Bewässerungsverbot in Nordrhein-Westfalen
13 Kreise mit Verbot, 1 teilweise, 53 insgesamt in Nordrhein-Westfalen.
In Nordrhein-Westfalen sind derzeit 14 von 53 Kreise betroffen: 13 mit einem aktiven Verbot, 1 mit Teileinschränkungen. Verbote werden vom jeweiligen Landkreis per Allgemeinverfügung erlassen, nicht landesweit. Prüfen Sie deshalb immer Ihren eigenen Kreis in der Tabelle unten.
53 Kreise in Nordrhein-Westfalen
| Kreis | Status | Regelung |
|---|---|---|
| Hochsauerlandkreis | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 31. Oktober 2026 |
| Köln | Aktiv | Alle 24 eingeschränkt · bis 31. Oktober 2026 |
| Kreis Borken | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 31. Oktober 2026 |
| Kreis Düren | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 30. September 2026 |
| Kreis Euskirchen | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 30. September 2026 |
| Kreis Mettmann | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 30. September 2026 |
| Kreis Siegen-Wittgenstein | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 30. November 2026 |
| Märkischer Kreis | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 31. Oktober 2026 |
| Oberbergischer Kreis | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 31. Oktober 2026 |
| Rhein-Erft-Kreis | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · bis auf Widerruf |
| Rhein-Sieg-Kreis | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 31. Oktober 2026 |
| Rheinisch-Bergischer Kreis | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 30. September 2026 |
| Städteregion Aachen | Aktiv | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 30. September 2026 |
| Kreis Herford | Teilweise | Oberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis auf Widerruf |
| Bielefeld | Kein Verbot | – |
| Bochum | Kein Verbot | – |
| Bonn | Kein Verbot | – |
| Bottrop | Kein Verbot | – |
| Dortmund | Kein Verbot | – |
| Duisburg | Kein Verbot | – |
| Düsseldorf | Kein Verbot | – |
| Ennepe-Ruhr-Kreis | Kein Verbot | – |
| Essen | Kein Verbot | – |
| Gelsenkirchen | Kein Verbot | – |
| Hagen | Kein Verbot | – |
| Hamm | Kein Verbot | – |
| Herne | Kein Verbot | – |
| Krefeld | Kein Verbot | – |
| Kreis Coesfeld | Kein Verbot | – |
| Kreis Gütersloh | Kein Verbot | – |
| Kreis Heinsberg | Kein Verbot | – |
| Kreis Höxter | Kein Verbot | – |
| Kreis Kleve | Kein Verbot | – |
| Kreis Lippe | Kein Verbot | – |
| Kreis Minden-Lübbecke | Kein Verbot | – |
| Kreis Olpe | Kein Verbot | – |
| Kreis Paderborn | Kein Verbot | – |
| Kreis Recklinghausen | Kein Verbot | – |
| Kreis Rhein-Kreis Neuss | Kein Verbot | – |
| Kreis Soest | Kein Verbot | – |
| Kreis Steinfurt | Kein Verbot | – |
| Kreis Unna | Kein Verbot | – |
| Kreis Viersen | Kein Verbot | – |
| Kreis Warendorf | Kein Verbot | – |
| Kreis Wesel | Kein Verbot | – |
| Leverkusen | Kein Verbot | – |
| Mönchengladbach | Kein Verbot | – |
| Mülheim an der Ruhr | Kein Verbot | – |
| Münster | Kein Verbot | – |
| Oberhausen | Kein Verbot | – |
| Remscheid | Kein Verbot | – |
| Solingen | Kein Verbot | – |
| Wuppertal | Kein Verbot | – |
So funktioniert ein Wasserentnahmeverbot in Nordrhein-Westfalen
Ein Verbot entsteht in Nordrhein-Westfalen nicht im Landtag, sondern in der unteren Wasserbehörde eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt. Sinkt bei anhaltender Trockenheit der Abfluss eines Gewässers unter einen kritischen Wert, erlässt die Behörde eine Allgemeinverfügung: ein Verwaltungsakt, der ohne Anhörung des Einzelnen für alle im Kreisgebiet gilt, sobald er öffentlich bekannt gemacht ist.
