Bewässerungsverbot im Hochsauerlandkreis

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis 31. Oktober 2026

GießkanneErlaubt
Gültig bis31. Oktober 2026
BußgeldNicht beziffert
UmfangOberflächengewässer

Im Hochsauerlandkreis gilt ein Wasserentnahmeverbot: Gesamtes Kreisgebiet: Entnahme aus oberirdischen Gewässern im Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch, einschließlich kleinerer Mengen für die Bewässerung von Privatgärten. Das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer bleibt erlaubt. Das Verbot gilt bis zum 31. Oktober 2026.

Diese Seite fasst zusammen, was im Hochsauerlandkreis verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 260.475 Einwohnern steht Hochsauerlandkreis damit auf Platz 37 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Ennepe-Ruhr-Kreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein.

Was gilt aktuell im Hochsauerlandkreis

Was ist verbotenGesamtes Kreisgebiet: Entnahme aus oberirdischen Gewässern im Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch, einschließlich kleinerer Mengen für die Bewässerung von Privatgärten.
Gießkanne erlaubt?Ja, Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt.
AusnahmenTränken von Vieh an eigens eingerichteten Viehtränken und Schöpfen mit Handgefäßen bleiben erlaubt.
Gültig15. Juli 2026 bis 31. Oktober 2026
BußgeldNicht beziffert
QuelleHochsauerlandkreis, untere Wasserbehörde [NRW-Juli-2026]
Stand15. Juli 2026

Hinweis: Allgemeinverfügung erlassen am 14.07.2026, in Kraft ab 15.07.2026. Ausdrücklich erfasst ist auch die Bewässerung von Privatgärten.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Hochsauerlandkreis, untere Wasserbehörde [NRW-Juli-2026], die bis 31. Oktober 2026 gilt. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Das ozeanisch geprägte, meist regenreiche Klima im Hochsauerlandkreis hilft dem Rasen, kurze Sperren zu überstehen, sobald wieder Niederschlag fällt. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

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Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Hochwasserportal.NRW (LANUK)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Hochsauerlandkreis mit der Gießkanne gießen?

Ja. Im Hochsauerlandkreis bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer erlaubt. Verboten ist die Entnahme mit Pumpen und Schläuchen.

Darf ich im Hochsauerlandkreis aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.

Gilt das Verbot im Hochsauerlandkreis auch für Regenwasser?

Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.

Bis wann gilt das Verbot im Hochsauerlandkreis?

Die Verfügung gilt bis zum 31. Oktober 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Verfügungen häufig verlängert, bei ausreichend Regen auch vorzeitig aufgehoben.

Wer erlässt das Verbot im Hochsauerlandkreis?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.

Was kostet ein Verstoß im Hochsauerlandkreis?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Hochsauerlandkreis erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Nordrhein-Westfalen

Landkreis260.475 EinwohnerAGS 05958Zuständig: Landratsamt

Stand: 15. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Hochsauerlandkreis, untere Wasserbehörde [NRW-Juli-2026].