäße. Das Gießen mit Leitungswasser bleibt außerhalb von 10:00 bis 19:00 Uhr möglich. |
| Zeitfenster | 10:00 bis 19:00 Uhr |
| Ausnahmen | Ausgenommen sind Gartenbaubetriebe und Friedhöfe, die mit Tröpfchenbewässerung arbeiten und das Wasser unmittelbar auf die Bodenoberfläche ausbringen. |
| Gültig | 14. Juli 2026 bis 30. September 2026 |
| Bußgeld | Nicht beziffert |
| Quelle | Landkreis Jerichower Land, untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung, Amtsblatt Nr. 14/2026) |
| Stand | 6. August 2026 |
Hinweis: Die Allgemeinverfügung erfasst drei Quellen: oberirdische Gewässer ohne zeitliche Einschränkung, dazu Grundwasser und Trinkwasser einschließlich Gartenwasseranschlüssen für die Bewässerung zwischen 10:00 und 19:00 Uhr. Der Landkreis bittet darüber hinaus darum, auch außerhalb dieses Fensters, also zwischen 19:00 und 10:00 Uhr, auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß zu beschränken. Ein Bußgeldrahmen ist in der Bekanntmachung nicht beziffert. Die Verfügung gilt bis 30.09.2026 oder bis zum Widerruf.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Solange die Sperre gilt, wird Ihr Rasen je nach Witterung braun werden und in die Ruhephase gehen. Das ist eine Schutzreaktion: Die Gräser ziehen sich in die Wurzel zurück und treiben nach dem nächsten Regen wieder aus. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landkreis Jerichower Land, untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung, Amtsblatt Nr. 14/2026), die bis 30. September 2026 gilt.
Da auch Kanne und Eimer tabu sind, ruht die Rasenbewässerung vollständig. Der Rasen geht in die Sommerruhe, das ist Überleben, kein Absterben. Drei Dinge helfen ohne einen Tropfen extra: die Schnitthöhe auf 5 bis 6 cm anheben, damit der Boden beschattet bleibt; das Schnittgut als Mulch liegen lassen; und jetzt nicht düngen, denn Dünger ohne Wasser verbrennt die Halme zusätzlich.
Die Region im Landkreis Jerichower Land zählt klimatisch zu den trockeneren, kontinental geprägten Lagen, Sommertrockenheit trifft den Rasen hier besonders früh. Sobald die Verfügung aufgehoben ist, bringen Sie den Rasen mit einer durchdringenden Wässerung von 15 bis 20 mm zurück und säen kahle Stellen nach.
Regionaler Pflegekalender: Halle (Saale) → · Rasen richtig wässern → · Kahle Stellen nachsäen →
Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Sachsen-Anhalt und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Gewässerkundlicher Landesdienst (LHW Sachsen-Anhalt) →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Landkreis Jerichower Land mit der Gießkanne gießen?
Nein. Im Landkreis Jerichower Land ist auch das Schöpfen mit Gießkanne und Eimer ausdrücklich untersagt. Das ist strenger als in den meisten Kreisen.
Darf ich im Landkreis Jerichower Land aus dem eigenen Brunnen gießen?
Nur eingeschränkt. Für die Brunnenbewässerung gilt ein Zeitfenster: 10:00 bis 19:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeit ist das Bewässern aus dem Brunnen zulässig.
Gilt das Verbot im Landkreis Jerichower Land auch für Regenwasser?
Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.
Bis wann gilt das Verbot im Landkreis Jerichower Land?
Die Verfügung gilt bis zum 30. September 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Verfügungen häufig verlängert, bei ausreichend Regen auch vorzeitig aufgehoben.
Wer erlässt das Verbot im Landkreis Jerichower Land?
Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.
Was kostet ein Verstoß im Landkreis Jerichower Land?
Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.
Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Jerichower Land erlaubt?
Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.
Nachbarkreise in Sachsen-Anhalt
Landkreis89.928 EinwohnerAGS 15086Zuständig: Landratsamt
Stand: 6. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landkreis Jerichower Land, untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung, Amtsblatt Nr. 14/2026).