Bewässerungsverbot im Burgenlandkreis

Kein Verbot aktuell

StatusKein Verbot
RisikoErhöht
Letzte Prüfung15. August 2026
HistorieKeine

Aktuell gilt im Burgenlandkreis kein Bewässerungsverbot (Stand 15. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Während im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und im Landkreis Jerichower Land bereits Verbote gelten, bleibt Burgenlandkreis bisher ohne Einschränkungen. Verbote werden in Sachsen-Anhalt kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihres Landratsamts.

Für Burgenlandkreis liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Sachsen-Anhalt gilt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 180.190 Einwohnern steht Burgenlandkreis damit auf Platz 6 von 14 in Sachsen-Anhalt. Direkt benachbart sind Landkreis Börde, Landkreis Harz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld und Landkreis Jerichower Land.

Was gilt aktuell im Burgenlandkreis

Nach unserer Recherche liegt für Burgenlandkreis keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 15. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.

Grundlage ist Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit dem jeweiligen Landeswassergesetz. Die untere Wasserbehörde des Landkreises kann die Wasserentnahme bei Niedrigwasser per Allgemeinverfügung beschränken oder verbieten.

Die Lage in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt gehört zu den besonders dürregefährdeten Ländern. Laut Umweltbundesamt herrschte Anfang März 2026 in den oberen Bodenschichten fast flächendeckend Trockenheit, und in etwa 1,8 bis 1,9 Metern Tiefe bestand in Sachsen-Anhalt weiterhin Dürrestress. Strukturell zeigen die Grundwassermessstellen des Landes seit Jahren rückläufige Trends, besonders nördlich von Dessau sowie in Börde und Altmarkkreis. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft betreibt den Gewässerkundlichen Landesdienst mit über 250 Pegeln.

Quelle: Umweltbundesamt

Weitere Regeln im Überblick

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →

Mit 180.190 Einwohnern steht Burgenlandkreis damit auf Platz 6 von 14 in Sachsen-Anhalt. Direkt benachbart sind Landkreis Börde, Landkreis Harz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld und Landkreis Jerichower Land. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Aktuell dürfen Sie Ihren Rasen im Burgenlandkreis uneingeschränkt wässern. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn: Erlässt die Wasserbehörde bei anhaltender Trockenheit eine Verfügung, wird meist zuerst der Rasensprenger untersagt, während die Gießkanne oft erlaubt bleibt.

Die Region im Burgenlandkreis zählt klimatisch zu den trockeneren, kontinental geprägten Lagen, Sommertrockenheit trifft den Rasen hier besonders früh. Der beste Schutz vor einem trockenheitsempfindlichen Rasen ist ohnehin die richtige Technik: selten und tief wässern, morgens zwischen 6 und 9 Uhr, 15 bis 20 mm pro Woche inklusive Regen. Ein so bewurzelter Rasen übersteht auch eine mehrwöchige Sperre.

Wer den Rasen jetzt kräftigt, hat im Ernstfall die besseren Karten. Wie ein Verbot in Ihrer Region rechtlich zustande kommt, lesen Sie im Ratgeber.

Regionaler Pflegekalender: Halle (Saale) → · Rasen richtig wässern · Rasen richtig düngen

Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Sachsen-Anhalt und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Gewässerkundlicher Landesdienst (LHW Sachsen-Anhalt)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Burgenlandkreis mit der Gießkanne gießen?

Ja. Für Burgenlandkreis ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt.

Wo sehe ich die Pegelstände im Burgenlandkreis?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Gewässerkundlicher Landesdienst (LHW Sachsen-Anhalt). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Darf ich im Burgenlandkreis den Pool befüllen?

Ja, aus dem Trinkwassernetz ist das Befüllen erlaubt, sofern Ihr Versorger keine Einschränkung erlassen hat. Bei angespannter Lage bitten viele Versorger freiwillig um Verzicht.

Darf ich im Burgenlandkreis aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.

Gilt das Verbot im Burgenlandkreis auch für Regenwasser?

Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.

Was kostet ein Verstoß im Burgenlandkreis?

Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde das Landratsamt ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Sachsen-Anhalt reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Burgenlandkreis erlaubt?

Ja. Solange im Burgenlandkreis kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.

Nachbarkreise in Sachsen-Anhalt

Landkreis180.190 EinwohnerAGS 15084Zuständig: Landratsamt

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.