Bewässerungsverbot im Landkreis Altenburger Land
Im Landkreis Altenburger Land gilt ein Wasserentnahmeverbot: Untersagt ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern, also aus Bächen, Flüssen, Seen und Quellen, mittels Pumpvorrichtungen. Zusätzlich ist die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen zum Zweck der Bewässerung öffentlicher und privater Grünflächen sowie landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzter Flächen untersagt. Zur Gießkanne trifft die Verfügung keine eindeutige Aussage. Ein festes Enddatum nennt die Verfügung nicht.
Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Altenburger Land verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.
Mit 90.118 Einwohnern steht Landkreis Altenburger Land damit auf Platz 12 von 22 in Thüringen. Direkt benachbart sind Landkreis Greiz, Saale-Orla-Kreis, Saale-Holzland-Kreis und Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.
Was gilt aktuell im Landkreis Altenburger Land
| Was ist verboten | Untersagt ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern, also aus Bächen, Flüssen, Seen und Quellen, mittels Pumpvorrichtungen. Zusätzlich ist die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen zum Zweck der Bewässerung öffentlicher und privater Grünflächen sowie landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzter Flächen untersagt. |
|---|---|
| Gießkanne erlaubt? | Unbekannt, bei Landratsamt prüfen. |
| Ausnahmen | Landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen und Sportanlagen wie Rasen- oder Tennisplätze, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme erteilt wurde, dürfen weiter bewässert werden. Die Beregnung ist in diesen Fällen in den Abend- und Nachtstunden zwischen 20 und 6 Uhr möglich. |
| Gültig | 27. Juni 2026 bis auf Weiteres |
| Bußgeld | Nicht beziffert |
| Quelle | Landratsamt Altenburger Land |
| Stand | 16. Juli 2026 |
Hinweis: Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse zur Entnahme aus oberirdischen Gewässern sind befristet bis zum Außerkrafttreten dieser Allgemeinverfügung widerrufen. Der Landkreis begründet die Verfügung ausdrücklich mit der langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung. Zur Reichweite beim Schöpfen mit Handgefäßen trifft die Verfügung keine ausdrückliche Aussage; das Verbot der Oberflächenentnahme ist auf Pumpvorrichtungen bezogen.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landratsamt Altenburger Land. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.
Die Region im Landkreis Altenburger Land zählt klimatisch zu den trockeneren, kontinental geprägten Lagen, Sommertrockenheit trifft den Rasen hier besonders früh. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.
Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.
Regionaler Pflegekalender: Erfurt → · Rasen richtig wässern → · Rasen nach Trockenheit & Starkregen →
Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Thüringen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Niedrigwasserdienst Thüringen (TLUBN / HNZ) →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Landkreis Altenburger Land mit der Gießkanne gießen?
Unbekannt. Die vorliegende Verfügung für Landkreis Altenburger Land trifft dazu keine eindeutige Aussage. Fragen Sie im Zweifel bei Landratsamt nach.
Gilt das Verbot auch für Landwirte im Landkreis Altenburger Land?
In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.
Wo sehe ich die Pegelstände im Landkreis Altenburger Land?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasserdienst Thüringen (TLUBN / HNZ). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.
Darf ich im Landkreis Altenburger Land den Pool befüllen?
Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.
Darf ich im Landkreis Altenburger Land aus dem eigenen Brunnen gießen?
Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.
Was kostet ein Verstoß im Landkreis Altenburger Land?
Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.
Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Altenburger Land erlaubt?
Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.
Nachbarkreise in Thüringen
Landkreis90.118 EinwohnerAGS 16077Zuständig: Landratsamt
Stand: 16. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landratsamt Altenburger Land.