Bewässerungsverbot im Oberbergischen Kreis

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis 31. Oktober 2026

GießkanneErlaubt
Gültig bis31. Oktober 2026
BußgeldNicht beziffert
UmfangOberflächengewässer

Im Oberbergischen Kreis gilt ein Wasserentnahmeverbot: Alle Gewässer im Kreisgebiet (Bäche, Gräben, Flüsse, natürliche Seen). Untersagt sind Entnahmen im Rahmen des Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauchs. Das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer bleibt erlaubt. Das Verbot gilt bis zum 31. Oktober 2026. Ausgenommen von der Kreisverfügung sind das Schöpfen mit Handgefäßen, das Tränken von Vieh sowie Entnahmen aus Agger und Wupper.

Diese Seite fasst zusammen, was im Oberbergischen Kreis verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 272.471 Einwohnern steht Oberbergischer Kreis damit auf Platz 33 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Kreis Heinsberg, Rheinisch-Bergischer Kreis, Kreis Euskirchen und Rhein-Sieg-Kreis.

Was gilt aktuell im Oberbergischen Kreis

Was ist verbotenAlle Gewässer im Kreisgebiet (Bäche, Gräben, Flüsse, natürliche Seen). Untersagt sind Entnahmen im Rahmen des Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauchs.
Gießkanne erlaubt?Ja, Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt.
Pegel-AuslöserErlassen wegen sehr niedriger Pegelstände
AusnahmenAusgenommen von der Kreisverfügung sind das Schöpfen mit Handgefäßen, das Tränken von Vieh sowie Entnahmen aus Agger und Wupper. ACHTUNG: Für Agger und Wupper gilt seit dem 06.07.2026 das gleichlautende Verbot der Bezirksregierung Köln — die Ausnahme in der Kreisverfügung bedeutet also nicht, dass dort entnommen werden darf.
Gültig1. April 2026 bis 31. Oktober 2026 (jährlich wiederkehrend)
BußgeldNicht beziffert
QuelleOberbergischer Kreis, Umweltamt
Stand14. August 2026

Hinweis: Die Ausnahme für Agger und Wupper steht wörtlich in der Kreisverfügung („ausgenommen Entnahmen aus der Agger und der Wupper") und ist unverändert gültig, sie beschreibt aber seit dem 06.07.2026 nicht mehr die Rechtslage am Gewässer. Die Bezirksregierung Köln hat mit Verfügung vom 03.07.2026 die Entnahme aus Sieg, Agger, Rur und Erft im gesamten Regierungsbezirk Köln sowie aus der Wupper in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf untersagt, gültig vom 06.07. bis 30.09.2026, mit denselben Ausnahmen (Handgefäße, Viehtränke, genehmigte Entnahmen) und einem Bußgeldrahmen bis 50.000 €. Der Oberbergische Kreis liegt im Regierungsbezirk Köln. Die Kreisverfügung selbst gilt saisonal vom 01.04. bis 31.10. eines Jahres.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Oberbergischer Kreis, Umweltamt, die bis 31. Oktober 2026 gilt. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Das ozeanisch geprägte, meist regenreiche Klima im Oberbergischen Kreis hilft dem Rasen, kurze Sperren zu überstehen, sobald wieder Niederschlag fällt. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

Regionaler Pflegekalender: Köln → · Rasen richtig wässern · Rasen nach Trockenheit & Starkregen

Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Hochwasserportal.NRW (LANUK)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Oberbergischen Kreis mit der Gießkanne gießen?

Ja. Im Oberbergischen Kreis bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer erlaubt. Verboten ist die Entnahme mit Pumpen und Schläuchen.

Gilt das Verbot auch für Landwirte im Oberbergischen Kreis?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Wo sehe ich die Pegelstände im Oberbergischen Kreis?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Hochwasserportal.NRW (LANUK). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Darf ich im Oberbergischen Kreis den Pool befüllen?

Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.

Darf ich im Oberbergischen Kreis aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.

Was kostet ein Verstoß im Oberbergischen Kreis?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Oberbergischen Kreis erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Nordrhein-Westfalen

Landkreis272.471 EinwohnerAGS 05374Zuständig: Landratsamt

Stand: 14. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Oberbergischer Kreis, Umweltamt.