Bewässerungsverbot im Landkreis Würzburg

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis 31. August 2026

GießkanneErlaubt
Gültig bis31. August 2026
BußgeldNicht beziffert
UmfangOberflächengewässer

Im Landkreis Würzburg gilt ein Wasserentnahmeverbot: Entnahme von Wasser aus Gewässern zweiter und dritter Ordnung (Flüsse, Bäche, Seen und Teiche) im gesamten Landkreis untersagt. Das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer bleibt erlaubt. Das Verbot gilt bis zum 31. August 2026. Main und Tauber sind als Gewässer I.

Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Würzburg verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 161.834 Einwohnern steht Landkreis Würzburg damit auf Platz 16 von 96 in Bayern. Direkt benachbart sind Landkreis Schweinfurt, Landkreis Main-Spessart, Landkreis Miltenberg und Landkreis Kitzingen.

Was gilt aktuell im Landkreis Würzburg

Was ist verbotenEntnahme von Wasser aus Gewässern zweiter und dritter Ordnung (Flüsse, Bäche, Seen und Teiche) im gesamten Landkreis untersagt.
Gießkanne erlaubt?Ja, Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt.
AusnahmenMain und Tauber sind als Gewässer I. Ordnung vom Verbot ausgenommen. Die Entnahme mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen bleibt zulässig. Ausgenommen sind ferner die Gefahrenabwehr (etwa Feuerwehr) und bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse unter Auflagen.
Gültig25. Juli 2026 bis 31. August 2026
BußgeldNicht beziffert
QuelleLandratsamt Würzburg, Umweltamt (Allgemeinverfügung vom 24.07.2026, gültig ab 25.07.2026)
Stand9. August 2026

Hinweis: Allgemeinverfügung des Landratsamts Würzburg (Umweltamt), veröffentlicht am 24.07.2026, gültig ab Samstag, 25.07.2026, zunächst bis mindestens 31.08.2026 (verlängerbar). Untersagt ist die Entnahme aus Gewässern zweiter und dritter Ordnung; Main und Tauber (Gewässer I. Ordnung) sind ausgenommen. Das Schöpfen mit Handgefäßen bleibt ausdrücklich zulässig. Ein Bußgeldbetrag ist nicht genannt. Verifiziert am 09.08.2026 an der amtlichen Aktuelles-Seite des Landkreises Würzburg und an TV Mainfranken.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landratsamt Würzburg, Umweltamt (Allgemeinverfügung vom 24.07.2026, gültig ab 25.07.2026), die bis 31. August 2026 gilt. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Die Region im Landkreis Würzburg zählt klimatisch zu den trockeneren, kontinental geprägten Lagen, Sommertrockenheit trifft den Rasen hier besonders früh. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

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Aktive Verbote in der Nähe

Diese Kreise in Bayern und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern (NID)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Würzburg mit der Gießkanne gießen?

Ja. Im Landkreis Würzburg bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer erlaubt. Verboten ist die Entnahme mit Pumpen und Schläuchen.

Gilt das Verbot auch für Landwirte im Landkreis Würzburg?

In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Wo sehe ich die Pegelstände im Landkreis Würzburg?

Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern (NID). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Darf ich im Landkreis Würzburg den Pool befüllen?

Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf dafür nicht entnommen werden. Trinkwasser aus dem Netz ist meist weiter erlaubt, sofern kein Trinkwasser-Verbot Ihres Versorgers gilt.

Darf ich im Landkreis Würzburg aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Würzburg?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Würzburg erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Bayern

Landkreis161.834 EinwohnerAGS 09679Zuständig: Landratsamt

Stand: 9. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landratsamt Würzburg, Umweltamt (Allgemeinverfügung vom 24.07.2026, gültig ab 25.07.2026).