Bewässerungsverbot im Ilm-Kreis

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis 31. Oktober 2026

GießkanneErlaubt
Gültig bis31. Oktober 2026
Bußgeldbis 50.000 €
UmfangOberflächengewässer

Im Ilm-Kreis gilt ein Wasserentnahmeverbot: Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpen oder Schläuchen im gesamten Kreisgebiet untersagt. Das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer bleibt erlaubt. Das Verbot gilt bis zum 31. Oktober 2026. Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro.

Diese Seite fasst zusammen, was im Ilm-Kreis verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 108.742 Einwohnern steht Ilm-Kreis damit auf Platz 6 von 22 in Thüringen. Direkt benachbart sind Landkreis Hildburghausen, Landkreis Weimarer Land, Landkreis Sömmerda und Landkreis Sonneberg.

Was gilt aktuell im Ilm-Kreis

Was ist verbotenEntnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpen oder Schläuchen im gesamten Kreisgebiet untersagt.
Gießkanne erlaubt?Ja, Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt. Das Schöpfen mit Handgefäßen ist ausdrücklich gestattet. Eimer und Gießkanne bleiben also erlaubt; untersagt sind Pumpe und Schlauch.
AusnahmenAusgenommen sind das Schöpfen mit Handgefäßen und das Tränken von Vieh. Weitere Ausnahmen kann die Untere Wasserbehörde auf Antrag im Einzelfall zulassen.
Gültig16. Juli 2026 bis 31. Oktober 2026
Bußgeldbis zu 50.000 Euro
QuelleIlm-Kreis, Untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung vom 15.07.2026)
Stand14. August 2026

Hinweis: Neu aufgenommen. Der Kreis war bei uns bisher als „kein Verbot" geführt, obwohl seit dem 16.07.2026 eine Allgemeinverfügung gilt, ein falsches Grün. Gefunden bei der vom Briefing angeordneten Gegenprüfung der Thüringer Gruppe. Die Verfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt bis 31.10.2026 oder bis auf Widerruf. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro geahndet werden.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Ilm-Kreis, Untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung vom 15.07.2026), die bis 31. Oktober 2026 gilt; Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Die Region im Ilm-Kreis zählt klimatisch zu den trockeneren, kontinental geprägten Lagen, Sommertrockenheit trifft den Rasen hier besonders früh. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

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Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Thüringen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Niedrigwasserdienst Thüringen (TLUBN / HNZ)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Ilm-Kreis mit der Gießkanne gießen?

Ja. Im Ilm-Kreis bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer erlaubt. Verboten ist die Entnahme mit Pumpen und Schläuchen.

Gilt das Verbot auch für Landwirte im Ilm-Kreis?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Wo sehe ich die Pegelstände im Ilm-Kreis?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasserdienst Thüringen (TLUBN / HNZ). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Darf ich im Ilm-Kreis den Pool befüllen?

Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.

Darf ich im Ilm-Kreis aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.

Was kostet ein Verstoß im Ilm-Kreis?

Der Bußgeldrahmen liegt bis zu 50.000 Euro. In der Praxis fallen die Bußgelder bei Ersttätern niedriger aus, das Höchstmaß bleibt aber möglich.

Ist Tröpfchenbewässerung im Ilm-Kreis erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Thüringen

Landkreis108.742 EinwohnerAGS 16070Zuständig: Landratsamt

Stand: 14. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Ilm-Kreis, Untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung vom 15.07.2026).