Bewässerungsverbot im Landkreis Aschaffenburg

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis 31. August 2026

GießkanneVerboten
Gültig bis31. August 2026
BußgeldNicht beziffert
UmfangOberflächengewässer

Im Landkreis Aschaffenburg gilt ein Wasserentnahmeverbot: Entnahme von Wasser aus fließenden Gewässern im gesamten Kreisgebiet untersagt. Eingeschränkt werden die sonst erlaubnisfreien Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauche. Untersagt ist auch das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer. Das Verbot gilt bis zum 31. August 2026. Der Main ist als Gewässer I.

Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Aschaffenburg verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 174.208 Einwohnern steht Landkreis Aschaffenburg damit auf Platz 13 von 96 in Bayern. Direkt benachbart sind Landkreis Bad Kissingen, Landkreis Rhön-Grabfeld, Landkreis Haßberge und Landkreis Kitzingen.

Was gilt aktuell im Landkreis Aschaffenburg

Was ist verbotenEntnahme von Wasser aus fließenden Gewässern im gesamten Kreisgebiet untersagt. Eingeschränkt werden die sonst erlaubnisfreien Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauche.
Gießkanne erlaubt?Nein, auch Gießkanne und Eimer sind verboten.
AusnahmenDer Main ist als Gewässer I. Ordnung vom Verbot ausgenommen. Abweichend entnehmen darf nur, wer eine ausdrückliche Genehmigung des Landratsamts besitzt.
Gültig23. Juli 2026 bis 31. August 2026
BußgeldNicht beziffert
QuelleLandratsamt Aschaffenburg (Allgemeinverfügung, Amtsblatt 29/2026 vom 23.07.2026)
Stand9. August 2026

Hinweis: Der Landkreis beziffert das Defizit genau: Aus hydrologischer Sicht waren sowohl der Winter 2025/2026 als auch das Frühjahr 2026 deutlich zu trocken und zu warm. Seit Ende April wurden an den Niederschlags-Messstellen der Region lediglich rund 30 bis 45 Prozent der mittleren Niederschlagssummen verzeichnet (Vergleichszeitraum 1961 bis 1990), teilweise sogar deutlich unterhalb der Niederschlagssummen der extremen Trockenjahre 1976 und 2003. Beim Grundwasser liegen 80 Prozent der Messstellen des oberen Grundwasserstockwerks im niedrigen Wertebereich, darunter 50 Prozent sogar im sehr niedrigen Bereich. Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis einschließlich 31. August 2026; je nach Entwicklung wird sie verlängert werden oder auslaufen. Quelle: Landratsamt Aschaffenburg, Allgemeinverfügung im Amtsblatt 29/2026 vom 23.07.2026.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landratsamt Aschaffenburg (Allgemeinverfügung, Amtsblatt 29/2026 vom 23.07.2026), die bis 31. August 2026 gilt. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Die Region im Landkreis Aschaffenburg zählt klimatisch zu den trockeneren, kontinental geprägten Lagen, Sommertrockenheit trifft den Rasen hier besonders früh. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

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Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Bayern und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern (NID)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Aschaffenburg mit der Gießkanne gießen?

Nein. Im Landkreis Aschaffenburg ist auch das Schöpfen mit Gießkanne und Eimer ausdrücklich untersagt. Das ist strenger als in den meisten Kreisen.

Wer erlässt das Verbot im Landkreis Aschaffenburg?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Bayern legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.

Gilt das Verbot auch für Landwirte im Landkreis Aschaffenburg?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Wo sehe ich die Pegelstände im Landkreis Aschaffenburg?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern (NID). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Darf ich im Landkreis Aschaffenburg den Pool befüllen?

Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Aschaffenburg?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Aschaffenburg erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Bayern

Landkreis174.208 EinwohnerAGS 09671Zuständig: Landratsamt

Stand: 9. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landratsamt Aschaffenburg (Allgemeinverfügung, Amtsblatt 29/2026 vom 23.07.2026).