Gasgrill trotz Grillverbot: Ist das die legale Alternative?
Oft ja, aber nicht überall. Die meisten Verfügungen verbieten offenes Feuer und Glut, also Holzkohle und Feuerschalen. Ein Gasgrill erzeugt keine fliegenden Funken und bleibt deshalb häufig erlaubt. Einzelne Städte ziehen die Grenze anders und untersagen im öffentlichen Raum ausdrücklich auch Gas- und Elektrogrills. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verfügung.
Was der Unterschied technisch bedeutet
Waldbrände entstehen im Sommer überwiegend durch Funkenflug und durch weggeworfene Glut. Ein Holzkohlegrill produziert beides, eine Feuerschale ebenfalls. Ein Gasgrill hat eine geschlossene Flamme und keine Glutreste, die nachglimmen und vom Wind getragen werden. Genau darauf stützt sich die verbreitete Ausnahme.
Rechtlich ist das aber keine Selbstverständlichkeit. Die Landeswaldgesetze verbieten im Wald regelmäßig jedes Feuer, und eine Gasflamme ist Feuer. Wo eine Stadt zusätzlich das Grillen in Grünanlagen untersagt, kann sie den Gasgrill ohne Weiteres einbeziehen.
So lesen Sie die Verfügung richtig
Suchen Sie im Text nach den Wörtern offenes Feuer, Glut, Holzkohle, Gasgrill und Elektrogrill. Steht dort nur offenes Feuer, spricht viel für die Zulässigkeit des Gasgrills auf zugelassenen Flächen. Steht dort jede Art von Grillgerät oder werden Gas- und Elektrogrills genannt, ist auch das untersagt.
Im Zweifel gilt der strengere Maßstab. Eine Auskunft der Stadt oder des Kreisforstamts kostet einen Anruf und ist billiger als das Bußgeld.
Diese Kreise haben es geregelt
Beispiele aus unserer Datenbank, jeweils mit Quelle auf der Kreis-Seite.
Was gilt in Ihrem Landkreis?
Häufige Fragen
Ist ein Elektrogrill immer erlaubt?
Nein. Wo eine Stadt das Grillen im öffentlichen Raum umfassend untersagt, sind auch Elektrogrills erfasst, obwohl sie keine offene Flamme haben.
Darf ich den Gasgrill im Wald benutzen?
Nein. Die Landeswaldgesetze verbieten im Wald jedes Feuer, unabhängig vom Brennstoff. Das gilt auch außerhalb der Waldbrandsaison.
Was ist mit einer Kohle-Shisha im Park?
Sie erzeugt Glut und fällt damit unter dieselben Verbote wie ein Holzkohlegrill. Mindestens eine Großstadt nennt Kohle-Shishas ausdrücklich in ihrer Verfügung.
Stand: 3. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Allgemeinverfügung des Landkreises.