Bewässerungsverbot im Rhein-Sieg-Kreis
Im Rhein-Sieg-Kreis gilt ein Wasserentnahmeverbot: Alle oberirdischen Gewässer im Kreisgebiet. Verbot beweglicher Behälter sowie motorisierter und elektrischer Pumpen. Das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer bleibt erlaubt. Das Verbot gilt bis zum 31. Oktober 2026.
Diese Seite fasst zusammen, was im Rhein-Sieg-Kreis verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.
Mit 599.780 Einwohnern steht Rhein-Sieg-Kreis damit auf Platz 4 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Kreis Heinsberg und Kreis Euskirchen.
Was gilt aktuell im Rhein-Sieg-Kreis
| Was ist verboten | Alle oberirdischen Gewässer im Kreisgebiet. Verbot beweglicher Behälter sowie motorisierter und elektrischer Pumpen. |
|---|---|
| Gießkanne erlaubt? | Ja, Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt. |
| Ausnahmen | Schöpfen mit Handgefäßen erlaubt. Tränken von Vieh ausgenommen. |
| Gültig | 1. Juni 2026 bis 31. Oktober 2026 (jährlich wiederkehrend) |
| Bußgeld | Nicht beziffert |
| Quelle | Rhein-Sieg-Kreis, Öffentliche Bekanntmachung |
| Stand | 14. August 2026 |
Hinweis: Jährlich wiederkehrend vom 1. Juni bis 31. Oktober. Rechtsgrundlage Paragraf 100 WHG, Paragraf 93 LWG NRW.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Rhein-Sieg-Kreis, Öffentliche Bekanntmachung, die bis 31. Oktober 2026 gilt. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.
Das ozeanisch geprägte, meist regenreiche Klima im Rhein-Sieg-Kreis hilft dem Rasen, kurze Sperren zu überstehen, sobald wieder Niederschlag fällt. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.
Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.
Regionaler Pflegekalender: Köln → · Rasen richtig wässern → · Rasen nach Trockenheit & Starkregen →
Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Hochwasserportal.NRW (LANUK) →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Rhein-Sieg-Kreis mit der Gießkanne gießen?
Ja. Im Rhein-Sieg-Kreis bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer erlaubt. Verboten ist die Entnahme mit Pumpen und Schläuchen.
Wo sehe ich die Pegelstände im Rhein-Sieg-Kreis?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Hochwasserportal.NRW (LANUK). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Darf ich im Rhein-Sieg-Kreis den Pool befüllen?
Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.
Darf ich im Rhein-Sieg-Kreis aus dem eigenen Brunnen gießen?
Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.
Gilt das Verbot im Rhein-Sieg-Kreis auch für Regenwasser?
Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.
Was kostet ein Verstoß im Rhein-Sieg-Kreis?
Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.
Ist Tröpfchenbewässerung im Rhein-Sieg-Kreis erlaubt?
Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.
Nachbarkreise in Nordrhein-Westfalen
Landkreis599.780 EinwohnerAGS 05382Zuständig: Landratsamt
Stand: 14. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Rhein-Sieg-Kreis, Öffentliche Bekanntmachung.