Bewässerungsverbot in Würzburg
In Würzburg gilt ein Wasserentnahmeverbot: Entnahme von Wasser aus sämtlichen oberirdischen Gewässern zweiter und dritter Ordnung im Stadtgebiet mit Pumpen oder anderen technischen Hilfsmitteln untersagt (Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch). Das Schöpfen mit Gießkanne oder Eimer bleibt erlaubt. Das Verbot gilt bis zum 31. August 2026.
Diese Seite fasst zusammen, was in Würzburg verboten ist, was erlaubt bleibt und welche Bußgelder drohen. Verbindlich ist die Allgemeinverfügung Ihrer Stadtverwaltung.
Mit 127.880 Einwohnern steht Würzburg damit auf Platz 37 von 96 in Bayern. Direkt benachbart sind Schweinfurt, Aschaffenburg, Landkreis Aschaffenburg und Landkreis Bad Kissingen.
Was gilt aktuell in Würzburg
| Was ist verboten | Entnahme von Wasser aus sämtlichen oberirdischen Gewässern zweiter und dritter Ordnung im Stadtgebiet mit Pumpen oder anderen technischen Hilfsmitteln untersagt (Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch). |
|---|---|
| Gießkanne erlaubt? | Ja, Schöpfen mit Handgefäßen bleibt erlaubt. |
| Ausnahmen | Das Schöpfen geringer Wassermengen mit Handgefäßen (z. B. Eimer oder Gießkanne) bleibt zulässig. Ausgenommen sind ferner die Gefahrenabwehr (Feuerwehr) und bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse, soweit die festgelegte Mindestwassermenge eingehalten wird. Gewässer I. Ordnung (Main) sind nicht erfasst. |
| Gültig | 29. Juli 2026 bis 31. August 2026 |
| Bußgeld | Nicht beziffert |
| Quelle | Stadt Würzburg, Fachbereich Umwelt (Amtliche Bekanntmachung, Beschränkung der Wasserentnahme ab 29.07.2026) |
| Stand | 9. August 2026 |
Hinweis: Amtliche Bekanntmachung der Stadt Würzburg (Fachbereich Umwelt), in Kraft ab 29.07.2026, gilt zunächst bis 31.08.2026. Untersagt ist die Entnahme mit Pumpen oder anderen technischen Hilfsmitteln aus oberirdischen Gewässern zweiter und dritter Ordnung im Stadtgebiet; das Schöpfen geringer Mengen mit Handgefäßen bleibt zulässig. Eigener Bescheid der kreisfreien Stadt, getrennt vom Landkreis Würzburg (anderes Inkrafttreten, 29.07. statt 25.07.). Ein Bußgeldbetrag ist nicht genannt. Verifiziert am 09.08.2026 an der amtlichen Bekanntmachung auf wuerzburg.de.
Was bedeutet das für Ihren Rasen?
Diese Verfügung betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Teichen, Ihr Leitungswasser für den Rasen ist rechtlich nicht eingeschränkt. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Stadt Würzburg, Fachbereich Umwelt (Amtliche Bekanntmachung, Beschränkung der Wasserentnahme ab 29.07.2026), die bis 31. August 2026 gilt. Das Verbot ist trotzdem ein Signal: Die Böden der Region sind ausgetrocknet.
Würzburg ist mit 610 mm Jahresniederschlag ein eher trockener Standort, der Rasen verbrennt hier schneller als im Bundesschnitt und braucht die gespeicherte Bodenfeuchte dringend. Wässern Sie deshalb selten und tief statt täglich und flach, einmal pro Woche 15 bis 20 mm treiben die Wurzeln in die Tiefe und machen den Rasen unabhängiger von der nächsten Trockenphase.
Wer einen Gartenteich oder eine Regentonne nutzt: Regenwasser fällt nicht unter das Entnahmeverbot und ist jetzt die klügste Quelle für den Rasen.
Pflegekalender für Würzburg → · Rasen richtig wässern → · Rasen nach Trockenheit & Starkregen →
Aktive Verbote in der Nähe
Diese Kreise in Bayern und angrenzenden Ländern haben bereits Einschränkungen erlassen.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern (NID) →
Suchen Sie online nach Allgemeinverfügung Wasserentnahme zusammen mit dem Namen Ihres Kreises. Verbindlich ist immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.
Was Anwohner fragen
Darf ich in Würzburg mit der Gießkanne gießen?
Ja. In Würzburg bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer erlaubt. Verboten ist die Entnahme mit Pumpen und Schläuchen.
Bis wann gilt das Verbot in Würzburg?
Die Verfügung gilt bis zum 31. August 2026. Bei anhaltender Trockenheit werden solche Verfügungen häufig verlängert, bei ausreichend Regen auch vorzeitig aufgehoben.
Wer erlässt das Verbot in Würzburg?
Zuständig ist die untere Wasserbehörde, die Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde). Sie erlässt die Allgemeinverfügung nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund und das Land Bayern legen nur den Rahmen fest, entschieden wird vor Ort.
Gilt das Verbot auch für Landwirte in Würzburg?
In der Regel ja. Mehrere Kreise haben zusätzlich bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung widerrufen. Wer trotzdem beregnet, riskiert das volle Bußgeld. Ausnahmen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.
Wo sehe ich die Pegelstände in Würzburg?
Das Land betreibt dafür ein eigenes Portal: Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern (NID). Dort sehen Sie die aktuelle Niedrigwasserlage. Verbindlich ist aber immer die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung.
Was kostet ein Verstoß in Würzburg?
Verstöße gegen eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe ist in der vorliegenden Quelle nicht beziffert; der Rahmen reicht je nach Bundesland bis 50.000 oder 100.000 Euro.
Ist Tröpfchenbewässerung in Würzburg erlaubt?
Dazu äußert sich die Verfügung Ihrer Stadtverwaltung nicht ausdrücklich. Das Verbot betrifft die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, unabhängig von der Methode. Tröpfchenbewässerung aus Leitungs- oder Regenwasser ist davon nicht erfasst; wer dafür Wasser aus einem Gewässer schöpft oder pumpt, fällt dagegen unter das Verbot. Im Zweifel bei Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde) nachfragen.
Nachbarkreise in Bayern
Kreisfreie Stadt127.880 EinwohnerAGS 09663Zuständig: Stadtverwaltung (untere Wasserbehörde)
Stand: 9. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises. Quelle: Stadt Würzburg, Fachbereich Umwelt (Amtliche Bekanntmachung, Beschränkung der Wasserentnahme ab 29.07.2026).