Bewässerungsverbot im Kreis Viersen
Aktuell gilt im Kreis Viersen kein Bewässerungsverbot (Stand 15. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Während im Kreis Mettmann und in Köln bereits Verbote gelten, bleibt Kreis Viersen bisher ohne Einschränkungen. Verbote werden in Nordrhein-Westfalen kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihrer Kreisverwaltung.
Für Kreis Viersen liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Nordrhein-Westfalen gilt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 298.935 Einwohnern steht Kreis Viersen damit auf Platz 29 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Kreis Rhein-Kreis Neuss, Kreis Wesel, Kreis Mettmann und Kreis Kleve.
Was gilt aktuell im Kreis Viersen
Nach unserer Recherche liegt für Kreis Viersen keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 15. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.
Rechtsgrundlage sind Paragraf 93 Landeswassergesetz NRW in Verbindung mit Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Die Wasserbehörde kann die Entnahme aus oberirdischen Gewässern bei Niedrigwasser beschränken.
Die Lage in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen leidet 2026 unter anhaltender Trockenheit. Nach Angaben des Umweltportals NRW führt die Trockenheit der vergangenen Wochen in vielen Kreisen zu Einschränkungen der privaten Wasserentnahme. Am 26. Juni 2026 lag die Waldbrandgefahr laut Landesregierung flächendeckend auf Stufe 3. Der Hydrologische Status des Landesamtes LANUK zum 31. Mai 2026 dokumentiert die angespannte Lage bei Flüssen, Grundwasser und Böden. Niedrige Rheinpegel schränken zudem die Binnenschifffahrt ein.
Weitere Regeln im Überblick
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: die Kreisverwaltung erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →
Mit 298.935 Einwohnern steht Kreis Viersen damit auf Platz 29 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Kreis Rhein-Kreis Neuss, Kreis Wesel, Kreis Mettmann und Kreis Kleve. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Aktuell dürfen Sie Ihren Rasen im Kreis Viersen uneingeschränkt wässern. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn: Erlässt die Wasserbehörde bei anhaltender Trockenheit eine Verfügung, wird meist zuerst der Rasensprenger untersagt, während die Gießkanne oft erlaubt bleibt.
Das ozeanisch geprägte, meist regenreiche Klima im Kreis Viersen hilft dem Rasen, kurze Sperren zu überstehen, sobald wieder Niederschlag fällt. Der beste Schutz vor einem trockenheitsempfindlichen Rasen ist ohnehin die richtige Technik: selten und tief wässern, morgens zwischen 6 und 9 Uhr, 15 bis 20 mm pro Woche inklusive Regen. Ein so bewurzelter Rasen übersteht auch eine mehrwöchige Sperre.
Wer den Rasen jetzt kräftigt, hat im Ernstfall die besseren Karten. Wie ein Verbot in Ihrer Region rechtlich zustande kommt, lesen Sie im Ratgeber.
Regionaler Pflegekalender: Köln → · Rasen richtig wässern → · Rasen richtig düngen →
Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Hochwasserportal.NRW (LANUK) →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Kreisverwaltung.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Kreis Viersen mit der Gießkanne gießen?
Ja. Für Kreis Viersen ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt.
Darf ich im Kreis Viersen den Pool befüllen?
Ja, aus dem Trinkwassernetz ist das Befüllen erlaubt, sofern Ihr Versorger keine Einschränkung erlassen hat. Bei angespannter Lage bitten viele Versorger freiwillig um Verzicht.
Darf ich im Kreis Viersen aus dem eigenen Brunnen gießen?
Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also die Kreisverwaltung.
Gilt das Verbot im Kreis Viersen auch für Regenwasser?
Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.
Bis wann gilt das Verbot im Kreis Viersen?
Es gilt derzeit kein Verbot. Verbote werden kurzfristig erlassen und meist auf wenige Wochen bis Monate befristet.
Was kostet ein Verstoß im Kreis Viersen?
Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde die Kreisverwaltung ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Nordrhein-Westfalen reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.
Ist Tröpfchenbewässerung im Kreis Viersen erlaubt?
Ja. Solange im Kreis Viersen kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.
Nachbarkreise in Nordrhein-Westfalen
Kreis298.935 EinwohnerAGS 05166Zuständig: Kreisverwaltung
Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.