Bewässerungsverbot in Gera

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis auf Weiteres

GießkanneErlaubt
Gültig bisBis auf Widerruf
Bußgeldbis 10.000 €
UmfangOberflächengewässer

In Gera gilt ein Wasserentnahmeverbot: Entnahme mittels Pumpen aus allen Oberflächengewässern im Stadtgebiet zur Bewässerung. Das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer bleibt erlaubt. Ein festes Enddatum nennt die Verfügung nicht. Verstöße kosten bis zu 10.000 Euro. Die Weiße Elster ist vom Verbot ausgenommen.

Diese Seite fasst zusammen, was in Gera verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihrer Stadtverwaltung.

Mit 94.152 Einwohnern steht Gera damit auf Platz 11 von 22 in Thüringen. Direkt benachbart sind Erfurt, Jena, Suhl und Weimar.

Was gilt aktuell in Gera

Was ist verbotenEntnahme mittels Pumpen aus allen Oberflächengewässern im Stadtgebiet zur Bewässerung
Gießkanne erlaubt?Ja, Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt.
AusnahmenDie Weiße Elster ist vom Verbot ausgenommen. Das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen bleiben ausdrücklich weiter erlaubt.
GültigKein festes Datum genannt.
Bußgeldbis zu 10.000 Euro
QuelleStadt Gera, Gewässerschutz
Stand15. August 2026

Hinweis: Dauergültige Allgemeinverfügung. Anders als vielfach berichtet sind Gießkanne und Eimer nicht verboten.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Stadt Gera, Gewässerschutz; Verstöße kosten bis zu 10.000 Euro. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Gera ist mit 680 mm Jahresniederschlag ein eher trockener Standort, der Rasen verbrennt hier schneller als im Bundesschnitt und braucht die gespeicherte Bodenfeuchte dringend. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

Pflegekalender für Gera → · Rasen richtig wässern · Rasen nach Trockenheit & Starkregen

Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Thüringen und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Niedrigwasserdienst Thüringen (TLUBN / HNZ)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.

Was Anwohner fragen

Darf ich in Gera mit der Gießkanne gießen?

Ja. In Gera bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer erlaubt. Verboten ist die Entnahme mit Pumpen und Schläuchen.

Darf ich in Gera aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also die Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde).

Gilt das Verbot in Gera auch für Regenwasser?

Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.

Bis wann gilt das Verbot in Gera?

Ein festes Enddatum ist in der vorliegenden Quelle nicht genannt. Prüfen Sie die aktuelle Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.

Wer erlässt das Verbot in Gera?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde, die Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde). Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Thüringen legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.

Was kostet ein Verstoß in Gera?

Der Bußgeldrahmen liegt bis zu 10.000 Euro. In der Praxis fallen die Bußgelder bei Ersttätern niedriger aus, das Höchstmaß bleibt aber möglich.

Ist Tröpfchenbewässerung in Gera erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde) nachfragen.

Nachbarkreise in Thüringen

Kreisfreie Stadt94.152 EinwohnerAGS 16052Zuständig: Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde)

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Stadt Gera, Gewässerschutz.