Bewässerungsverbot im Rhein-Erft-Kreis

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis auf Weiteres

GießkanneUnklar
Gültig bisBis auf Widerruf
Bußgeldbis 50.000 €
UmfangOberflächengewässer

Im Rhein-Erft-Kreis gilt ein Wasserentnahmeverbot: Entnahme aus Bächen, Gräben und sonstigen kleineren Fließgewässern im Kreisgebiet untersagt, im Rahmen des Anlieger- und Allgemeingebrauchs. Zur Gießkanne trifft die Verfügung keine eindeutige Aussage. Ein festes Enddatum nennt die Verfügung nicht. Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro. Die Erft ist nur bis zur Sümpfungswassereinleitung in Bergheim-Thorr erfasst; unterhalb davon führt sie ausreichend Wasser und ist ausgenommen.

Diese Seite fasst zusammen, was im Rhein-Erft-Kreis verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 470.089 Einwohnern steht Rhein-Erft-Kreis damit auf Platz 10 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg und Oberbergischer Kreis.

Was gilt aktuell im Rhein-Erft-Kreis

Was ist verbotenEntnahme aus Bächen, Gräben und sonstigen kleineren Fließgewässern im Kreisgebiet untersagt, im Rahmen des Anlieger- und Allgemeingebrauchs.
Gießkanne erlaubt?Unbekannt, bei Landratsamt prüfen.
Pegel-AuslöserErlassen wegen sehr niedriger Pegelstände
AusnahmenDie Erft ist nur bis zur Sümpfungswassereinleitung in Bergheim-Thorr erfasst; unterhalb davon führt sie ausreichend Wasser und ist ausgenommen.
Gültig6. Juli 2026 bis auf Weiteres
Bußgeldbis zu 50.000 Euro
QuelleRhein-Erft-Kreis, Untere Wasserbehörde
Stand14. August 2026

Hinweis: Allgemeinverfügung des Rhein-Erft-Kreises als Untere Wasserbehörde, in Kraft ab dem 6. Juli 2026 ohne genanntes Enddatum. Sie ergänzt die Anordnung der Bezirksregierung Köln für die großen Flüsse. Korrektur: Diese Seite hat das Verbot zuvor allein als Anordnung der Bezirksregierung Köln für die Erft geführt; tatsächlich verbietet der Kreis die Entnahme aus allen kleineren Fließgewässern im Kreisgebiet. Zu Handgefäßen trifft die Bekanntmachung keine Aussage.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Rhein-Erft-Kreis, Untere Wasserbehörde; Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Das ozeanisch geprägte, meist regenreiche Klima im Rhein-Erft-Kreis hilft dem Rasen, kurze Sperren zu überstehen, sobald wieder Niederschlag fällt. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

Regionaler Pflegekalender: Köln → · Rasen richtig wässern · Rasen nach Trockenheit & Starkregen

Aktive Verbote in der Nähe

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Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Hochwasserportal.NRW (LANUK)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Rhein-Erft-Kreis mit der Gießkanne gießen?

Unbekannt. Die vorliegende Verfügung für Rhein-Erft-Kreis trifft dazu keine eindeutige Aussage. Fragen Sie im Zweifel bei Landratsamt nach.

Darf ich im Rhein-Erft-Kreis den Pool befüllen?

Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.

Darf ich im Rhein-Erft-Kreis aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.

Gilt das Verbot im Rhein-Erft-Kreis auch für Regenwasser?

Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.

Bis wann gilt das Verbot im Rhein-Erft-Kreis?

Ein festes Enddatum ist in der vorliegenden Quelle nicht genannt. Prüfen Sie die aktuelle Verfügung Ihres Landratsamts.

Was kostet ein Verstoß im Rhein-Erft-Kreis?

Der Bußgeldrahmen liegt bis zu 50.000 Euro. In der Praxis fallen die Bußgelder bei Ersttätern niedriger aus, das Höchstmaß bleibt aber möglich.

Ist Tröpfchenbewässerung im Rhein-Erft-Kreis erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Nordrhein-Westfalen

Landkreis470.089 EinwohnerAGS 05362Zuständig: Landratsamt

Stand: 14. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Rhein-Erft-Kreis, Untere Wasserbehörde.