Bewässerungsverbot im Landkreis Main-Spessart

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis 31. August 2026

GießkanneErlaubt
Gültig bis31. August 2026
BußgeldNicht beziffert
UmfangOberflächengewässer

Im Landkreis Main-Spessart gilt ein Wasserentnahmeverbot: Entnahme von Wasser aus fließenden Gewässern II. und III. Ordnung (Flüsse und Bäche) mit Pumpen oder anderen technischen Hilfsmitteln im gesamten Landkreis untersagt. Das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer bleibt erlaubt. Das Verbot gilt bis zum 31. August 2026. Der Main ist als Gewässer I.

Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Main-Spessart verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 126.365 Einwohnern steht Landkreis Main-Spessart damit auf Platz 42 von 96 in Bayern. Direkt benachbart sind Landkreis Miltenberg, Landkreis Schweinfurt, Landkreis Kitzingen und Landkreis Würzburg.

Was gilt aktuell im Landkreis Main-Spessart

Was ist verbotenEntnahme von Wasser aus fließenden Gewässern II. und III. Ordnung (Flüsse und Bäche) mit Pumpen oder anderen technischen Hilfsmitteln im gesamten Landkreis untersagt.
Gießkanne erlaubt?Ja, Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt.
AusnahmenDer Main ist als Gewässer I. Ordnung vom Verbot ausgenommen. Zulässig bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen (Eimer, Gießkanne) ohne Pumpen oder sonstige technische Hilfsmittel.
Gültig24. Juli 2026 bis 31. August 2026
BußgeldNicht beziffert
QuelleLandratsamt Main-Spessart (Allgemeinverfügung vom 24.07.2026), Bekanntmachung Markt Triefenstein
Stand9. August 2026

Hinweis: Allgemeinverfügung des Landratsamts Main-Spessart, erlassen am 24.07.2026, gültig bis vorerst einschließlich 31.08.2026. Untersagt ist die technische bzw. Pumpen-Entnahme aus fließenden Gewässern II. und III. Ordnung; das Schöpfen mit Handgefäßen ohne Pumpen bleibt zulässig. Der Main (Gewässer I. Ordnung) ist ausgenommen. Ein Bußgeldbetrag wird im Verfügungstext nicht genannt; die Republikation Triefenstein nennt bis zu 50.000 Euro (gesetzliches Höchstmaß nach WHG), daher hier nicht als feste Zahl geführt. Verifiziert am 09.08.2026 an der Gemeinde-Republikation Markt Triefenstein und der Pressemitteilung des Landratsamts; heimat-info.de gibt die Handgefäß-Regel abweichend als verboten wieder und wird als Einzelabweichung nicht gefolgt.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landratsamt Main-Spessart (Allgemeinverfügung vom 24.07.2026), Bekanntmachung Markt Triefenstein, die bis 31. August 2026 gilt. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Die Region im Landkreis Main-Spessart zählt klimatisch zu den trockeneren, kontinental geprägten Lagen, Sommertrockenheit trifft den Rasen hier besonders früh. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

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Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Bayern und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern (NID)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Main-Spessart mit der Gießkanne gießen?

Ja. Im Landkreis Main-Spessart bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer erlaubt. Verboten ist die Entnahme mit Pumpen und Schläuchen.

Bis wann gilt das Verbot im Landkreis Main-Spessart?

Die Verfügung gilt bis zum 31. August 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Verfügungen häufig verlängert, bei ausreichend Regen auch vorzeitig aufgehoben.

Wer erlässt das Verbot im Landkreis Main-Spessart?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Bayern legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.

Gilt das Verbot auch für Landwirte im Landkreis Main-Spessart?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Wo sehe ich die Pegelstände im Landkreis Main-Spessart?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern (NID). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Main-Spessart?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Main-Spessart erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Bayern

Landkreis126.365 EinwohnerAGS 09677Zuständig: Landratsamt

Stand: 9. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landratsamt Main-Spessart (Allgemeinverfügung vom 24.07.2026), Bekanntmachung Markt Triefenstein.