Bewässerungsverbot im Landkreis Kitzingen

Verbot aktiv: Wasserentnahmeverbot bis 31. August 2026

GießkanneErlaubt
Gültig bis31. August 2026
BußgeldNicht beziffert
UmfangOberflächengewässer

Im Landkreis Kitzingen gilt ein Wasserentnahmeverbot: Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zweiter und dritter Ordnung (Flüsse, Bäche, Seen und Teiche) im gesamten Landkreis untersagt. Das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer bleibt erlaubt. Das Verbot gilt bis zum 31. August 2026. Der Main ist als Gewässer I.

Diese Seite fasst zusammen, was im Landkreis Kitzingen verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihres Landratsamts.

Mit 90.909 Einwohnern steht Landkreis Kitzingen damit auf Platz 67 von 96 in Bayern. Direkt benachbart sind Landkreis Haßberge, Landkreis Miltenberg, Landkreis Rhön-Grabfeld und Landkreis Main-Spessart.

Was gilt aktuell im Landkreis Kitzingen

Was ist verbotenEntnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zweiter und dritter Ordnung (Flüsse, Bäche, Seen und Teiche) im gesamten Landkreis untersagt.
Gießkanne erlaubt?Ja, Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt.
AusnahmenDer Main ist als Gewässer I. Ordnung vom Verbot ausgenommen. Zulässig bleibt die Entnahme mit Handschöpfgefäßen (Eimer, Gießkanne). Ausgenommen sind ferner die Gefahrenabwehr (Feuerwehr) und Entnahmen aufgrund einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Gültiglaufend bis 31. August 2026
BußgeldNicht beziffert
QuelleLandratsamt Kitzingen, untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung 2026, Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern)
Stand9. August 2026

Hinweis: Allgemeinverfügung des Landratsamts Kitzingen (untere Wasserbehörde), Titel "Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern" auf der amtlichen Aktuelles-2026-Seite bestätigt; der Fließtext der amtlichen Seite war beim Abruf am 09.08.2026 nicht renderbar. Umfang (Gewässer zweiter und dritter Ordnung, Main ausgenommen), Geltung bis vorerst 31.08.2026 und die weiterhin zulässige Handschöpfung sind über die Republikation der VG Wiesentheid und Radio Gong Würzburg belegt. Das genaue Inkrafttreten ließ sich nicht wörtlich bestätigen, daher start_date NULL. Provenienz Tier 2: bei nächster Gelegenheit am Sonderamtsblatt/Primärtext gegenprüfen.

Was bedeutet das für Ihren Rasen?

Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Landratsamt Kitzingen, untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung 2026, Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern), die bis 31. August 2026 gilt. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.

Die Region im Landkreis Kitzingen zählt klimatisch zu den trockeneren, kontinental geprägten Lagen, Sommertrockenheit trifft den Rasen hier besonders früh. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.

Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.

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Aktive Verbote in der Nähe

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Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern (NID)

Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihres Landratsamts.

Was Anwohner fragen

Darf ich im Landkreis Kitzingen mit der Gießkanne gießen?

Ja. Im Landkreis Kitzingen bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer erlaubt. Verboten ist die Entnahme mit Pumpen und Schläuchen.

Darf ich im Landkreis Kitzingen aus dem eigenen Brunnen gießen?

Nicht automatisch. Ein Wasserentnahmeverbot kann auch Brunnen erfassen, da diese das Grundwasser nutzen. Zuständig ist die untere Wasserbehörde, also das Landratsamt.

Gilt das Verbot im Landkreis Kitzingen auch für Regenwasser?

Nein. Gesammeltes Regenwasser aus Tonne oder Zisterne ist praktisch immer erlaubt, da es weder aus dem öffentlichen Netz noch aus einem Gewässer entnommen wird.

Bis wann gilt das Verbot im Landkreis Kitzingen?

Die Verfügung gilt bis zum 31. August 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Verfügungen häufig verlängert, bei ausreichend Regen auch vorzeitig aufgehoben.

Wer erlässt das Verbot im Landkreis Kitzingen?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde, das Landratsamt. Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Bayern legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.

Was kostet ein Verstoß im Landkreis Kitzingen?

Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.

Ist Tröpfchenbewässerung im Landkreis Kitzingen erlaubt?

Dazu äußert sich die Verfügung Ihres Landratsamts nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Landratsamt nachfragen.

Nachbarkreise in Bayern

Landkreis90.909 EinwohnerAGS 09675Zuständig: Landratsamt

Stand: 9. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Landratsamt Kitzingen, untere Wasserbehörde (Allgemeinverfügung 2026, Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern).