Bewässerungsverbot im Kreis Plön
Aktuell gilt im Kreis Plön kein Bewässerungsverbot (Stand 15. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Verbote werden in Schleswig-Holstein kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihrer Kreisverwaltung.
Für Kreis Plön liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Schleswig-Holstein gilt und wie schnell sich das ändern kann.
Mit 128.647 Einwohnern steht Kreis Plön damit auf Platz 13 von 15 in Schleswig-Holstein. Direkt benachbart sind Kreis Pinneberg, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Ostholstein und Kreis Schleswig-Flensburg.
Was gilt aktuell im Kreis Plön
Nach unserer Recherche liegt für Kreis Plön keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 15. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.
Rechtsgrundlage ist Paragraf 18 des Landeswassergesetzes Schleswig-Holstein: Die Entnahme von Wasser in geringen Mengen für einen vorübergehenden Zweck zählt zum Gemeingebrauch. Die untere Wasserbehörde des Kreises kann ihn nach Paragraf 21 durch Verordnung oder Verwaltungsakt im Einzelfall einschränken.
Die Lage in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein deckt seinen gesamten Trinkwasserbedarf aus Grundwasser, das über ein Messnetz von 733 Grundwassermessstellen überwacht wird. Anders als der Großteil Deutschlands blieb das Land von der Frühjahrstrockenheit weitgehend verschont. Zum 4. Juli 2026 lagen die Grundwasserstände im Normalbereich ohne nennenswerte Abweichungen von den saisonalen Mittelwerten, auch die Bodenfeuchte war jahreszeitlich typisch. Aktuelle Grundwasserdaten sind über das Umweltportal Schleswig-Holstein einsehbar.
Weitere Regeln im Überblick
Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: die Kreisverwaltung erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →
Mit 128.647 Einwohnern steht Kreis Plön damit auf Platz 13 von 15 in Schleswig-Holstein. Direkt benachbart sind Kreis Pinneberg, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Ostholstein und Kreis Schleswig-Flensburg. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Aktuell dürfen Sie Ihren Rasen im Kreis Plön uneingeschränkt wässern. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn: Erlässt die Wasserbehörde bei anhaltender Trockenheit eine Verfügung, wird meist zuerst der Rasensprenger untersagt, während die Gießkanne oft erlaubt bleibt.
Das ozeanisch geprägte, meist regenreiche Klima im Kreis Plön hilft dem Rasen, kurze Sperren zu überstehen, sobald wieder Niederschlag fällt. Der beste Schutz vor einem trockenheitsempfindlichen Rasen ist ohnehin die richtige Technik: selten und tief wässern, morgens zwischen 6 und 9 Uhr, 15 bis 20 mm pro Woche inklusive Regen. Ein so bewurzelter Rasen übersteht auch eine mehrwöchige Sperre.
Wer den Rasen jetzt kräftigt, hat im Ernstfall die besseren Karten. Wie ein Verbot in Ihrer Region rechtlich zustande kommt, lesen Sie im Ratgeber.
Regionaler Pflegekalender: Kiel → · Rasen richtig wässern → · Rasen richtig düngen →
Aktive Verbote in der Nähe
In Schleswig-Holstein ist derzeit kein Kreis betroffen. Am nächsten liegen diese Verbote in angrenzenden Bundesländern.
Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Hochwasser- und Sturmflutinformation Schleswig-Holstein (LKN.SH) →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Kreisverwaltung.
Was Anwohner fragen
Darf ich im Kreis Plön mit der Gießkanne gießen?
Ja. Für Kreis Plön ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt.
Darf ich im Kreis Plön den Pool befüllen?
Ja, aus dem Trinkwassernetz ist das Befüllen erlaubt, sofern Ihr Versorger keine Einschränkung erlassen hat. Bei angespannter Lage bitten viele Versorger freiwillig um Verzicht.
Darf ich im Kreis Plön aus dem eigenen Brunnen gießen?
Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also die Kreisverwaltung.
Gilt das Verbot im Kreis Plön auch für Regenwasser?
Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.
Bis wann gilt das Verbot im Kreis Plön?
Es gilt derzeit kein Verbot. Verbote werden kurzfristig erlassen und meist auf wenige Wochen bis Monate befristet.
Was kostet ein Verstoß im Kreis Plön?
Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde die Kreisverwaltung ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Schleswig-Holstein reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.
Ist Tröpfchenbewässerung im Kreis Plön erlaubt?
Ja. Solange im Kreis Plön kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.
Nachbarkreise in Schleswig-Holstein
Kreis128.647 EinwohnerAGS 01057Zuständig: Kreisverwaltung
Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.