Bewässerungsverbot im Saale-Holzland-Kreis
Aktuell gilt im Saale-Holzland-Kreis kein Bewässerungsverbot (Stand 15. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Während im Landkreis Altenburger Land und im Ilm-Kreis bereits Verbote gelten, bleibt Saale-Holzland-Kreis bisher ohne Einschränkungen. Verbote werden in Thüringen kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihres Landratsamts.
Für Saale-Holzland-Kreis liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Thüringen gilt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 83.051 Einwohnern steht Saale-Holzland-Kreis damit auf Platz 14 von 22 in Thüringen. Direkt benachbart sind Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis, Landkreis Sonneberg und Landkreis Greiz.
Was gilt aktuell im Saale-Holzland-Kreis
Nach unserer Recherche liegt für Saale-Holzland-Kreis keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 15. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.
Nach Paragraf 25 Thüringer Wassergesetz zählt das Schöpfen mit Handgefäßen zum erlaubnisfreien Gemeingebrauch und ist grundsätzlich von Entnahmeverboten ausgenommen.
Die Lage in Thüringen
In Thüringen ist die Grundwassersituation weiterhin angespannt. Nach Auswertungen des Umweltbundesamtes bestand in Teilen Thüringens auch 2026 in etwa 1,8 bis 1,9 Metern Bodentiefe anhaltender Dürrestress, während die oberen Bodenschichten zeitweise besser versorgt waren. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz betreibt über die Hochwassernachrichtenzentrale den Niedrigwasserdienst. Historisch gilt 2018 als trockenster je gemessener Sommer im Land. Der heiße Sommer 2026 lässt Abflüsse erneut deutlich zurückgehen.
Frühere Verbote im Saale-Holzland-Kreis
- 2025Das Landratsamt untersagte die Entnahme aus Oberflächengewässern (Bäche, Flüsse, Teiche und Quellen) zur Bewässerung mittels Pumpen und Handschöpfen; erstmals galt das Verbot auch für Brunnen. Landwirtschaftliche und gärtnerische Flächen sowie Sportanlagen mit wasserrechtlicher Erlaubnis durften zwischen 20 und 6 Uhr bewässert werden. Bekanntgemacht im Amtsblatt 05/2025 am 31. Mai 2025, befristet längstens bis 31. Oktober 2025. Eine Verfügung für 2026 ist nicht bekanntgemacht. Quelle: Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Untere Wasserbehörde (Amtsblatt 05/2025)
Weitere Regeln im Überblick
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: das Landratsamt erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →
Mit 83.051 Einwohnern steht Saale-Holzland-Kreis damit auf Platz 14 von 22 in Thüringen. Direkt benachbart sind Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis, Landkreis Sonneberg und Landkreis Greiz. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Aktuell dürfen Sie Ihren Rasen im Saale-Holzland-Kreis uneingeschränkt wässern. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn: Erlässt die Wasserbehörde bei anhaltender Trockenheit eine Verfügung, wird meist zuerst der Rasensprenger untersagt, während die Gießkanne oft erlaubt bleibt.
Die Region im Saale-Holzland-Kreis zählt klimatisch zu den trockeneren, kontinental geprägten Lagen, Sommertrockenheit trifft den Rasen hier besonders früh. Der beste Schutz vor einem trockenheitsempfindlichen Rasen ist ohnehin die richtige Technik: selten und tief wässern, morgens zwischen 6 und 9 Uhr, 15 bis 20 mm pro Woche inklusive Regen. Ein so bewurzelter Rasen übersteht auch eine mehrwöchige Sperre.
Wer den Rasen jetzt kräftigt, hat im Ernstfall die besseren Karten. Wie ein Verbot in Ihrer Region rechtlich zustande kommt, lesen Sie im Ratgeber.
Regionaler Pflegekalender: Erfurt → · Rasen richtig wässern → · Rasen richtig düngen →
Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Thüringen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Niedrigwasserdienst Thüringen (TLUBN / HNZ) →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Saale-Holzland-Kreis mit der Gießkanne gießen?
Ja. Für Saale-Holzland-Kreis ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt. Zuletzt war Saale-Holzland-Kreis 2025 betroffen.
Gilt das Verbot im Saale-Holzland-Kreis auch für Regenwasser?
Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.
Bis wann gilt das Verbot im Saale-Holzland-Kreis?
Es gilt derzeit kein Verbot. Verbote werden kurzfristig erlassen und meist auf wenige Wochen bis Monate befristet.
Wer erlässt das Verbot im Saale-Holzland-Kreis?
Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Thüringen legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.
Gilt das Verbot auch für Landwirte im Saale-Holzland-Kreis?
In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.
Was kostet ein Verstoß im Saale-Holzland-Kreis?
Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde das Landratsamt ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Thüringen reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.
Ist Tröpfchenbewässerung im Saale-Holzland-Kreis erlaubt?
Ja. Solange im Saale-Holzland-Kreis kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.
Nachbarkreise in Thüringen
Landkreis83.051 EinwohnerAGS 16074Zuständig: LandratsamtVerbot zuletzt 2025
Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.