Bewässerungsverbot im Kreis Warendorf

Kein Verbot aktuell

StatusKein Verbot
RisikoErhöht
Letzte Prüfung15. August 2026
Historie2025

Aktuell gilt im Kreis Warendorf kein Bewässerungsverbot (Stand 15. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Während im Kreis Borken und im Rhein-Sieg-Kreis bereits Verbote gelten, bleibt Kreis Warendorf bisher ohne Einschränkungen. Verbote werden in Nordrhein-Westfalen kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihrer Kreisverwaltung.

Für Kreis Warendorf liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Nordrhein-Westfalen gilt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 277.783 Einwohnern steht Kreis Warendorf damit auf Platz 32 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Kreis Steinfurt, Kreis Recklinghausen, Kreis Coesfeld und Kreis Borken.

Was gilt aktuell im Kreis Warendorf

Nach unserer Recherche liegt für Kreis Warendorf keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 15. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.

Rechtsgrundlage sind Paragraf 93 Landeswassergesetz NRW in Verbindung mit Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Die Wasserbehörde kann die Entnahme aus oberirdischen Gewässern bei Niedrigwasser beschränken.

Die Lage in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen leidet 2026 unter anhaltender Trockenheit. Nach Angaben des Umweltportals NRW führt die Trockenheit der vergangenen Wochen in vielen Kreisen zu Einschränkungen der privaten Wasserentnahme. Am 26. Juni 2026 lag die Waldbrandgefahr laut Landesregierung flächendeckend auf Stufe 3. Der Hydrologische Status des Landesamtes LANUK zum 31. Mai 2026 dokumentiert die angespannte Lage bei Flüssen, Grundwasser und Böden. Niedrige Rheinpegel schränken zudem die Binnenschifffahrt ein.

Quelle: Umweltportal NRW / LANUK

Frühere Verbote im Kreis Warendorf

Historische Einträge. Sie gelten heute nicht mehr, zeigen aber, dass Kreis Warendorf bereits von Trockenheit betroffen war.

Weitere Regeln im Überblick

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: die Kreisverwaltung erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →

Mit 277.783 Einwohnern steht Kreis Warendorf damit auf Platz 32 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Kreis Steinfurt, Kreis Recklinghausen, Kreis Coesfeld und Kreis Borken. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Aktuell dürfen Sie Ihren Rasen im Kreis Warendorf uneingeschränkt wässern. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn: Erlässt die Wasserbehörde bei anhaltender Trockenheit eine Verfügung, wird meist zuerst der Rasensprenger untersagt, während die Gießkanne oft erlaubt bleibt.

Das ozeanisch geprägte, meist regenreiche Klima im Kreis Warendorf hilft dem Rasen, kurze Sperren zu überstehen, sobald wieder Niederschlag fällt. Der beste Schutz vor einem trockenheitsempfindlichen Rasen ist ohnehin die richtige Technik: selten und tief wässern, morgens zwischen 6 und 9 Uhr, 15 bis 20 mm pro Woche inklusive Regen. Ein so bewurzelter Rasen übersteht auch eine mehrwöchige Sperre.

Wer den Rasen jetzt kräftigt, hat im Ernstfall die besseren Karten. Wie ein Verbot in Ihrer Region rechtlich zustande kommt, lesen Sie im Ratgeber.

Regionaler Pflegekalender: Köln → · Rasen richtig wässern · Rasen richtig düngen

Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Hochwasserportal.NRW (LANUK)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Kreisverwaltung.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Kreis Warendorf mit der Gießkanne gießen?

Ja. Für Kreis Warendorf ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt. Zuletzt war Kreis Warendorf 2025 betroffen.

Gilt das Verbot auch für Landwirte im Kreis Warendorf?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Wo sehe ich die Pegelstände im Kreis Warendorf?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Hochwasserportal.NRW (LANUK). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihrer Kreisverwaltung.

Darf ich im Kreis Warendorf den Pool befüllen?

Ja, aus dem Trinkwassernetz ist das Befüllen erlaubt, sofern Ihr Versorger keine Einschränkung erlassen hat. Bei angespannter Lage bitten viele Versorger freiwillig um Verzicht.

Darf ich im Kreis Warendorf aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also die Kreisverwaltung.

Was kostet ein Verstoß im Kreis Warendorf?

Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde die Kreisverwaltung ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Nordrhein-Westfalen reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Kreis Warendorf erlaubt?

Ja. Solange im Kreis Warendorf kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.

Nachbarkreise in Nordrhein-Westfalen

Kreis277.783 EinwohnerAGS 05570Zuständig: KreisverwaltungVerbot zuletzt 2025

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.