Bewässerungsverbot in Remscheid
Aktuell gilt in Remscheid kein Bewässerungsverbot (Stand 15. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Während im Kreis Mettmann und in Köln bereits Verbote gelten, bleibt Remscheid bisher ohne Einschränkungen. Verbote werden in Nordrhein-Westfalen kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihrer Stadtverwaltung.
Für Remscheid liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Nordrhein-Westfalen gilt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 110.994 Einwohnern steht Remscheid damit auf Platz 53 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Oberhausen, Solingen, Mülheim an der Ruhr und Mönchengladbach.
Was gilt aktuell in Remscheid
Nach unserer Recherche liegt für Remscheid keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 15. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.
Rechtsgrundlage sind Paragraf 93 Landeswassergesetz NRW in Verbindung mit Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Die Wasserbehörde kann die Entnahme aus oberirdischen Gewässern bei Niedrigwasser beschränken.
Die Lage in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen leidet 2026 unter anhaltender Trockenheit. Nach Angaben des Umweltportals NRW führt die Trockenheit der vergangenen Wochen in vielen Kreisen zu Einschränkungen der privaten Wasserentnahme. Am 26. Juni 2026 lag die Waldbrandgefahr laut Landesregierung flächendeckend auf Stufe 3. Der Hydrologische Status des Landesamtes LANUK zum 31. Mai 2026 dokumentiert die angespannte Lage bei Flüssen, Grundwasser und Böden. Niedrige Rheinpegel schränken zudem die Binnenschifffahrt ein.
Weitere Regeln im Überblick
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: die Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde) erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →
Mit 110.994 Einwohnern steht Remscheid damit auf Platz 53 von 53 in Nordrhein-Westfalen. Direkt benachbart sind Oberhausen, Solingen, Mülheim an der Ruhr und Mönchengladbach. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Aktuell dürfen Sie Ihren Rasen in Remscheid uneingeschränkt wässern. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn: Erlässt die Wasserbehörde bei anhaltender Trockenheit eine Verfügung, wird meist zuerst der Rasensprenger untersagt, während die Gießkanne oft erlaubt bleibt.
Remscheid bekommt mit 1395 mm Jahresniederschlag viel Regen; der Rasen übersteht kurze Sperren daher meist ohne bleibenden Schaden, sobald wieder Niederschlag fällt. Der beste Schutz vor einem trockenheitsempfindlichen Rasen ist ohnehin die richtige Technik: selten und tief wässern, morgens zwischen 6 und 9 Uhr, 15 bis 20 mm pro Woche inklusive Regen. Ein so bewurzelter Rasen übersteht auch eine mehrwöchige Sperre.
Mit nur etwa 53 Frosttagen bleibt das Wachstumsfenster lang; ein im Sommer geschwächter Rasen kann sich bis in den Oktober hinein erholen. Wie ein Verbot in Ihrer Region rechtlich zustande kommt, lesen Sie im Ratgeber.
Pflegekalender für Remscheid → · Rasen richtig wässern → · Rasen richtig düngen →
Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Hochwasserportal.NRW (LANUK) →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.
Was Anwohner fragen
Darf ich in Remscheid mit der Gießkanne gießen?
Ja. Für Remscheid ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt.
Bis wann gilt das Verbot in Remscheid?
Es gilt derzeit kein Verbot. Verbote werden kurzfristig erlassen und meist auf wenige Wochen bis Monate befristet.
Wer erlässt das Verbot in Remscheid?
Zuständig ist die untere Wasserbehörde, die Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde). Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.
Gilt das Verbot auch für Landwirte in Remscheid?
In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.
Wo sehe ich die Pegelstände in Remscheid?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Hochwasserportal.NRW (LANUK). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.
Was kostet ein Verstoß in Remscheid?
Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde die Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde) ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Nordrhein-Westfalen reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.
Ist Tröpfchenbewässerung in Remscheid erlaubt?
Ja. Solange in Remscheid kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.
Nachbarkreise in Nordrhein-Westfalen
Kreisfreie Stadt110.994 EinwohnerAGS 05120Zuständig: Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde)
Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.