Bewässerungsverbot in der Städteregion Aachen
In der Städteregion Aachen gilt ein Wasserentnahmeverbot: Entnahme aus allen Fließgewässern in der StädteRegion Aachen mittels mechanischer oder elektrischer Pump- und Saugvorrichtungen sowie fahrbarer Behältnisse untersagt. Das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer bleibt erlaubt. Das Verbot gilt bis zum 30. September 2026.
Diese Seite fasst zusammen, was in der Städteregion Aachen verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.
Mit 555.465 Einwohnern steht Städteregion Aachen damit auf Platz 7 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Leverkusen, Köln, Bonn und Kreis Düren.
Was gilt aktuell in der Städteregion Aachen
| Was ist verboten | Entnahme aus allen Fließgewässern in der StädteRegion Aachen mittels mechanischer oder elektrischer Pump- und Saugvorrichtungen sowie fahrbarer Behältnisse untersagt. |
|---|---|
| Gießkanne erlaubt? | Ja, Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt. Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen bleibt ausdrücklich erlaubt. Eimer und Gießkanne sind also weiterhin zulässig; untersagt sind Pumpe, Saugvorrichtung und der Anhänger mit Wassertank. |
| Ausnahmen | Erlaubt bleiben das Schöpfen mit Handgefäßen und das direkte Tränken von Vieh. Für die Rur gilt das gleichlautende Verbot der Bezirksregierung Köln (ab 06.07.2026), sodass eine einheitliche Regelung für alle Gewässer der StädteRegion besteht. |
| Gültig | 1. Juli 2026 bis 30. September 2026 |
| Bußgeld | Nicht beziffert |
| Quelle | StädteRegion Aachen, Untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung, Bekanntmachung Juli 2026) |
| Stand | 14. August 2026 |
Hinweis: Die Stadt Aachen ist als kreisangehörige Stadt eigene Untere Wasserbehörde und hat am 26.06.2026 eine eigene Verfügung für Inde, Iterbach, Haarbach, Senserbach und Wurm erlassen, mit abweichender, längerer Frist bis 31.10.2026 und einem bezifferten Bußgeldrahmen bis 50.000 €. Wer im Stadtgebiet Aachen wohnt, unterliegt jener Verfügung, nicht dieser. Begründung der StädteRegion: extrem niedrige Wasserstände, bereits bemerkbare Auswirkungen auf Wasserqualität und Gewässerökologie, deutlich reduzierte Selbstreinigungskraft. Kurze Starkregenereignisse bringen laut Behörde keine Entspannung, weil sie die Pegel nur kurzfristig heben und zusätzlich organisches Material einschwemmen können.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung StädteRegion Aachen, Untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung, Bekanntmachung Juli 2026), die bis 30. September 2026 gilt. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.
Das ozeanisch geprägte, meist regenreiche Klima in der Städteregion Aachen hilft dem Rasen, kurze Sperren zu überstehen, sobald wieder Niederschlag fällt. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.
Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.
Regionaler Pflegekalender: Köln → · Rasen richtig wässern → · Rasen nach Trockenheit & Starkregen →
Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Hochwasserportal.NRW (LANUK) →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Was Anwohner fragen
Darf ich in der Städteregion Aachen mit der Gießkanne gießen?
Ja. In der Städteregion Aachen bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer erlaubt. Verboten ist die Entnahme mit Pumpen und Schläuchen.
Darf ich in der Städteregion Aachen den Pool befüllen?
Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.
Darf ich in der Städteregion Aachen aus dem eigenen Brunnen gießen?
Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.
Gilt das Verbot in der Städteregion Aachen auch für Regenwasser?
Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.
Bis wann gilt das Verbot in der Städteregion Aachen?
Die Verfügung gilt bis zum 30. September 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Verfügungen häufig verlängert, bei ausreichend Regen auch vorzeitig aufgehoben.
Was kostet ein Verstoß in der Städteregion Aachen?
Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.
Ist Tröpfchenbewässerung in der Städteregion Aachen erlaubt?
Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.
Nachbarkreise in Nordrhein-Westfalen
Landkreis555.465 EinwohnerAGS 05334Zuständig: Landratsamt
Stand: 14. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: StädteRegion Aachen, Untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung, Bekanntmachung Juli 2026).