Bewässerungsverbot im Kreis Segeberg

Kein Verbot aktuell

StatusKein Verbot
RisikoGering
Letzte Prüfung15. August 2026
HistorieKeine

Aktuell gilt im Kreis Segeberg kein Bewässerungsverbot (Stand 15. August 2026). Sie dürfen Ihren Rasen also gießen. Verbote werden in Schleswig-Holstein kurzfristig von der unteren Wasserbehörde per Allgemeinverfügung erlassen und gelten oft nur wenige Wochen. Prüfen Sie bei anhaltender Trockenheit die Seite Ihrer Kreisverwaltung.

Für Kreis Segeberg liegt derzeit keine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor. Diese Seite zeigt, was in Schleswig-Holstein gilt und wie schnell sich das ändern kann.

Mit 276.032 Einwohnern steht Kreis Segeberg damit auf Platz 2 von 15 in Schleswig-Holstein. Direkt benachbart sind Kreis Schleswig-Flensburg, Kreis Steinburg, Kreis Rendsburg-Eckernförde und Kreis Stormarn.

Was gilt aktuell im Kreis Segeberg

Nach unserer Recherche liegt für Kreis Segeberg keine aktive Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vor (Stand 15. August 2026). Das Gießen des Rasens ist damit erlaubt, solange Ihr Wasserversorger keine eigene Einschränkung erlassen hat.

Rechtsgrundlage ist Paragraf 18 des Landeswassergesetzes Schleswig-Holstein: Die Entnahme von Wasser in geringen Mengen für einen vorübergehenden Zweck zählt zum Gemeingebrauch. Die untere Wasserbehörde des Kreises kann ihn nach Paragraf 21 durch Verordnung oder Verwaltungsakt im Einzelfall einschränken.

Die Lage in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein deckt seinen gesamten Trinkwasserbedarf aus Grundwasser, das über ein Messnetz von 733 Grundwassermessstellen überwacht wird. Anders als der Großteil Deutschlands blieb das Land von der Frühjahrstrockenheit weitgehend verschont. Zum 4. Juli 2026 lagen die Grundwasserstände im Normalbereich ohne nennenswerte Abweichungen von den saisonalen Mittelwerten, auch die Bodenfeuchte war jahreszeitlich typisch. Aktuelle Grundwasserdaten sind über das Umweltportal Schleswig-Holstein einsehbar.

Quelle: Landesregierung Schleswig-Holstein

Weitere Regeln im Überblick

Ein Verbot entsteht nicht im Bundestag, sondern bei der unteren Wasserbehörde: die Kreisverwaltung erlässt eine Allgemeinverfügung, die oft am Tag nach der Bekanntmachung wirksam wird. Wie so eine Verfügung funktioniert →

Mit 276.032 Einwohnern steht Kreis Segeberg damit auf Platz 2 von 15 in Schleswig-Holstein. Direkt benachbart sind Kreis Schleswig-Flensburg, Kreis Steinburg, Kreis Rendsburg-Eckernförde und Kreis Stormarn. Wie dort aktuell entschieden wird, sehen Sie unten.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Aktuell dürfen Sie Ihren Rasen im Kreis Segeberg uneingeschränkt wässern. Trotzdem lohnt der Blick nach vorn: Erlässt die Wasserbehörde bei anhaltender Trockenheit eine Verfügung, wird meist zuerst der Rasensprenger untersagt, während die Gießkanne oft erlaubt bleibt.

Das ozeanisch geprägte, meist regenreiche Klima im Kreis Segeberg hilft dem Rasen, kurze Sperren zu überstehen, sobald wieder Niederschlag fällt. Der beste Schutz vor einem trockenheitsempfindlichen Rasen ist ohnehin die richtige Technik: selten und tief wässern, morgens zwischen 6 und 9 Uhr, 15 bis 20 mm pro Woche inklusive Regen. Ein so bewurzelter Rasen übersteht auch eine mehrwöchige Sperre.

Wer den Rasen jetzt kräftigt, hat im Ernstfall die besseren Karten. Wie ein Verbot in Ihrer Region rechtlich zustande kommt, lesen Sie im Ratgeber.

Regionaler Pflegekalender: Kiel → · Rasen richtig wässern · Rasen richtig düngen

Aktive Verbote in der Nähe

In Schleswig-Holstein ist derzeit kein Kreis betroffen. Am nächsten liegen diese Verbote in angrenzenden Bundesländern.

Auch ohne Verbot gilt: 15 bis 20 mm pro Woche, morgens. Rasen richtig wässern →

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Hochwasser- und Sturmflutinformation Schleswig-Holstein (LKN.SH)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Kreisverwaltung.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Kreis Segeberg mit der Gießkanne gießen?

Ja. Für Kreis Segeberg ist derzeit kein Entnahme- oder Bewässerungsverbot bekannt. Gießkanne, Schlauch und Rasensprenger sind erlaubt, solange Ihr Wasserversorger nichts anderes verfügt.

Bis wann gilt das Verbot im Kreis Segeberg?

Es gilt derzeit kein Verbot. Verbote werden kurzfristig erlassen und meist auf wenige Wochen bis Monate befristet.

Wer erlässt das Verbot im Kreis Segeberg?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde, die Kreisverwaltung. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Schleswig-Holstein legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.

Gilt das Verbot auch für Landwirte im Kreis Segeberg?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Wo sehe ich die Pegelstände im Kreis Segeberg?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Hochwasser- und Sturmflutinformation Schleswig-Holstein (LKN.SH). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihrer Kreisverwaltung.

Was kostet ein Verstoß im Kreis Segeberg?

Derzeit gilt kein Verbot, also droht kein Bußgeld. Würde die Kreisverwaltung ein Verbot erlassen, wäre ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. In Schleswig-Holstein reicht der Bußgeldrahmen bei solchen Verfügungen typischerweise bis 50.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Kreis Segeberg erlaubt?

Ja. Solange im Kreis Segeberg kein Verbot gilt, ist auch Tröpfchenbewässerung erlaubt, ohnehin die sparsamste Art zu gießen. Aus Leitungs- oder Regenwasser ist sie auch bei einem späteren Entnahmeverbot in der Regel nicht betroffen.

Nachbarkreise in Schleswig-Holstein

Kreis276.032 EinwohnerAGS 01060Zuständig: Kreisverwaltung

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.