Bewässerungsverbot im Kreis Rhein-Kreis Neuss

Kein Verbot aktuell

StatusKein Verbot
RisikoErhöht
Letzte Prüfung15. August 2026
HistorieKeine

Aktuell gilt im Kreis Rhein-Kreis Neuss kein Bewässerungsverbot (Stand 15. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Während im Kreis Mettmann und in Köln bereits Verbote gelten, bleibt Kreis Rhein-Kreis Neuss bisher ohne Einschränkungen. Verbote werden in Nordrhein-Westfalen kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihrer Kreisverwaltung.

Für Kreis Rhein-Kreis Neuss liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Nordrhein-Westfalen gilt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 451.007 Einwohnern steht Kreis Rhein-Kreis Neuss damit auf Platz 12 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Kreis Mettmann, Kreis Viersen, Kreis Kleve und Kreis Wesel.

Was gilt aktuell im Kreis Rhein-Kreis Neuss

Nach unserer Recherche liegt für Kreis Rhein-Kreis Neuss keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 15. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.

Rechtsgrundlage sind Paragraf 93 Landeswassergesetz NRW in Verbindung mit Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Die Wasserbehörde kann die Entnahme aus oberirdischen Gewässern bei Niedrigwasser beschränken.

Die Lage in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen leidet 2026 unter anhaltender Trockenheit. Nach Angaben des Umweltportals NRW führt die Trockenheit der vergangenen Wochen in vielen Kreisen zu Einschränkungen der privaten Wasserentnahme. Am 26. Juni 2026 lag die Waldbrandgefahr laut Landesregierung flächendeckend auf Stufe 3. Der Hydrologische Status des Landesamtes LANUK zum 31. Mai 2026 dokumentiert die angespannte Lage bei Flüssen, Grundwasser und Böden. Niedrige Rheinpegel schränken zudem die Binnenschifffahrt ein.

Quelle: Umweltportal NRW / LANUK

Weitere Regeln im Überblick

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: die Kreisverwaltung erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →

Mit 451.007 Einwohnern steht Kreis Rhein-Kreis Neuss damit auf Platz 12 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Kreis Mettmann, Kreis Viersen, Kreis Kleve und Kreis Wesel. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Aktuell dürfen Sie Ihren Rasen im Kreis Rhein-Kreis Neuss uneingeschränkt wässern. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn: Erlässt die Wasserbehörde bei anhaltender Trockenheit eine Verfügung, wird meist zuerst der Rasensprenger untersagt, während die Gießkanne oft erlaubt bleibt.

Das ozeanisch geprägte, meist regenreiche Klima im Kreis Rhein-Kreis Neuss hilft dem Rasen, kurze Sperren zu überstehen, sobald wieder Niederschlag fällt. Der beste Schutz vor einem trockenheitsempfindlichen Rasen ist ohnehin die richtige Technik: selten und tief wässern, morgens zwischen 6 und 9 Uhr, 15 bis 20 mm pro Woche inklusive Regen. Ein so bewurzelter Rasen übersteht auch eine mehrwöchige Sperre.

Wer den Rasen jetzt kräftigt, hat im Ernstfall die besseren Karten. Wie ein Verbot in Ihrer Region rechtlich zustande kommt, lesen Sie im Ratgeber.

Regionaler Pflegekalender: Köln → · Rasen richtig wässern · Rasen richtig düngen

Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Hochwasserportal.NRW (LANUK)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Kreisverwaltung.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Kreis Rhein-Kreis Neuss mit der Gießkanne gießen?

Ja. Für Kreis Rhein-Kreis Neuss ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt.

Bis wann gilt das Verbot im Kreis Rhein-Kreis Neuss?

Es gilt derzeit kein Verbot. Verbote werden kurzfristig erlassen und meist auf wenige Wochen bis Monate befristet.

Wer erlässt das Verbot im Kreis Rhein-Kreis Neuss?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde, die Kreisverwaltung. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.

Gilt das Verbot auch für Landwirte im Kreis Rhein-Kreis Neuss?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Wo sehe ich die Pegelstände im Kreis Rhein-Kreis Neuss?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Hochwasserportal.NRW (LANUK). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihrer Kreisverwaltung.

Was kostet ein Verstoß im Kreis Rhein-Kreis Neuss?

Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde die Kreisverwaltung ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Nordrhein-Westfalen reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Kreis Rhein-Kreis Neuss erlaubt?

Ja. Solange im Kreis Rhein-Kreis Neuss kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.

Nachbarkreise in Nordrhein-Westfalen

Kreis451.007 EinwohnerAGS 05162Zuständig: Kreisverwaltung

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.