Bewässerungsverbot im Märkischen Kreis
Im Märkischen Kreis gilt ein Wasserentnahmeverbot: Alle Oberflächengewässer im Kreisgebiet (seit 15.07.2026; zuvor nur Fließgewässer). Untersagt ist die Entnahme mittels fahrbarer Behältnisse sowie Pump- und Saugvorrichtungen. Das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer bleibt erlaubt. Das Verbot gilt bis zum 31. Oktober 2026. Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro.
Diese Seite fasst zusammen, was im Märkischen Kreis verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.
Mit 412.120 Einwohnern steht Märkischer Kreis damit auf Platz 14 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Hochsauerlandkreis, Kreis Olpe, Ennepe-Ruhr-Kreis und Kreis Siegen-Wittgenstein.
Was gilt aktuell im Märkischen Kreis
| Was ist verboten | Alle Oberflächengewässer im Kreisgebiet (seit 15.07.2026; zuvor nur Fließgewässer). Untersagt ist die Entnahme mittels fahrbarer Behältnisse sowie Pump- und Saugvorrichtungen. |
|---|---|
| Gießkanne erlaubt? | Ja, Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt. |
| Ausnahmen | Schöpfen mit Handgefäßen und Tränken von Vieh an eigens eingerichteten Viehtränken bleiben erlaubt. |
| Gültig | 9. Juli 2026 bis 31. Oktober 2026 |
| Bußgeld | bis zu 50.000 Euro |
| Quelle | Märkischer Kreis, Pressemeldung [NRW-Juli-2026] |
| Stand | 15. Juli 2026 |
Hinweis: Das eigene Kreisverbot galt zunächst für Fließgewässer. Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Arnsberg für Ruhr und Lenne am 15.07.2026 wurde es auf alle Oberflächengewässer im Kreisgebiet ausgeweitet.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Märkischer Kreis, Pressemeldung [NRW-Juli-2026], die bis 31. Oktober 2026 gilt; Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.
Das ozeanisch geprägte, meist regenreiche Klima im Märkischen Kreis hilft dem Rasen, kurze Sperren zu überstehen, sobald wieder Niederschlag fällt. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.
Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.
Regionaler Pflegekalender: Köln → · Rasen richtig wässern → · Rasen nach Trockenheit & Starkregen →
Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Hochwasserportal.NRW (LANUK) →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Märkischen Kreis mit der Gießkanne gießen?
Ja. Im Märkischen Kreis bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer erlaubt. Verboten ist die Entnahme mit Pumpen und Schläuchen.
Gilt das Verbot auch für Landwirte im Märkischen Kreis?
In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.
Wo sehe ich die Pegelstände im Märkischen Kreis?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Hochwasserportal.NRW (LANUK). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Darf ich im Märkischen Kreis den Pool befüllen?
Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.
Darf ich im Märkischen Kreis aus dem eigenen Brunnen gießen?
Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.
Was kostet ein Verstoß im Märkischen Kreis?
Der Bußgeldrahmen liegt bis zu 50.000 Euro. In der Praxis fallen die Bußgelder bei Ersttätern niedriger aus, das Höchstmaß bleibt aber möglich.
Ist Tröpfchenbewässerung im Märkischen Kreis erlaubt?
Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.
Nachbarkreise in Nordrhein-Westfalen
Landkreis412.120 EinwohnerAGS 05962Zuständig: Landratsamt
Stand: 15. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Märkischer Kreis, Pressemeldung [NRW-Juli-2026].