Rechtsgrundlage sind Paragraf 93 Landeswassergesetz NRW in Verbindung mit Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Die Wasserbehörde kann die Entnahme aus oberirdischen Gewässern bei Niedrigwasser beschränken.
Die Verfügung nennt immer den Geltungsbereich, welche Gewässer betroffen sind, welche Entnahmen verboten sind und wie lange die Regel gilt. Meist zielt sie auf das Abpumpen und den Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich; das Schöpfen mit der Gießkanne bleibt häufig erlaubt, weil es zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch zählt. Verbindlich ist aber immer der Wortlaut der Verfügung Ihres Kreises.
Trockenheit und Grundwasser in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen leidet 2026 unter anhaltender Trockenheit. Nach Angaben des Umweltportals NRW führt die Trockenheit der vergangenen Wochen in vielen Kreisen zu Einschränkungen der privaten Wasserentnahme. Am 26. Juni 2026 lag die Waldbrandgefahr laut Landesregierung flächendeckend auf Stufe 3. Der Hydrologische Status des Landesamtes LANUK zum 31. Mai 2026 dokumentiert die angespannte Lage bei Flüssen, Grundwasser und Böden. Niedrige Rheinpegel schränken zudem die Binnenschifffahrt ein.
Was bei einem Verbot im Garten erlaubt bleibt
Ein Wasserentnahme- oder Bewässerungsverbot zielt fast immer auf das Oberflächenwasser: Pumpe und Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich. Was in Nordrhein-Westfalen in aller Regel erlaubt bleibt, ist das Gießen mit der Kanne aus dem Hausanschluss, gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne und, wo Zeitfenster gelten, das Wässern in den kühlen Morgen- und Abendstunden. Verboten ist meist das großflächige Sprengen mit dem Rasensprenger und das Abpumpen aus dem Gewässer.
Für den Rasen heißt das: seltener, dafür durchdringend wässern, den Schnitt bei Hitze höher stellen und auf Regenwasser setzen. Trockener, brauner Rasen ist kein toter Rasen; er treibt nach dem nächsten Landregen wieder aus. Prüfen Sie im Zweifel die genaue Regel Ihres Kreises.
Die größten Kreise in Nordrhein-Westfalen
Prüfen Sie den Stand direkt für Ihren Kreis. Diese sechs sind die einwohnerstärksten in Nordrhein-Westfalen.
Wasserentnahmeverbote 2025 in Nordrhein-Westfalen
Der Trockensommer 2025 hat in Nordrhein-Westfalen bereits zu Verboten geführt. Das zeigt, wie schnell aus einer Niedrigwasserlage eine Verfügung wird, und in welchen Kreisen das zuletzt der Fall war.
Häufige Fragen zu Nordrhein-Westfalen
Gilt ein Bewässerungsverbot in ganz Nordrhein-Westfalen?
Nein. Verbote werden in Nordrhein-Westfalen nicht landesweit erlassen, sondern von der unteren Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt per Allgemeinverfügung. Zwei Nachbarkreise können deshalb unterschiedliche Regeln haben.
Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?
Rechtsgrundlage sind Paragraf 93 Landeswassergesetz NRW in Verbindung mit Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Die Wasserbehörde kann die Entnahme aus oberirdischen Gewässern bei Niedrigwasser beschränken.
Darf ich in Nordrhein-Westfalen mit der Gießkanne gießen?
In den meisten Kreisen ja: Das Schöpfen mit Handgefäßen zählt zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch und wird selten untersagt. Einzelne Kreise verbieten es ausdrücklich mit. Prüfen Sie die Seite Ihres Kreises.
Wo finde ich die aktuellen Pegelstände in Nordrhein-Westfalen?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Hochwasserportal.NRW (LANUK). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage.
Was kostet ein Verstoß in Nordrhein-Westfalen?
Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Der Bußgeldrahmen reicht je nach Bundesland und Verfügung bis 50.000 oder sogar 100.000 Euro. Die konkrete Höhe steht in der jeweils geltenden Verfügung.
Stand: 14. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.