Bewässerungsverbot in Schleswig-Holstein
0 Kreise mit Verbot, 0 teilweise, 15 insgesamt in Schleswig-Holstein.
Für Schleswig-Holstein liegt uns derzeit kein aktives Wasserentnahme- oder Bewässerungsverbot vor. Verbote erlässt hier nicht das Land, sondern der einzelne Landkreis per Allgemeinverfügung; bei anhaltender Trockenheit kann das binnen Tagen geschehen. Wir prüfen die Bekanntmachungen und Amtsblätter der Landratsämter laufend. Für die einzelnen Kreise in Schleswig-Holstein liegt uns noch keine dokumentierte Einzelprüfung vor.
Kennen Sie eine amtliche Anordnung für Schleswig-Holstein, die hier fehlt? Hinweis an die Redaktion → Wir prüfen jeden Hinweis an der Quelle.
15 Kreise in Schleswig-Holstein
| Kreis | Status | Regelung |
|---|---|---|
| Flensburg | Kein Verbot | – |
| Kiel | Kein Verbot | – |
| Kreis Dithmarschen | Kein Verbot | – |
| Kreis Herzogtum Lauenburg | Kein Verbot | – |
| Kreis Nordfriesland | Kein Verbot | – |
| Kreis Ostholstein | Kein Verbot | – |
| Kreis Pinneberg | Kein Verbot | – |
| Kreis Plön | Kein Verbot | – |
| Kreis Rendsburg-Eckernförde | Kein Verbot | – |
| Kreis Schleswig-Flensburg | Kein Verbot | – |
| Kreis Segeberg | Kein Verbot | – |
| Kreis Steinburg | Kein Verbot | – |
| Kreis Stormarn | Kein Verbot | – |
| Lübeck | Kein Verbot | – |
| Neumünster | Kein Verbot | – |
So funktioniert ein Wasserentnahmeverbot in Schleswig-Holstein
Ein Verbot entsteht in Schleswig-Holstein nicht im Landtag, sondern in der unteren Wasserbehörde eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt. Sinkt bei anhaltender Trockenheit der Abfluss eines Gewässers unter einen kritischen Wert, erlässt die Behörde eine Allgemeinverfügung: ein Verwaltungsakt, der ohne Anhörung des Einzelnen für alle im Kreisgebiet gilt, sobald er öffentlich bekannt gemacht ist.
Rechtsgrundlage ist Paragraf 18 des Landeswassergesetzes Schleswig-Holstein: Die Entnahme von Wasser in geringen Mengen für einen vorübergehenden Zweck zählt zum Gemeingebrauch. Die untere Wasserbehörde des Kreises kann ihn nach Paragraf 21 durch Verordnung oder Verwaltungsakt im Einzelfall einschränken.
Die Verfügung nennt immer den Geltungsbereich, welche Gewässer betroffen sind, welche Entnahmen verboten sind und wie lange die Regel gilt. Meist zielt sie auf das Abpumpen und den Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich; das Schöpfen mit der Gießkanne bleibt häufig erlaubt, weil es zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch zählt. Verbindlich ist aber immer der Wortlaut der Verfügung Ihres Kreises.
Hochwasser- und Sturmflutinformation Schleswig-Holstein (LKN.SH) →
Trockenheit und Grundwasser in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein deckt seinen gesamten Trinkwasserbedarf aus Grundwasser, das über ein Messnetz von 733 Grundwassermessstellen überwacht wird. Anders als der Großteil Deutschlands blieb das Land von der Frühjahrstrockenheit weitgehend verschont. Zum 4. Juli 2026 lagen die Grundwasserstände im Normalbereich ohne nennenswerte Abweichungen von den saisonalen Mittelwerten, auch die Bodenfeuchte war jahreszeitlich typisch. Aktuelle Grundwasserdaten sind über das Umweltportal Schleswig-Holstein einsehbar.
Was bei einem Verbot im Garten erlaubt bleibt
Ein Wasserentnahme- oder Bewässerungsverbot zielt fast immer auf das Oberflächenwasser: Pumpe und Schlauch aus Bach, Fluss oder Teich. Was in Schleswig-Holstein in aller Regel erlaubt bleibt, ist das Gießen mit der Kanne aus dem Hausanschluss, gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne und, wo Zeitfenster gelten, das Wässern in den kühlen Morgen- und Abendstunden. Verboten ist meist das großflächige Sprengen mit dem Rasensprenger und das Abpumpen aus dem Gewässer.
Für den Rasen heißt das: seltener, dafür durchdringend wässern, den Schnitt bei Hitze höher stellen und auf Regenwasser setzen. Trockener, brauner Rasen ist kein toter Rasen; er treibt nach dem nächsten Landregen wieder aus. Prüfen Sie im Zweifel die genaue Regel Ihres Kreises.
Die größten Kreise in Schleswig-Holstein
Prüfen Sie den Stand direkt für Ihren Kreis. Diese sechs sind die einwohnerstärksten in Schleswig-Holstein.
Häufige Fragen zu Schleswig-Holstein
Gilt ein Bewässerungsverbot in ganz Schleswig-Holstein?
Nein. Verbote werden in Schleswig-Holstein nicht landesweit erlassen, sondern von der unteren Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt per Allgemeinverfügung. Zwei Nachbarkreise können deshalb unterschiedliche Regeln haben.
Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?
Rechtsgrundlage ist Paragraf 18 des Landeswassergesetzes Schleswig-Holstein: Die Entnahme von Wasser in geringen Mengen für einen vorübergehenden Zweck zählt zum Gemeingebrauch. Die untere Wasserbehörde des Kreises kann ihn nach Paragraf 21 durch Verordnung oder Verwaltungsakt im Einzelfall einschränken.
Darf ich in Schleswig-Holstein mit der Gießkanne gießen?
In den meisten Kreisen ja: Das Schöpfen mit Handgefäßen zählt zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch und wird selten untersagt. Einzelne Kreise verbieten es ausdrücklich mit. Prüfen Sie die Seite Ihres Kreises.
Wo finde ich die aktuellen Pegelstände in Schleswig-Holstein?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Hochwasser- und Sturmflutinformation Schleswig-Holstein (LKN.SH). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage.
Was kostet ein Verstoß in Schleswig-Holstein?
Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Der Bußgeldrahmen reicht je nach Bundesland und Verfügung bis 50.000 oder sogar 100.000 Euro. Die konkrete Höhe steht in der jeweils geltenden Verfügung.
Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.