Bewässerungsverbot im Kreis Mettmann

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis 30. September 2026

GießkanneErlaubt
Gültig bis30. September 2026
Bußgeldbis 50.000 €
UmfangOberflächengewässer

Im Kreis Mettmann gilt ein Wasserentnahmeverbot: Jegliche Entnahme von Wasser im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs aus Oberflächengewässern im Kreisgebiet, die den wasserrechtlichen Vorschriften unterliegen (natürliche Seen, Teiche und Bäche), ist untersagt. Das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer bleibt erlaubt. Das Verbot gilt bis zum 30. September 2026. Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro.

Diese Seite fasst zusammen, was im Kreis Mettmann verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihrer Kreisverwaltung.

Mit 485.684 Einwohnern steht Kreis Mettmann damit auf Platz 9 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Kreis Kleve, Kreis Rhein-Kreis Neuss, Kreis Viersen und Kreis Wesel.

Was gilt aktuell im Kreis Mettmann

Was ist verbotenJegliche Entnahme von Wasser im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs aus Oberflächengewässern im Kreisgebiet, die den wasserrechtlichen Vorschriften unterliegen (natürliche Seen, Teiche und Bäche), ist untersagt.
Gießkanne erlaubt?Ja, Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt. Das Schöpfen mittels Handgefäßen ist unter Nummer 2 der Verfügung ausdrücklich ausgenommen. Eimer und Gießkanne bleiben also erlaubt, obwohl die Verfügung sonst jegliche Entnahme untersagt.
AusnahmenAusgenommen sind Wasserentnahmen zum Tränken von Vieh und das Schöpfen mittels Handgefäßen. Inhaber wasserrechtlicher Erlaubnisse dürfen die Gewässer nur im erlaubten Umfang und unter Einhaltung ihrer Bedingungen und Auflagen nutzen.
Gültig3. Juli 2026 bis 30. September 2026
Bußgeldbis zu 50.000 Euro
QuelleKreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 19 vom 02.07.2026 (Allgemeinverfügung, Sonderblatt S. 108–110)
Stand14. August 2026

Hinweis: Erlassen von der Landrätin als Untere Wasserbehörde auf Grundlage des § 100 Abs. 1 S. 2 WHG i.V.m. § 93 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 LWG NRW. Die sofortige Vollziehung ist angeordnet. Der Kreis hat Messdaten von 27 Pegeln ausgewertet: die meisten bewegen sich auf den mittleren Niedrigwasserstand zu oder haben ihn bereits unterschritten; seit dem 12.06.2026 sinken die Stände kontinuierlich ohne anhaltende Erholung. Startdatum 03.07.2026, weil die Verfügung nach Nummer 5 am auf die Bekanntmachung (02.07.) folgenden Tag als bekanntgegeben gilt. Sie tritt mit Ablauf des 30.09.2026 außer Kraft; eine Verlängerung bei weiterer Fortdauer des Trockenfallens ist in Nummer 3 ausdrücklich vorgesehen.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Kreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 19 vom 02.07.2026 (Allgemeinverfügung, Sonderblatt S. 108–110), die bis 30. September 2026 gilt; Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Das ozeanisch geprägte, meist regenreiche Klima im Kreis Mettmann hilft dem Rasen, kurze Sperren zu überstehen, sobald wieder Niederschlag fällt. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

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Aktive Verbote in der Nähe

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Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Hochwasserportal.NRW (LANUK)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Kreisverwaltung.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Kreis Mettmann mit der Gießkanne gießen?

Ja. Im Kreis Mettmann bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer erlaubt. Verboten ist die Entnahme mit Pumpen und Schläuchen.

Wo sehe ich die Pegelstände im Kreis Mettmann?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Hochwasserportal.NRW (LANUK). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihrer Kreisverwaltung.

Darf ich im Kreis Mettmann den Pool befüllen?

Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.

Darf ich im Kreis Mettmann aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also die Kreisverwaltung.

Gilt das Verbot im Kreis Mettmann auch für Regenwasser?

Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.

Was kostet ein Verstoß im Kreis Mettmann?

Der Bußgeldrahmen liegt bis zu 50.000 Euro. In der Praxis fallen die Bußgelder bei Ersttätern niedriger aus, das Höchstmaß bleibt aber möglich.

Ist Tröpfchenbewässerung im Kreis Mettmann erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihrer Kreisverwaltung nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Kreisverwaltung nachfragen.

Nachbarkreise in Nordrhein-Westfalen

Kreis485.684 EinwohnerAGS 05158Zuständig: Kreisverwaltung

Stand: 14. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Kreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 19 vom 02.07.2026 (Allgemeinverfügung, Sonderblatt S. 108–110).