Bewässerungsverbot im Kreis Borken
Im Kreis Borken gilt ein Wasserentnahmeverbot: Entnahme aus der Bocholter Aa und weiteren Oberflächengewässern ihres Einzugsgebiets (seit 1. Juli 2026) sowie seit 22. Juli 2026 zusätzlich aus der Ahauser Aa, der Berkel, der Dinkel, der Schlinge und den weiteren Oberflächengewässern in ihren Einzugsgebieten und dem gesamten Einzugsgebiet der Lippe im Kreisgebiet. Verboten ist auch die Entnahme kleinerer Mengen zur Bewässerung von Privatgärten. Das Verbot gilt ebenso für bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse. Das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer bleibt erlaubt. Das Verbot gilt bis zum 31. Oktober 2026. Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro.
Diese Seite fasst zusammen, was im Kreis Borken verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihrer Kreisverwaltung.
Mit 370.676 Einwohnern steht Kreis Borken damit auf Platz 16 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Kreis Coesfeld, Kreis Recklinghausen, Kreis Steinfurt und Kreis Warendorf.
Was gilt aktuell im Kreis Borken
| Was ist verboten | Entnahme aus der Bocholter Aa und weiteren Oberflächengewässern ihres Einzugsgebiets (seit 1. Juli 2026) sowie seit 22. Juli 2026 zusätzlich aus der Ahauser Aa, der Berkel, der Dinkel, der Schlinge und den weiteren Oberflächengewässern in ihren Einzugsgebieten und dem gesamten Einzugsgebiet der Lippe im Kreisgebiet. Verboten ist auch die Entnahme kleinerer Mengen zur Bewässerung von Privatgärten. Das Verbot gilt ebenso für bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse. |
|---|---|
| Gießkanne erlaubt? | Ja, Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt. |
| Ausnahmen | Schöpfen mit Handgefäßen und Tränken von Vieh bleiben erlaubt. |
| Gültig | 1. Juli 2026 bis 31. Oktober 2026 |
| Bußgeld | bis zu 50.000 Euro |
| Quelle | Kreis Borken, untere Wasserbehörde (2. Allgemeinverfügung vom 22.07.2026) |
| Stand | 28. Juli 2026 |
Hinweis: Der Kreis Borken hat das Verbot in zwei Stufen erlassen: seit dem 1. Juli 2026 für die Bocholter Aa, seit dem 22. Juli 2026 zusätzlich für die Ahauser Aa, Berkel, Dinkel, Schlinge und das Einzugsgebiet der Lippe im Kreisgebiet. Anlass ist die weiterhin zunehmende Trockenheit und der Schutz des bereits stark belasteten Naturhaushalts; besonders an kleinen Gewässern können Entnahmen dazu führen, dass Tiere verenden. Die Einhaltung wird vom Kreis überwacht. Zur Lippe: Die Bezirksregierung Arnsberg hatte am 15. Juli 2026 nur einen Sparappell ausgesprochen; im Kreis Borken gilt für das Lippe-Einzugsgebiet dagegen ein verbindliches Entnahmeverbot der unteren Wasserbehörde.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Kreis Borken, untere Wasserbehörde (2. Allgemeinverfügung vom 22.07.2026), die bis 31. Oktober 2026 gilt; Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.
Das ozeanisch geprägte, meist regenreiche Klima im Kreis Borken hilft dem Rasen, kurze Sperren zu überstehen, sobald wieder Niederschlag fällt. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.
Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.
Regionaler Pflegekalender: Köln → · Rasen richtig wässern → · Rasen nach Trockenheit & Starkregen →
Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Hochwasserportal.NRW (LANUK) →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Kreisverwaltung.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Kreis Borken mit der Gießkanne gießen?
Ja. Im Kreis Borken bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer erlaubt. Verboten ist die Entnahme mit Pumpen und Schläuchen.
Bis wann gilt das Verbot im Kreis Borken?
Die Verfügung gilt bis zum 31. Oktober 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Verfügungen häufig verlängert, bei ausreichend Regen auch vorzeitig aufgehoben.
Wer erlässt das Verbot im Kreis Borken?
Zuständig ist die untere Wasserbehörde, die Kreisverwaltung. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.
Gilt das Verbot auch für Landwirte im Kreis Borken?
In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.
Wo sehe ich die Pegelstände im Kreis Borken?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Hochwasserportal.NRW (LANUK). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihrer Kreisverwaltung.
Was kostet ein Verstoß im Kreis Borken?
Der Bußgeldrahmen liegt bis zu 50.000 Euro. In der Praxis fallen die Bußgelder bei Ersttätern niedriger aus, das Höchstmaß bleibt aber möglich.
Ist Tröpfchenbewässerung im Kreis Borken erlaubt?
Dazu äußert sich die Verfügung Ihrer Kreisverwaltung nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Kreisverwaltung nachfragen.
Nachbarkreise in Nordrhein-Westfalen
Kreis370.676 EinwohnerAGS 05554Zuständig: Kreisverwaltung
Stand: 28. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Kreis Borken, untere Wasserbehörde (2. Allgemeinverfügung vom 22.07.2026).