Bewässerungsverbot in Thüringen

3 Kreise mit Verbot, 0 teilweise, 1 ohne bestätigte Auskunft, 22 insgesamt in Thüringen.

In Thüringen sind derzeit 3 von 22 Kreise betroffen: 3 mit einem aktiven Verbot, 0 mit Teileinschränkungen; für 1 Kreis liegt uns keine bestätigte Auskunft vor. Verbote werden vom jeweiligen Landkreis per Allgemeinverfügung erlassen, nicht landesweit. Prüfen Sie deshalb immer Ihren eigenen Kreis in der Tabelle unten.

Verbote aktiv: 3 von 22 Kreise betroffen

Kreise mit Verbot3
Ohne bestätigte Auskunft1
Teilweise0
Kreise gesamt22

22 Kreise in Thüringen

KreisStatusRegelung
Gera AktivOberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis auf Widerruf
Ilm-Kreis AktivOberflächengewässer eingeschränkt · Gießkanne erlaubt · bis 31. Oktober 2026
Landkreis Altenburger Land AktivOberflächengewässer eingeschränkt · bis auf Widerruf
Erfurt Kein Verbot
Jena Kein Verbot
Kyffhäuserkreis Kein Verbot
Landkreis Eichsfeld Kein Verbot
Landkreis Gotha Kein Verbot
Landkreis Greiz Kein Verbot
Landkreis Hildburghausen Kein Verbot
Landkreis Nordhausen Kein Verbot
Landkreis Schmalkalden-Meiningen Kein Verbot
Landkreis Sömmerda Kein Verbot
Landkreis Sonneberg Kein Verbot
Saale-Holzland-Kreis Kein Verbot
Saale-Orla-Kreis Kein Verbot
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt UnbestätigtSiehe Verfügung eingeschränkt · bis auf Widerruf
Landkreis Weimarer Land Kein Verbot
Suhl Kein Verbot
Unstrut-Hainich-Kreis Kein Verbot
Wartburgkreis Kein Verbot
Weimar Kein Verbot

So funktioniert ein Wasserentnahmeverbot in Thüringen

Ein Verbot entsteht in Thüringen nicht im Landtag, sondern in der unteren Wasserbehörde eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt. Sinkt bei anhaltender Trockenheit der Abfluss eines Gewässers unter einen kritischen Wert, erlässt die Behörde eine Allgemeinverfügung: ein Verwaltungsakt, der ohne Anhörung des Einzelnen für alle im Kreisgebiet gilt, sobald er öffentlich bekannt gemacht ist.

Nach Paragraf 25 Thüringer Wassergesetz zählt das Schöpfen mit Handgefäßen zum erlaubnisfreien Gemeingebrauch und ist grundsätzlich von Entnahmeverboten ausgenommen.

Die Verfügung nennt immer den Geltungsbereich, welche Gewässer betroffen sind, welche Entnahmen verboten sind und wie lange die Regel gilt. Meist zielt sie auf das Abpumpen und den Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich; das Schöpfen mit der Gießkanne bleibt häufig erlaubt, weil es zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch zählt. Verbindlich ist aber immer der Wortlaut der Verfügung Ihres Kreises.

Zuständigkeit und Pegelstände

Niedrigwasserdienst Thüringen (TLUBN / HNZ)

Trockenheit und Grundwasser in Thüringen

In Thüringen ist die Grundwassersituation weiterhin angespannt. Nach Auswertungen des Umweltbundesamtes bestand in Teilen Thüringens auch 2026 in etwa 1,8 bis 1,9 Metern Bodentiefe anhaltender Dürrestress, während die oberen Bodenschichten zeitweise besser versorgt waren. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz betreibt über die Hochwassernachrichtenzentrale den Niedrigwasserdienst. Historisch gilt 2018 als trockenster je gemessener Sommer im Land. Der heiße Sommer 2026 lässt Abflüsse erneut deutlich zurückgehen.

Quelle: TLUBN, Niedrigwassersituation

Was bei einem Verbot im Garten erlaubt bleibt

Ein Wasserentnahme- oder Bewässerungsverbot zielt fast immer auf das Oberflächenwasser: Pumpe und Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich. Was in Thüringen in aller Regel erlaubt bleibt, ist das Gießen mit der Kanne aus dem Hausanschluss, gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne und, wo Zeitfenster gelten, das Wässern in den kühlen Morgen- und Abendstunden. Verboten ist meist das großflächige Sprengen mit dem Rasensprenger und das Abpumpen aus dem Gewässer.

Für den Rasen heißt das: seltener, dafür durchdringend wässern, den Schnitt bei Hitze höher stellen und auf Regenwasser setzen. Trockener, brauner Rasen ist kein toter Rasen; er treibt nach dem nächsten Landregen wieder aus. Prüfen Sie im Zweifel die genaue Regel Ihres Kreises.

Darf ich meinen Rasen noch gießen? → · Rasen richtig wässern →

Die größten Kreise in Thüringen

Prüfen Sie den Stand direkt für Ihren Kreis. Diese sechs sind die einwohnerstärksten in Thüringen.

Wasserentnahmeverbote 2025 in Thüringen

Der Trockensommer 2025 hat in Thüringen bereits zu Verboten geführt. Das zeigt, wie schnell aus einer Niedrigwasserlage eine Verfügung wird, und in welchen Kreisen das zuletzt der Fall war.

Häufige Fragen zu Thüringen

Gilt ein Bewässerungsverbot in ganz Thüringen?

Nein. Verbote werden in Thüringen nicht landesweit erlassen, sondern von der unteren Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt per Allgemeinverfügung. Zwei Nachbarkreise können deshalb unterschiedliche Regeln haben.

Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?

Nach Paragraf 25 Thüringer Wassergesetz zählt das Schöpfen mit Handgefäßen zum erlaubnisfreien Gemeingebrauch und ist grundsätzlich von Entnahmeverboten ausgenommen.

Darf ich in Thüringen mit der Gießkanne gießen?

In den meisten Kreisen ja: Das Schöpfen mit Handgefäßen zählt zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch und wird selten untersagt. Einzelne Kreise verbieten es ausdrücklich mit. Prüfen Sie die Seite Ihres Kreises.

Wo finde ich die aktuellen Pegelstände in Thüringen?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasserdienst Thüringen (TLUBN / HNZ). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage.

Was kostet ein Verstoß in Thüringen?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Der Bußgeldrahmen reicht je nach Bundesland und Verfügung bis 50.000 oder sogar 100.000 Euro. Die konkrete Höhe steht in der jeweils geltenden Verfügung.

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.