Gießkanne trotz Verbot: Wo sie noch erlaubt ist

In den meisten Kreisen ja. Das Schöpfen mit Handgefäßen zählt nach den Landeswassergesetzen zum erlaubnisfreien Gemeingebrauch und wird von Entnahmeverboten üblicherweise ausgenommen. Einzelne Kreise heben diese Ausnahme jedoch ausdrücklich auf und verbieten auch Gießkanne und Eimer.

Der Gemeingebrauch und seine Grenzen

Das Wasserrecht kennt den Gemeingebrauch: Jeder darf oberirdische Gewässer in geringem Umfang nutzen, etwa Wasser mit Handgefäßen schöpfen oder Vieh tränken. Genau darauf stützt sich die verbreitete Ausnahme für die Gießkanne.

Eine Allgemeinverfügung kann den Gemeingebrauch aber einschränken. Wenn ein Bach fast trockenfällt, entzieht auch die Gießkanne Wasser, das dort fehlt. Deshalb greifen einige Kreise inzwischen durch.

Wie Sie es für Ihren Kreis herausfinden

Die Verfügung nennt es fast immer ausdrücklich. Suchen Sie im Text nach den Wörtern Handgefäß, Schöpfen, Gießkanne oder Eimer. Steht dort, dass das Schöpfen unberührt bleibt, dürfen Sie weiter gießen. Steht dort, dass auch das Schöpfen untersagt ist, gilt das Verbot vollständig.

Was als Handgefäß zählt und was nicht

Der entscheidende Punkt ist die Muskelkraft. Als Handgefäß gilt, was Sie von Hand füllen und tragen: die Gießkanne, der Eimer, die Kanne. Sobald ein Schlauch, eine Pumpe oder ein Perlschlauch dauerhaft mit der Wasserquelle verbunden ist, endet die Ausnahme, denn dann fließt Wasser ohne die natürliche Mengenbegrenzung, die das Tragen mit sich bringt.

Genau diese Grenze ist der Grund für die Ausnahme: Eine Gießkanne fasst 10 Liter, und wer sie schleppt, hört von selbst bei ein paar Gängen auf. Ein Sprenger läuft dagegen stundenlang. Die Behörden nehmen die Kanne aus, weil ihr Beitrag zur Wasserknappheit vernachlässigbar bleibt, solange kein Schlauch im Spiel ist.

Was das für den Rasen praktisch heißt

Handgießen ist Arbeit, deshalb sollten Sie das Wasser dorthin bringen, wo es am meisten zählt. Der etablierte Rasen übersteht eine Sperre in der Sommerruhe und ergrünt nach dem nächsten Regen wieder. Frisch gesäte Flächen, junge Nachsaat und Neuanlagen dagegen sterben ohne Wasser ab. Wer nur mit der Kanne arbeiten darf, gießt zuerst diese empfindlichen Stellen und lässt die alte Fläche bewusst braun werden.

So unterschiedlich handhaben es die Kreise

Beispiele aus unserer Datenbank, jeweils mit Quelle auf der Kreis-Seite.

Was gilt in Ihrem Landkreis?

Häufige Fragen

Warum ist die Gießkanne in manchen Kreisen verboten?

Weil auch kleine Entnahmen in Summe messbar sind, wenn ein Bach nur noch wenige Zentimeter führt. Kreise mit besonders kritischen Pegeln heben die Ausnahme deshalb auf.

Darf ich mit der Gießkanne aus dem Trinkwasserhahn gießen?

Ja, sofern keine Trinkwasser-Einschränkung des Versorgers gilt. Das Entnahmeverbot betrifft nur Gewässer.

Wie viel darf ich mit Handgefäßen entnehmen?

Der Gemeingebrauch erlaubt nur geringe Mengen für den eigenen Bedarf. Wer mit Kanistern systematisch Wasser abtransportiert, überschreitet ihn.

Zählt ein mit dem Schlauch gefüllter Eimer noch als Handgefäß?

Das Gefäß selbst bleibt ein Handgefäß, sobald Sie es tragen. Untersagt ist bei einem Entnahmeverbot die Entnahme aus dem Gewässer, nicht das kurze Befüllen am Hausanschluss. Solange kein Trinkwasser-Verbot des Versorgers gilt, ist der am Leitungshahn gefüllte Eimer unproblematisch.

Stand: 15. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.